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zulässige Anhängelast Traktor

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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zulässige Anhängelast Traktor

Beitragvon neugierig » Di Sep 21, 2010 16:28

Hallo,

wieviel darf ich an welches Fahrzeug anhängen macht immer wieder mal die Runde.
Ich hatte vorhin ein Telefonat mit einem Händler und habe mich nach einem Anhänger erkundigt.
Dabei bekam ich eine Antwort, die ich nicht einordnen kann.

Rückewagen, 8to ggw. Auflaufbremse auf einer Achse, 2te Achse hydraulisch für Gelände.
( Meine Vorstellung)
Händler empfiehlt immer Drulu.
Beschriebene Kombination wäre nicht ABE fähig, zu gefährlich,....

Verschiedene Hersteller bieten dafür aber eine ABE an?!
Wird sogar als Alleinstellungsmerkmal beworben!

Alternativ nur hydraulische Bremse für Gelände.
((Gelände sind Waldwege überwiegend im Privatwald, keine Rückegassen im öffentlichen Wald.
Wege sind überwiegend Erdwege, Teilweise geschottert oder mit Feldsteinen und Ziegeln befestigt.
Straße ist geschotterte Wald- und Feldwege oder geteert, öffentlich)

Dual use ( Gelände und Straße) lehnt er ab. Mache Ausrüstungstechnisch keinen Sinn nur bei einer Kipperlösung!

Als Dual empfiehlt er Kipper mit Kran und Auflaufbremse bis 8 to! Hätten ABE und wäre dann alles kein Problem.
Alles andere wäre auch ein Haftungsproblem?

Exakt aber die Dual use Lösung wäre die richtige, Kipper ist beim Beladen mit Kran sehr empfindlich vorallem wenn
starkes HArtholz geladen wird. 1 Bums ans KipperZett und das wars!

Problem ist, daß wir alle( 3 Stück Maschinen Gemeinschaft) keine Drulu haben.

Ich kann doch einen Auflaufgebremsten AH mit 8t bis 40 Kmh/h oder weniger problemlos an einen Traktor hängen.
Klar, Traktor muss schon ca. 4 to Eigengewicht haben 4 rad Bremse (Allrad)und entsprechende Leistung.
Mit 25 PS geht das sicher nicht !

Beim Getreide fahren hängt am Traktor ein 1 Achser mit Auflaufbremse Gewicht ca. 100-120 Zentner + ein 2 Achser mit 8 to GG(ca. 180 Zentner) und das seit 20 Jahren. Traktor hat lastschaltbares Allrad und 50 PS, 30KmH) bei 3-4 to Eigengewicht.

Gibt es da wieder neue Regeln ? Oder steckt da was anderes dahinter?

Wer hat dazu Informationen?
neugierig
 
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Re: zulässige Anhängelast Traktor

Beitragvon countryman » Di Sep 21, 2010 17:37

bei 40 km/h müssen immer alle Achsen eine zulässige Bremse haben (Auflauf oder DL). Bei 25 km/h müsste die Lösung mit 1. Achse Auflauf - 2. Achse hydraulische Zusatzbremse nur für Geländeeinsatz - zulässig sein. Nur Auflaufbremse macht im Gelände keinen Sinn da der Anhänger dich immer rückwärts wegziehen kann wenn es hart kommt.
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Re: zulässige Anhängelast Traktor

Beitragvon steeven » Di Sep 21, 2010 18:01

hi,
stimmt was der vorredner sagte, außerdem sind hydr. bremsen sowieso super Mist!!! weil keine Dosierung möglich- es sei denn Du lässt deinen oder eure Schlepper umrüsten, dass die hydr. bremse dosiert mit dem bremspedal des schleppers geht.
ansonsten sind diese sogenannten hydr. bremsen über die hydraulik mit dem dementsprechenden steuergerät gekoppelt und hauen dementsprechend rein - d.h die räder blockieren sofort und das kann auch ziemlich gefährlich werden.
Wenn bei euch drulu ausfällt wegen fehlendem equipment dann bleibt nur auflauf gebremstes hängerle, was dann auch übersichtlicher ist weil max. 8to möglich

wobei ganz am rande: lasst doch einen eurer schlepper auf drulu umrüsten -- soo teuer ist das gar ned und dann habt ihr auch was gescheites!!
grüße steeve
.............ehrlich währt am längsten!!!!!!
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Re: zulässige Anhängelast Traktor

