Für 14 Tage kompletten Internetausfall gilt in Deutschland grundsätzlich:
Störung sofort beim Anbieter melden und Störungsnummer aufbewahren.
Kann der Anbieter die Störung nicht zeitnah beheben, hast du Anspruch auf eine Entschädigung nach dem Telekommunikationsgesetz.

Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet 