Aktuelle Zeit: Sa Mai 18, 2024 15:00
Trotzdem wir der besitzer der Kuh einen guten Anwalt brauchen.Das iwrd dann auch Gutachten über Gutachten nach sich ziehen.ihc833 hat geschrieben:Meini hat geschrieben:Schlimm, vermute mal die ist dem ach ist ja so niedlich, Bambisyndrom zum opfer gefallen und wollte sich das Kalb mal von nahem anschauen. Sehr traurig
Also die Kuh mit Kalb war art - und tierschutzgerecht gehalten worden.....
und gefragt:ihc833 hat geschrieben:die ist dem ach ist ja so niedlich, Bambisyndrom zum opfer gefallen und wollte sich das Kalb mal von nahem anschauen.
Von beidem steht nichts, aber absolut nichts in dem Artikel. Da wird sogar davon gesprochen, dass die Kuh "ausgebüxt" war, und der Vorfall sich auf einer "frei zugänglichen Wiese" abspielte.ihc833 hat geschrieben:ob sich die Geschädigte nicht selbst in die Gefahr begeben hat und event. der Viehbesitzer noch Ansprüche gegen die Erben der Frau geltend machen könnte.
Nicht? Wie sah die Umzäunung der Weide denn aus, wie schwer war es der Kuh, auszubüxen?ihc833 hat geschrieben:keinbauer hat geschrieben:Weiter : Was sagt der § 833 BGB.. der Tierhalter eines Nutztieres muss nur haften, wenn er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist. So schrecklich die Sache auch ist, es trifft hier leider den Tierhalter keine Schuld.
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