Beitragvon jäckels » Mi Sep 22, 2010 10:13

Markus K. hat geschrieben:
Thema: IHC 523 Daten

§41 StVZO

...
(11) An einachsigen Anhängern und zweiachsigen Anhängern mit einem Achsabstand von weniger als 1,0 m ist eine eigene Bremse nicht erforderlich, wenn der Zug die für das ziehende Fahrzeug vorgeschriebene Bremsverzögerung erreicht und die Achslast des Anhängers die Hälfte des Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, jedoch 0,75 t nicht übersteigt. Beträgt jedoch bei diesen Anhängern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, so darf unter den in Satz 1 festgelegten Bedingungen die Achslast mehr als 0,75 t, aber nicht mehr als 3,0 t betragen. Soweit Anhänger nach Satz 1 mit einer eigenen Bremse ausgerüstet sein müssen, gelten die Vorschriften des Absatzes 9 entsprechend; bei Sattelanhängern muß die Wirkung der Betriebsbremse dem von der Achse oder der Achsgruppe (§ 34 Abs. 1) getragenen Anteil des zulässigen Gesamtgewichts des Sattelanhängers entsprechen.

...
(9) Zwei- oder mehrachsige Anhänger - ausgenommen zweiachsige Anhänger mit einem Achsabstand von weniger als 1,0 m - müssen eine ausreichende, leicht nachstellbare oder sich selbsttätig nachstellende Bremsanlage haben; mit ihr muß eine mittlere Vollverzögerung von mindestens 5,0 m/s(hoch)2 - bei Sattelanhängern von mindestens 4,5 m/s(hoch)2 - erreicht werden. Bei Anhängern hinter Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h (Betriebsvorschrift) genügt eine eigene mittlere Vollverzögerung von 3,5 m/s(hoch)2, wenn die Anhänger für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichnet sind (§ 58). Die Bremse muß feststellbar sein. Die festgestellte Bremse muß ausschließlich durch mechanische Mittel den vollbelasteten Anhänger auch bei einer Steigung von 18 vom Hundert und in einem Gefälle von 18 vom Hundert auf trockener Straße am Abrollen verhindern können. Die Betriebsbremsanlagen von Kraftfahrzeug und Anhänger müssen vom Führersitz aus mit einer einzigen Betätigungseinrichtung abstufbar bedient werden können oder die Betriebsbremsanlage des Anhängers muß selbsttätig wirken; die Bremsanlage des Anhängers muß diesen, wenn dieser sich vom ziehenden Fahrzeug trennt, auch bei einer Steigung von 18 vom Hundert und in einem Gefälle von 18 vom Hundert selbsttätig zum Stehen bringen. Anhänger hinter Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen eine auf alle Räder wirkende Bremsanlage haben; dies gilt nicht für die nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichneten Anhänger hinter Fahrzeugen, die mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift).


Gruß Chris
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Re: zulässige Anhängelast Traktor

Beitragvon jäckels » Mi Sep 22, 2010 10:15

Noch ein Zusatz:
§ 35 Motorleistung
Bei Lastkraftwagen sowie Kraftomnibussen einschließlich Gepäckanhänger, bei Sattelkraftfahrzeugen und Lastkraftwagenzügen muß eine Motorleistung von mindestens 5,0 kW, bei Zugmaschinen und Zugmaschinenzügen - ausgenommen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke - von mindestens 2,2 kW je Tonne des zulässigen Gesamtgewichts des Kraftfahrzeugs und der jeweiligen Anhängelast vorhanden sein; dies gilt nicht für die mit elektrischer Energie angetriebenen Fahrzeuge sowie für Kraftfahrzeuge - auch mit Anhänger - mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.


