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Welche Abgaben nach Kauf einer Brachwiese ?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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Welche Abgaben nach Kauf einer Brachwiese ?

Beitragvon Zaunkönig » Di Feb 23, 2010 21:21

Guten Abend !

Ich plane den Kauf von ca. 1,6 ha brachliegender Feuchtwiese. Sie liegt zwischen einem Sumpfgelände,(welches mir gehört) und einem ca. 2 - 3 m breiten Bach. Zusammen wären es dann ca. 2 ha unbewirtschafte Fläche. Vielleicht wird daraus mit der Zeit mal ein Biotop mit Erlen-Bruchwald.

Mit welchen wiederkehrenden Abgaben wäre im Zusammenhang mit dem Grundstück zu rechnen ?
Sind irgendwelche Auflagen oder Mitgleidschaften zu beachten ? Bisher werde ich nicht herangezogen.

Vielen Dank für hilfreiche Antworten

Gruß, Georg
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Re: Welche Abgaben nach Kauf einer Brachwiese ?

Beitragvon miditec » Mi Feb 24, 2010 17:08

Hallo,

zumindest einmal die Grundsteuer (zu entrichten an die Gemeinde) und die Beiträge zur landwirtschaftlichen
Berufsgenossenschaft ...

Gruss
miditec
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Re: Welche Abgaben nach Kauf einer Brachwiese ?

Beitragvon amwald 51 » Mi Feb 24, 2010 17:29

servus mitanand
miditec hat geschrieben:Hallo,
zumindest einmal die Grundsteuer (zu entrichten an die Gemeinde) und die Beiträge zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ...
Gruss
miditec

... die grundsteuer wird sich in der höhe von nem appel undn ei bewegen
... solange die fläche brachfläche bleibt, kann sie von der lbg befreit werden, problematisch wirds, wenn daraus eine "forstfläche" wird >>> bewaldete flächen können nicht befreit werden
grüße vom alpenrand
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Re: Welche Abgaben nach Kauf einer Brachwiese ?

Beitragvon Zaunkönig » Mi Feb 24, 2010 18:13

Danke für die Info's.

Also wird jene Brachfläche kein Erlenbruch-"Wald".

Könnte ich haftpflichtig werden, wenn ich einem Freund erlaube,
dass er sich dort kostenfrei Feuerholz machen darf?

Hat hier jemand Erfahrung als Gewässer-Anlieger?
Gibt es in dem Fall ähnliche Reinigungspflichten wie für einen Bürgersteig?

Gruß, Georg
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Re: Welche Abgaben nach Kauf einer Brachwiese ?

Beitragvon 2810 » Mi Feb 24, 2010 19:04

Zaunkönig hat geschrieben:
Hat hier jemand Erfahrung als Gewässer-Anlieger?
Gibt es in dem Fall ähnliche Reinigungspflichten wie für einen Bürgersteig?


Wer ist Eigentümer des Baches , ist im Kataster ein Bachbett ausgewiesen , bei 2 -3 m Breite gehe ich mal davon aus .
Durch die Darstellung im Kataster kannst Du erkennen , wie weit Deine Rechte gehen .
Falls die Abmarkung vorhanden ist ,kannst erkennen , ob der Bach an Deinem Grundstück "nagt"(Auskolkung) .
Dann würde ich reagieren .

Reinigungspflichten hat der Gewässereigentümer . Dazu findet alle paar Jahre eine Gewässerschau mit den entspr. Behörden statt.
Zuletzt geändert von 2810 am Do Feb 25, 2010 18:42, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Welche Abgaben nach Kauf einer Brachwiese ?

Beitragvon Zaunkönig » Mi Feb 24, 2010 21:04

@ 2810

In der Flurkarte (M1:25000) ist der Bach mit geraden Uferlinien eingezeichnet und benannt.
Ein Besuch im Katasteramt könnte evtl. Klarheit über den Grenzverlauf bringen.
Tatsächlich verläuft das Bachbett nicht schnurgerade. Gibt es eine Toleranzgrenze?

Inzwischen habe ich über "Gewässerschau" diesen Link gefunden:
http://www.hochwasserschutz-stuhr.de/pd ... gesetz.pdf
Dort ist der Bach namentlich nicht aufgeführt.
Demnach muß ich mich bei der Gemeinde erkundigen.
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Re: Welche Abgaben nach Kauf einer Brachwiese ?

Beitragvon 2810 » Mi Feb 24, 2010 22:49

Zaunkönig hat geschrieben:@ 2810

In der Flurkarte (M1:25000) ist der Bach mit geraden Uferlinien eingezeichnet und benannt.
Ein Besuch im Katasteramt könnte evtl. Klarheit über den Grenzverlauf bringen.
Tatsächlich verläuft das Bachbett nicht schnurgerade. Gibt es eine Toleranzgrenze?


Die Flurkarte hat oft den Masstab 1: 2 500 . (bei uns in BaWü) M 1 : 25 000 ist die TK (Top. Karte).
Meine Toleranzgrenze wäre erreicht ,wenn der Bach mein Flst "angreift" , wie oben geschrieben .

Zaunkönig hat geschrieben:@
Dort ist der Bach namentlich nicht aufgeführt.
Demnach muß ich mich bei der Gemeinde erkundigen.

