Hallo,
wieviel darf ich an welches Fahrzeug anhängen macht immer wieder mal die Runde.
Ich hatte vorhin ein Telefonat mit einem Händler und habe mich nach einem Anhänger erkundigt.
Dabei bekam ich eine Antwort, die ich nicht einordnen kann.
Rückewagen, 8to ggw. Auflaufbremse auf einer Achse, 2te Achse hydraulisch für Gelände.
( Meine Vorstellung)
Händler empfiehlt immer Drulu.
Beschriebene Kombination wäre nicht ABE fähig, zu gefährlich,....
Verschiedene Hersteller bieten dafür aber eine ABE an?!
Wird sogar als Alleinstellungsmerkmal beworben!
Alternativ nur hydraulische Bremse für Gelände.
((Gelände sind Waldwege überwiegend im Privatwald, keine Rückegassen im öffentlichen Wald.
Wege sind überwiegend Erdwege, Teilweise geschottert oder mit Feldsteinen und Ziegeln befestigt.
Straße ist geschotterte Wald- und Feldwege oder geteert, öffentlich)
Dual use ( Gelände und Straße) lehnt er ab. Mache Ausrüstungstechnisch keinen Sinn nur bei einer Kipperlösung!
Als Dual empfiehlt er Kipper mit Kran und Auflaufbremse bis 8 to! Hätten ABE und wäre dann alles kein Problem.
Alles andere wäre auch ein Haftungsproblem?
Exakt aber die Dual use Lösung wäre die richtige, Kipper ist beim Beladen mit Kran sehr empfindlich vorallem wenn
starkes HArtholz geladen wird. 1 Bums ans KipperZett und das wars!
Problem ist, daß wir alle( 3 Stück Maschinen Gemeinschaft) keine Drulu haben.
Ich kann doch einen Auflaufgebremsten AH mit 8t bis 40 Kmh/h oder weniger problemlos an einen Traktor hängen.
Klar, Traktor muss schon ca. 4 to Eigengewicht haben 4 rad Bremse (Allrad)und entsprechende Leistung.
Mit 25 PS geht das sicher nicht !
Beim Getreide fahren hängt am Traktor ein 1 Achser mit Auflaufbremse Gewicht ca. 100-120 Zentner + ein 2 Achser mit 8 to GG(ca. 180 Zentner) und das seit 20 Jahren. Traktor hat lastschaltbares Allrad und 50 PS, 30KmH) bei 3-4 to Eigengewicht.
Gibt es da wieder neue Regeln ? Oder steckt da was anderes dahinter?
Wer hat dazu Informationen?
