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Wildschwein

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Wildschwein

Beitragvon karl1962 » Mi Mär 21, 2012 9:06

Hallo
hab da mal eine Frage an die Jäger konnte mir bis jetzt noch keiner plausiebel erklären
Wild und Hausschweine sind doch von der Anatomie her gleich.
Weshalb darf ein Wildschwein das geschossen wurde gegessen werden ( nicht ausgeblutet )
und ein Hausschwein muß zum Abdecker wenn es nicht richtig ausgeblutet ist
MfG
Karl
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Re: Wildschwein

Beitragvon SHierling » Mi Mär 21, 2012 9:31

Das ein Wildschwein "nicht ausblutet" ist ja so nicht ganz richtig, nur die "Methode" ist halt eine andere. Ein Hausschwein wird betäubt, und dann durch den Blutentzug getötet, d.h. die entsprechenden Blutgefäße werden bei noch schlagendem Herzen geöffnet, das Herz pumpt das Blut sozusagen raus.

Ein Wildschwein schießt Du ja aber ins Herz, da würde ein Ausbluten auf die selbe Art also gar nicht sinnvoll sein, das Herz schlägt ja nicht mehr. Wild wird "möglichst bald" (da streiten sich Leute, wann "bald" ist) "aufgebrochen" (aufgeschnitten, ausgenommen und aufgehängt) und dann läuft das restliche Blut raus. Google mal "Ausschweißen" zusammen mit irgendeinem "Jagd" oder "Wildbrethygiene", da findest Du mehr dazu und reichlich Diskussionen, wann und wie das am besten zu passieren hat.

Blut an sich ist ja auch nichts "schlechtes" oder irgendwie "störend", das Blut der Schlachttiere wird ja auch für Blutwurst etc verwendet. Nur ist ein Schlacht-Tier, das nicht ausgeblutet worden ist, eben per Definition nicht korrekt geschlachtet worden (weil es ja eben ab Blutentzug zu sterben hat), sondern kann auch "an irgendetwas anderem" gestorben sein. Und das will man nicht.
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Re: Wildschwein

Beitragvon karl1962 » Mi Mär 21, 2012 10:51

Das bedutet im Umkehrschluss würde ich ein Hausschwein mit Auslauf vom Jäger schießen lassen ( ins Herz ) dürfte es weiter verwendet werden
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Re: Wildschwein

Beitragvon SHierling » Mi Mär 21, 2012 11:12

Ja, das wäre der logische Umkehrschluß. Der gesetzliche ist aber imho nicht gegeben.
Bei Rindern ist das grad geändert worden.
http://www.tiergesundheit-aktuell.de/ri ... s-1179.php
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Re: Wildschwein

Beitragvon Damhirsch » Mi Mär 21, 2012 12:38

Der Herzschuß ist zwar absolut tötlich, wird aber nicht unbedingt angestrebt. Immerhin läuft ein solcherart getroffenes Tier noch gut 70 bis 150 m. Das Herz schlägt dabei weiter, es sei denn, es ist so zerfetzt, daß es eben kein Herz mehr ist. Besser sind Treffer direkt über dem Herzen, wo die großen Blutgefäße verlaufen. Durch einen solchen Treffer wird das Gehirn augenblicklich von der Blutversorgung abgekoppelt und das Tier wird bewußtlos und stirbt durch schnelles inneres Verbluten weil ja die Großen Herz und Lungengefäße massiv eröffnet werden.
Das solcherart getötete Tier verblutet weniger nach außen denn in die Brusthöhle.
Das Aufhängen des aufgebrochenen Tieres hat mit weiterem Ausbluten nichts zu tun.
Hausschweine sterben genauso schnell an solchen Treffern, dürfen das aber nicht weil sie kein Wild sind und folglich nicht mittels Gewehr beschossen werden dürfen, jedenfalls nicht so ohne weiteres. Ausnahmen gibt es aber auch hier.
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Re: Wildschwein

Beitragvon Ford8210 » Di Mär 27, 2012 11:33

Ein Wildschwein, das geschossen wurde, ist -glaub mir- komplett ausgeblutet. Das liegt in erster Linie daran, daß das Herz nicht sofort stehen bleibt (wenn es nicht zu einem glatten Herzschuß gekommen ist) und das Wildschwein auf jeden Fall flüchten wird. Durch die Bewegungen des Körpers wird das Blut aus den Adern herausgetrieben und sammelt sich je nach Treffer bis zu 95 % im Bauch-/Brustraum.

Wenn ein Körper, in diesem Fall der eines Hausschweins, nicht richtig ausgeblutet ist, kommt es nach dem Tod zur Diffusion des Blutes aus den Adern in das umliegende Gewebe und dort zur Blutgerinnung (so entstehen die sogenannten Leichenflecke!) Dadurch wird das Fleisch nach den jetzigen Hygienestandarts als für den "menschlichen Verzehr ungeeignet" eingestuft. Das heißt, du darfst das Fleich nicht an andere abgeben. Selbst essen kannst du es, wenn´s dir schmeckt.

