will hier mal ein Thema ansprechen, mit dem man sich ganz schön in die Nesseln setzen kann. Ich halte das jetzt allgemein, da ich keinen genau ansprechen will oder hier auch keine direkten hinweise für die Gegenseite liefern will.
Worum es mir geht ist die allgemeine Patentlage im deutschen Recht. Fakt ist, dass jeder Nachbau von patentrechtlich geschützten Konstruktionen für die gerwerbliche Nutzung verboten ist. Das ist auf der einen Seite der Verkauf von solchen Maschinen und Konstruktionen, die vom Patentinhaber geschützt sind, oder der Verkauf von Waren und Gütern, die auf solchen Anlagen produziert oder Weiterverarbeitet wurden.
Da in den meisten Fällen hier nicht die Konstruktion verkauft wird, sondern die Waren ist es dem Patentinhaber möglich eine gerichtliche Einstellung de Produktionsprozesses zu erwirken und den Benutzer auf Lizensgebühren oder Ausfallsentschädigung zu verklagen. Die Beweislast liegt dafür aber beim Patentinhaber. Also der Patentinhaber muss beweisen, dass die waren auf Maschinen und Konstruktionen gefertigt werden, die auf seinem Patent beruhen.
Für den privaten gebrauch dürfen solche patentrechtlich geschützten Konstruktionen eingesetzt werden. Die gefahr ist halt, dass wenn hier die Kontruktionen in allen Details gezeigt werden andere mit der Nase darauf gestoßen werden und es gibt dann halt solche, die ihr Patentrecht wahrnehmen und einem das Leben zur Hölle machen können.
Anbei noch ein paar Links für die Interessierten:
http://depatisnet.dpma.de/ipc/ipc.do?s=B27B0000000000&v=20100101&l=DE&dh=dh11&sn=n00&sci=i00#B27B0000000000 Hauptklasse der Patente zu Sägemaschinen
http://depatisnet.dpma.de/ipc/ipc.do?s=B27L0007000000&v=20100101&l=DE&dh=dh11&sn=n00&sci=i00#B27L0007000000 Hauptklasse der Patente zu Verfahren zum spalten von Holz
http://www.maikowski-ninnemann.com/fileadmin/redaktion/downloads/Skript-20100411.pdf Skript der TU Berlin zu Patentrecht
Zu meinem Hintergrund: Bin selber Maschinenbaubachelor
Gruß von der Baar, euer Baaremer