Hinweis:
(13) Von den vorstehenden Vorschriften über Bremsen sind befreit:
3. hinter Zugmaschinen, die mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h gefahren werden, mitgeführte
e) land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte,
f) Fahrzeuge zur Beförderung von land- oder forstwirtschaftlichen Bedarfsgütern, Geräten oder Erzeugnissen, wenn die Fahrzeuge eisenbereift oder in der durch § 58 vorgeschriebenen Weise für eine Geschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h gekennzeichnet sind.

Die Fahrzeuge müssen jedoch eine ausreichende Bremse haben, die während der Fahrt leicht bedient werden kann und feststellbar ist. Ungefederte land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsmaschinen, deren Leergewicht das Leergewicht des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigt, jedoch höchstens 3 t erreicht, brauchen keine eigene Bremse zu haben.


Ich hoffe es hilft.

Gruß Chris
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Re: zulässige Anhängelast Traktor

Beitragvon fuenfdreidrei » Mi Sep 22, 2010 10:54

Wenn ich das gerade richtig weiß sind Fahrzeuge(auch LoF Anhänger) mit der von Dir beschriebenen hydraulischen Bremse in Deutschland nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Die Gründe sind ja weiter oben schon beschrieben. Diese Bremsen kenn' ich auch nur für Österreich und die Schweiz. Für Österreich gibt es da einen EU-Bestandsschutz, kenn' den aber auch nicht so genau.
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Re: zulässige Anhängelast Traktor

Beitragvon zupi » Mi Sep 22, 2010 11:32

Hallo,

ich denke countryman hat die, weiter unten zietierten Auszüge aus der STVZO schon genau richtig zusammengefasst.
Allerdings lese ich da noch, dass ein Hänger, sollte er sich vom Zugfahrzeug lösen, selbstständig bremsen muss bis zu einem Gefälle/ Steigung von 18%.
Dies müsste man meiner Meinung nach noch berücksichtigen. Zum Beispiel durch ein Abreisbremsseil welches zumindest eine Achse dann bremst.

Gruß Zupi
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Re: zulässige Anhängelast Traktor

Beitragvon Markus K. » Mi Sep 22, 2010 12:12

gilt ja auch bei auflaufgebremsten Hängern: Abreissseil muß vorhanden und am Zugfahrzeug befestigt sein. Steht auch bei mir in der Rückewagen-ABE.

gruß
Markus
Gruß Markus

ein Schlepper kann nicht rot genug sein!
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Re: zulässige Anhängelast Traktor

Beitragvon jäckels » Mi Sep 22, 2010 12:46

Bei Druckluft bremst der Hänger eh durch die Feder beim abreißen.
Auflaufgebremst hat als Vorschrift eine Reißleine.

Hydraulisch k.A. aber denke die Funktionsweise sollte die Selbe sein wie Druckluft.
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Re: zulässige Anhängelast Traktor

Beitragvon GüldnerG50 » Mi Sep 22, 2010 18:45

Hallo.

Beim auflaufgebremsten 2-Achser muss die Deichsel 20cm über dem Boden stehen bleiben. Das zieht dann ja auch die Bremse zu. So ein Abreißstrick is aber nie schlecht...

Grüße

Flo
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Re: zulässige Anhängelast Traktor

Beitragvon Irgendenner » Do Sep 23, 2010 0:53

ne hyxfdraulische bremse an der einen achse macht sinn am hang qiuasi als feststellbremse, wenn nicht schau das du ne umsteckbremse bekommst.wo du quasi die handbremse vom hänger an nem bowedenzug hängen hast und auzfem traktor einhängen kannst.
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