Die BG hat geschrieben:5.0 Betrieb
5.1 Einbau von Schlauchleitungen
Um die Funktionsfähigkeit von Schlauchleitungen sicherzustellen und deren Verwendungsdauer nicht durch zusätzliche Beanspruchungen zu verkürzen, ist folgendes zu beachten:
1. Schlauchleitungen müssen so eingebaut werden, dass ihre natürliche Lage und Bewegung nicht behindert wird,
2. Schlauchleitungen dürfen beim Betrieb durch äußere Einwirkung grundsätzlich nicht auf Zug, Torsion und Stauchung beansprucht werden,
3. der kleinste vom Hersteller angegebene Biegeradius des Schlauches darf nicht unterschritten werden,
4. Schlauchleitungen müssen nach Möglichkeit gegen Beschädigungen durch von außen kommende mechanische, thermische oder chemische Einwirkungen geschützt sein
und
5. das Überlackieren von Schlauchleitungen ist zu vermeiden.
Die BG hat geschrieben:5.2Sicherung der Umgebung beim Versagen der Schlauchleitung
Schlauchleitungen müssen so verlegt oder gesichert werden, dass eine Gefährdung beim Versagen der Schlauchleitung nach Möglichkeit vermieden wird.
Eine Gefährdung kann z.B. auftreten durch
− Herumschlagen des Schlauches oder der Schlauchleitung nach einem Abreißen, z.B. durch äußere Einwirkung,
− Austreten des Druckmediums unter Druck,
− Entzündung austretender Druckmedien in der Nähe von Zündquellen.
- 6 - ZH 1/74
Die Gefährdung kann z.B. durch Schutzüberzüge oder Abschirmung verhindert werden.
Es ist also nicht verboten, Schlauchleitungen im inneren der Kabine zu verlegen.
Natürlich muss hier jeder für sich entscheiden, ob eine Gefahr im Falle einer platzenden oder abreißenden Leitung besteht und sie entsprechend abgeschirmt werden muss.