Ein Hausschwein im Auslauf von einem Jäger schießen lassen hat mit Jagdausübung nichts zu tun. Das ist aus waffen-, jagd-, und tierschutzrechtlicher Sicht verboten und hat den Entzug des Jagdscheines zur Folge. Es gibt nur eine Ausnahme: Und zwar wenn die Polizei einen Jäger als sogenannten "Erfüllungsgehilfen" anfordert, um z.B. einen aus einem Schlachthof ausgebrochenen Stier zu schießen. Selbst wenn ein Haustier krank ist und von seinen Leiden erlöst werden soll, dann darf nur der Tierarzt eine Tötung vornehmen.
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Re: Wildschwein

Beitragvon Robiwahn » Di Mär 27, 2012 13:59

Ford8210 hat geschrieben:...Ein Hausschwein im Auslauf von einem Jäger schießen lassen hat mit Jagdausübung nichts zu tun. Das ist aus waffen-, jagd-, und tierschutzrechtlicher Sicht verboten und hat den Entzug des Jagdscheines zur Folge....


wie ist eigentlich die Ausnahme bei Gatterhaltung von Wildtieren (Damwild etc.) geregelt ? Ist ja auf die Eingangsfrage bezogen wiederum ähnlich einem "Freilandhaltungsschwein". Würde mich auch mal interessieren

Grüße, Robert
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Re: Wildschwein

Beitragvon Ford8210 » Di Mär 27, 2012 14:17

Bei Gatterwild muß vor der Abgabe an Dritte zum Verzehr generell eine Fleischuntersuchung stattfinden.

Gatterwild unterliegt auch nicht dem Jagdrecht. Es ist schlicht eine Art "Nutztierhaltung" mit Wildtieren.

Bei Gatterwild ist die Verwertung entsprechend den Vorschriften über Schlachtungen zu betreiben. Also genau so, als ob ein Rind geschlachtet werden soll (Einfangen und dann ab zum Metzger/Schlachter).

Es gibt aber auch hier -wie übrigens zu allem- Ausnahmen. Eine hierzu wäre, wenn der Betreiber des Wildgatters einen Antrag bei der unteren Waffenbehörde und dem zuständigen Veterinäramt über den Abschuß von Einzelstücken aus dem Gatter stellt und dieser Antrag genehmigt wird. Ich weiß, daß das möglich ist. Aber wie die Begründung hierzu aussehen muß, bzw. welche Voraussetzungen für die Erteilung einer solchen Genehmigung vorliegen müssen, kann ich nicht sagen. Dafür habe ich mich noch nie interessiert, da ich hier weder privat noch beruflich mit konfrontiert war und auch in absehbarer Zeit nicht damit konfrontiert werde.
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Re: Wildschwein

Beitragvon Damhirsch » Di Mär 27, 2012 18:57

Ford, die ersten beiden Sätze sind richtig, der Rest ist falsch.
Fang mal nen Damhirsch ein und transportiere ihn zum Schlachter. Viel Vergnügen!
Richtig ist, daß ein Gehege zur Wildhaltung bestimmte Voraussetzungen erfüllen muß. Ist je nach Bundesland etwas verschieden. ZT muß das Gehege vor Anlage genehmigt werden, z T auch erst nach Einrichtung bei der unteren Naturschutzbehörde und dem VetAmt angezeigt werden die dann wiederum prüfen, ob die Kriterien für Wildtierhaltung im Gehege eingehalten werden.
Für Gehegewild ist nach Tierschutzschlachtverordnung der Kugelschuß vorgeschrieben, einfangen, betäuben und dann schlachten ist nicht zulässig.
Die Genehmigung zum Kugelschuß ist an bestimmte, leider nicht bundeseinheitliche , Bedingungen gebunden. ZB Kaliber, Schußrichtung usw.
Die Genehmigung ist in der Regel personengebunden, unbefristet und nicht auf eine bestimmte Tierzahl festgelegt. In NS ist das Ordnungsamt dafür zuständig.
Die Schießgenehmigung kann nur an eine sachkundige Person erteilt werden. Ein Jagdscheininhaberr wäre das automatisch, eine andere Person nach erfolgreicher Ablegung einer Sachkundeprüfung, die zB in Echem durchgeführt wird und bundesweit anerkannt ist.
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Re: Wildschwein

Beitragvon Ford8210 » Mi Mär 28, 2012 4:55

O.K. Der dritte Satz ist falsch. Ich habe in dieser Beziehung, wie bereits im letzten Absatz gesagt, keinerlei Erfahrung. Mir war lediglich bekannt, daß der Abschuß beantragt werden kann. Ob dieser mit der Genehmigung des Gatters oder auf gesonderten Antrag ergeht, ist mir ebenfalls nicht bekannt. Deswegen habe ich mich darüber auch nicht in der Tiefe ausgelassen.
Übrigens vielen Dank für deine Richtigstellung. Hier habe ich auch wieder mal was dazugelernt.
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