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Forstkran Mindestanforderung für Fixlängen??

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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24 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Forstkran Mindestanforderung für Fixlängen??

Beitragvon Eliass » Do Dez 09, 2010 17:52

eure einschätzung ist gefragt,

es werden ja so kleinere rückewägen angeboten,
welchen kran sollte man haben um fixlängen bis 5,10 laden zu können?
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Re: Forstkran Mindestanforderung für Fixlängen??

Beitragvon U 406 » Do Dez 09, 2010 18:41

Die Frage ist genauso als wenn einer fragt: Welches Auto soll ich mir holen um von Köln nach Berlin zu fahren.
Nix für ungut aber,welches Mengen möchtest du verladen im Jahr? Preisvorstellung ... .
Liegt dem Bauern was im Kreuz, ist es was von Deutz :-)
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Re: Forstkran Mindestanforderung für Fixlängen??

Beitragvon Euron » Do Dez 09, 2010 19:28

Hallo,

mm muß ein Kran für Blochholz mindestens 6 meter ausladung haben.
Dazu auch noch genug Kraft, um in 4 metern das Bloch zu händeln.

mfg
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Re: Forstkran Mindestanforderung für Fixlängen??

Beitragvon Falke » Do Dez 09, 2010 19:31

Ach ja, der Schülertest PISA. Das wäre eine praktische Anwendung für den Satz des Pythagoras: c² = a² + b²

Wenn der Rückewagen 2 m breit ist, die Drehachse des Krans 0,5 m vor dem Prallgitter und der Stamm 1 m
neben dem Wagen liegt(man braucht ja etwas Raum um mit der Zange greifen zu könnnen) und du den Stamm
etwa mittig greifen willst ist die Mindestkranlänge die Wurzel aus ((dem seitlichen Versatz zum Quadrat) plus
(dem länglichen Versatz zum Quadrat)). In diesem Fall 3,6 m.
Du kannst jetzt selbst ausrechnen wie lang der Kranarm praktischerweise sein sollte, damit auch etwas abseits
vom Wagen gelegene Stämme erreicht werden können.
Mindest_Kranreichweite.JPG
Mindest_Kranreichweite.JPG (9.82 KiB) 2714-mal betrachtet


Gruß
Adi
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Re: Forstkran Mindestanforderung für Fixlängen??

Beitragvon Eliass » Do Dez 09, 2010 19:41

vielen dank für die berechnung,
wäre es nicht sinnvoller den rückeanhänger so zu positionieren, dass die drehachse des krans näher bei der stammitte steht? (sorry, anfängerfrage :roll: )
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Re: Forstkran Mindestanforderung für Fixlängen??

Beitragvon glashoefler » Do Dez 09, 2010 19:49

Eigentlich schon, also ich mache es auch immer so...


Also für alle die im Rechnen nicht so gut sind können auch mittig mit der Kransäule zum Holz den Wagen beladen.

Pisa sei Dank...
:prost:
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Re: Forstkran Mindestanforderung für Fixlängen??

Beitragvon winni » Do Dez 09, 2010 19:50

Hallo,

es ist egal wo man neben der zu verladenden Last den Kran aufstellt. Den um die Last auf die Ladefläche zu bringen muss sie entsprechend weit nach hinten geschwenkt werden.
Vom Arbeitsablauf her macht es Sinn sich so ( wie in der Zeichnung ) aufzustellen das möglichst wenig Bewegungen ausgeführt werden müssen.
Gruss

Winni
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Re: Forstkran Mindestanforderung für Fixlängen??

Beitragvon glashoefler » Do Dez 09, 2010 19:54

Ach und zum Kran:
Meiner lässt nichts liegen auch keine nassen Buchen mit 6,5m länge und 85 cm mittendurchmesser...

Aber meiner hebt auch noch über 1t auf 6m Ausladung.... :mrgreen:


mehr wie 85cm Durchmesser will meine Zange leider nicht mehr sauber packen...
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Re: Forstkran Mindestanforderung für Fixlängen??

Beitragvon Eliass » Do Dez 09, 2010 20:16

mich würde interessieren wie es in der praxis aussieht,
sollte man mindestens 6 meter haben, oder sind 5 meter auch vertretbar für den privaten gebrauch.
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Re: Forstkran Mindestanforderung für Fixlängen??

