Hallo,
ich habe die ganzen Diskussionen zum Thema Rückewagen mal verfolgt. Ihr sprecht immer davon das man zur Zulassung des ganzen mit einer entsprechenden Zuladung von mehr als 3t eine Druckluftbremse braucht. Unbedarft wie ich bin würde ich mal sagen das ist so nicht ganz richtig. Meines Wissens zufolge ist bis 8t bei max. zulässiger Geschwindigkeit von 25 km/h auch eine Auflaufbremse zugelassen.
Ich meine nicht jeder hat eine Druckluftbremsanlage am Schlepper (ich habe z.B. einen Case 844XL, der hat auch keine) und trägt sich mit dem Gedanken einen Rückewagen zu kaufen und halte das daher schon für eine Alternative. Abgesehen davon...nur mit dem Besitz einer solchen Druckluftbremsanlage ist es ja auch nicht getan...da die ja schließlich auch gewartet werden wollen.
Gruß
Carsten
P.S. ich will erst gar nicht wissen was das Nachrüsten (wenn überhaupt möglich) einer Druckluftbremse am Schlepper kostet, wahrscheinlich bräuchte ich und mein Geldbeutel danach nen Bestatter.