Wenn Du nicht der Eigentümer des Baches bist , so hast Du nichts mit der Gewässerschau zu tun .
falls die Gde der Eigentümer ist , so bekommt sie in der Gewässerschau gesagt , was sie zu tun hat .
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Re: Welche Abgaben nach Kauf einer Brachwiese ?

Beitragvon Zaunkönig » Do Mär 04, 2010 0:55

@ 2810

Ergebnis: Das Bachbett ist auf der Katasterkarte in 2 hälftige Flurstücke geteilt, die den angrenzenden Flächen zugeordnet sind. Und dadurch wird jeder Anlieger beim dem regional zuständigen Unterhaltungsverband beitragspflichtig, anscheinend bezogen auf die Größe der Fläche.
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Re: Welche Abgaben nach Kauf einer Brachwiese ?

Beitragvon Zaunkönig » Do Mär 04, 2010 10:15

Ergänzung:

Anscheinend gilt für die Bachlauf-Parzelle mit Hinweis auf den UInterhaltungsverband der §3(3)GBO
siehe http://www.gesetze-im-internet.de/gbo/__3.html
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Re: Welche Abgaben nach Kauf einer Brachwiese ?

Beitragvon amwald 51 » Do Mär 04, 2010 17:16

Zaunkönig hat geschrieben:@ 2810
Ergebnis: Das Bachbett ist auf der Katasterkarte in 2 hälftige Flurstücke geteilt, die den angrenzenden Flächen zugeordnet sind. Und dadurch wird jeder Anlieger beim dem regional zuständigen Unterhaltungsverband beitragspflichtig, anscheinend bezogen auf die Größe der Fläche.


... in den amtlichen lageplänen sind nicht vermessene grundstücksgrenzen als gestrichelte linien eingetragen, vermessene grundstückgsrenzen sind durchgezogene linien, auf denen die grenzsteine/-punkte
als kreise die linien unterbrechen. sollte das bachbett je zur hälfte den beiden bachufergrundstücken zugehörig sein, müßte dies durch die entsprechenden linien im bachbett herauslesbar sein.
... ob der unterhaltungsaufwand flächenmäßig aufgeteilt wird, erscheint mir nicht als gesichert >>> durchaus denkbar, dass hälfte/hälfte abgerechnet wird, ähnlich der gehwegräumpflicht - wer ein eckgrundstück hat, darf an zwei seiten seines grundstückes räumen :D :D :idea: :idea:
empfehlung: beim ggf. vorhandenen ....verband nachfragen !!!!
grüße vom alpenrand
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Re: Welche Abgaben nach Kauf einer Brachwiese ?

Beitragvon Zaunkönig » Do Mär 04, 2010 21:21

@ amwald 51 (empfehlung: beim ggf. vorhandenen ....verband nachfragen !!!!)

Das habe ich vor einigen Tagen schon per e-mail gemacht, bisher jedoch ohne Ergebnis.
Aber vielleicht werden dort ja nur Fragen von Mitgliedern beantwortet.
Also werde ich mal ein anderes Mitglied nach den Modalitäten fragen.

Gruß, Georg
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Re: Welche Abgaben nach Kauf einer Brachwiese ?

Beitragvon amwald 51 » Fr Mär 05, 2010 0:07

servus mitanand
... ob bei einem schon in die jahre gekommenen .....verband auf e-mails eine antwort kommt ist doch sehr ungewiss, zumal wenn du darin ggf. nicht mit deiner vollständigen adresse um die gewünschte auskunft ersucht hast. m.m. einen gewöhnlichen brief dorthin schreiben, indem du um zusendung der satzung bittest. und nebenbei schon mal versuchen, grundstücksbesitzer anzusprechen, die an diesem oder gleichartigen benachbarten gewässern anlieger sind >> wie es und was da läuft.
grüße vom alpenrand
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Re: Welche Abgaben nach Kauf einer Brachwiese ?

Beitragvon Zaunkönig » Fr Mär 05, 2010 13:37

... in die Jahre gekommen scheint zutreffend, oder das Büro ist nur bei Bedarf und nebenberuflich besetzt. Im www fand ich lediglich eine für diesen Verband (und 2 weitere) zuständige (ehr privat aussehende) e-mail-Adresse und sonst keinerlei weitere Informationen: Weder Anschrift, noch Satzung etc. Demnach arbeiten sie dort noch mit minimaler Administration. Die Büro-Anschrift des Verbandes habe ich nun von der Gemeinde bekommen und bleibe am Ball.

Gruß, Georg
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Re: Welche Abgaben nach Kauf einer Brachwiese ?

Beitragvon Zaunkönig » Fr Mär 12, 2010 20:06

Inzwischen habe ich mit einem Alt-Anlieger gesprochen, der ein größeres Grundstück mit längerem Ufer im Bereich des Verbandes hat. Demnach zahlen Anlieger keine direkten Beiträge an den Unterhaltungsverband - und haben auch keine besonderen Rechte (z.B. Angelrecht) an dem angrenzenden Gewässer. Vor vielen Jahren sei das mal anders gewesen. Das Verbandsgebiet gleicht dem Wassereinzugsgebiet und reicht oberhalb bis zur Wasserscheide. Über die Finanzierung des Verbandes konnte er keine Auskunft geben.
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