Beitragvon glashoefler » Do Dez 09, 2010 20:23

Also ich denke 5m ist für den privaten Gebrauch völlig ausreichen. Aber mit 5m fixlängen ist es dann knapp, wurde dann eher auf 4m fixlängen gehen
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Re: Forstkran Mindestanforderung für Fixlängen??

Beitragvon U 406 » Do Dez 09, 2010 20:29

@ Winni

Hallo Winni :D
Hoffe hat alles geklappt mit deinen Papeln.Gruß David :prost:
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Re: Forstkran Mindestanforderung für Fixlängen??

Beitragvon Markus K. » Do Dez 09, 2010 21:17

Falke hat geschrieben:Ach ja, der Schülertest PISA. Das wäre eine praktische Anwendung für den Satz des Pythagoras: c² = a² + b²

Wenn der Rückewagen 2 m breit ist, die Drehachse des Krans 0,5 m vor dem Prallgitter und der Stamm 1 m
neben dem Wagen liegt(man braucht ja etwas Raum um mit der Zange greifen zu könnnen) und du den Stamm
etwa mittig greifen willst ist die Mindestkranlänge die Wurzel aus ((dem seitlichen Versatz zum Quadrat) plus
(dem länglichen Versatz zum Quadrat)). In diesem Fall 3,6 m.
Du kannst jetzt selbst ausrechnen wie lang der Kranarm praktischerweise sein sollte, damit auch etwas abseits
vom Wagen gelegene Stämme erreicht werden können.
Mindest_Kranreichweite.JPG


Gruß
Adi


Sorry Adi, kann ich hier nicht so stehen lassen! Du hast nämlich den Höhenunterschied vom Drehpunkt des Auslegers bis zum Stamm, der ja gewöhnlich auf den Boden liegt, vergessen. Deshalb ist deine Rechnung noch nicht fertig! Dennoch geht´s mit deinen errechneten 3.6m weiter:
Nehmen wir mal einen Höhenunterschied von 2m an (1. Kathete) und die von dir errechneten 3.6m (2. Kathete), dann ergibt sich eine Hypothenuse von 4.12m.

Das ganze erinnert mich daran, die wahre Länge eines Gratsparrens zu ermitteln! :D

gruß
Markus
Gruß Markus

ein Schlepper kann nicht rot genug sein!
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Re: Forstkran Mindestanforderung für Fixlängen??

Beitragvon Eliass » Do Dez 09, 2010 21:31

holz-metall-artinger hat geschrieben:Hallo Eliass, Du kannst eine Tabelle nehmen und nachschauen, z.B. 5 Meter lang, Mittendurchmesser 50 cm = 0,98 Fm, waldfrisch vielleicht 700 kg, solche Bloche sind als Erdstamm normal. Ein leichter Rückewagen für den Privatgebrauch wird damit sicher Schwierigkeiten haben. Wie man sieht, werden im Forum fast ausschließlich Fixlängen gemacht, mit der Winde gerückt und dann mit dem Rückewagen wieder gerückt. Es wäre interessant, zu wissen, welche wirtschaftliche Situation da jeweils vorliegt. Ich kann mir nicht vorstellen, für den Eigengebrauch einen solchen Rückezug zu kaufen, selbst wenn ich 50 Hektar Wald hätte Gruß josef


danke.
für meine 7ha wald wird sich kein rückewagen wirklich rechnen.
trotzdem möchte ich die fläche noch mindestens 30 jahre komfortabel bewirtschaften, das heisst ca 40 ster brennholz für den eigengebrauch, sollte mehr anfallen wird es verkauft. zwischendurch soll der bestand auch verjüngt werden, so "brummer" mit 40 bis 50 cm durchmesser kommen schon vor.
allradschlepper und seilwinde sind vorhanden.
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Re: Forstkran Mindestanforderung für Fixlängen??

Beitragvon Markus K. » Do Dez 09, 2010 21:44

Servus Eliass,

rein rechnerisch rentiert sich ein RW bei mir schon überhaupt nicht. Trotzdem hab ich einen! Ist zwar ein selbstgebauter, aber auch der hat Geld gekostet. Dennoch ist das eine kollosale Arbeitserleichterung gegenüber dem auf- und abladen mit dem FL. Wenn ich da an die ewige Rangiererei denke, der Holzplatz zerwühlt, im Wald bei jeden Polterhaufen abhängen, um aufladen zu können...

Ob sich das für dich rentiert, muss jeder selber wissen. Für mich hat sich der Bau schon rentiert!

gruß
Markus
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