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Führerschein L

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18 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Führerschein L

Beitragvon Marcel93 » Mi Mär 04, 2009 14:40

Hallo,
Ich hoffe ich bin hier richtig.
Ich habe vor den Führerschein L mit Sondergenehmigung ab 15 zu machen.
Jetzt hab ich gehört , dass man dann nur Schlepper mit bbh von max.32km/h fahren darf.
Wenn ich unseren 40 km/h Schlepper drosseln lasse soll das nicht erlaubt sein.
Wisst ihr was dazu?
Gruß Marcel
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Beitragvon Claas3 » Mi Mär 04, 2009 14:53

Keine Ahnung,auf jeden fall müsstest du dieses dann eintragen lassen vom Tüv.
Claas3
 
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Beitragvon John Deere 4755 » Mi Mär 04, 2009 15:40

Du willst Sondergenehmigung ab 15 machen, aber bist laut Profil schon 16?

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Beitragvon Deutz150 » Mi Mär 04, 2009 15:49

wenn der Schlepper gedrosselt ist und alles eingetragen ist, dann dürfste du den schon fahren.
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Beitragvon phlip356 » Mi Mär 04, 2009 16:04

warum nicht eine sondergenehmingung für T ?
phlip356
 
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Beitragvon tracer700 » Mi Mär 04, 2009 16:35

Mit eingetragener Drosselung dafrst du selbstverständlich fahren.
http://www.youtube.com/watch?v=LUAsezl3yJY
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Beitragvon dane4295 » Mi Mär 04, 2009 16:41

Ich dachte man braucht mit 15 gar keine Sondergenehmigung für L
warum machst du nicht T mit 15 und mit Sondergenehmigung?
dane4295
 
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Beitragvon Marcel93 » Mi Mär 04, 2009 16:59

T genehmigen die mir nicht :cry:
Der mann bei der Führerscheinzentrale meinte das der Schlepper bbh nicht schnelle wie 32 km/h fahren darf.
Als ich ihn gefragt hab ob es denn gehe wenn ich unseren auf 32 drossel meinte er das es dann nicht die bbh ist :roll:
Das finde ich alle ein wenig komisch.
Jetzt kommt bei mir dazu noch die Frage auf :
Die CVX z.B werden ja nurnoch als 50km/h Schlepper gebaut und auf Wunsch dann gedrosselt.Dann dürfte man den ja eigendlich auch nicht mit 16 fahren sondern erst mit 18.?
Gruß Marcel
Marcel93
 
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Beitragvon bördi » Mi Mär 04, 2009 17:39

Das ist richtig, dass man die erst ab 18 fahren darf (wenn man T hat, und die 50km/h laufen)!

Warum machst du nicht T?
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Beitragvon Marcel93 » Mi Mär 04, 2009 18:16

oh, da hab ich mich falsch ausgedrückt, sorry.
Ich meinte einen CVX der auf 40 gedrosselt ist , dass ich den dann erstm mit 18 fahren dürfte.Ist aber anscheind nicht so.
Warum aber dann bei L ?
Marcel93
 
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Beitragvon eberhart » Mi Mär 04, 2009 18:35

Mit L darfst du keinen Schlepper fahren, der schneller als 32 km/h fährt. Egal wie alt du bist. Mit T darfst du, bis du 18 bist nur Schlepper fahren die 40 und weniger km/h fahren und ab 18 dann alle bis 60 km/h. Sofern diese LOF sind.

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Beitragvon ideFix » Mi Mär 04, 2009 18:44

Wenn ihr euren Schlepper auf 32km/h drosselt und es eintragen lässt, darfst du diesen mit L fahren.

Bei uns sind einige Varios auf 40 gedrosselt, damit die Nachfolger schon mit 16 die fahren können. Kurz nach Fendt und dann zum TÜV -> fertig
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Beitragvon jendrik1512 » Mi Mär 04, 2009 18:45

Wieso hast du kein T gemacht?
jendrik1512
 
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Beitragvon Marcel93 » Mi Mär 04, 2009 18:53

Ich bin 15 und es währe schön wenn ich den Führerschein vor der Ernte habe.Den T genehmligen die mir nicht mit Sondergenehmigung , nur L und dabei sagte er ja, dass wenn ich den 40km/h Schlepper auf 30 mache es immer noch nicht erlaubt seie, da er ja eine bbh von 40 hat.
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Beitragvon Fabianeicher » Mi Mär 04, 2009 19:10

Da erkundige dich nochmal beim Tüv, aber soweit ich weiß, wäre das schon so möglich.
Nur schadfe um die Geschwindigkeit!
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