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Rückewagen und Druckluftbremse

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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16 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Rückewagen und Druckluftbremse

Beitragvon Shortcut » Di Mai 23, 2006 20:42

Hallo,

ich habe die ganzen Diskussionen zum Thema Rückewagen mal verfolgt. Ihr sprecht immer davon das man zur Zulassung des ganzen mit einer entsprechenden Zuladung von mehr als 3t eine Druckluftbremse braucht. Unbedarft wie ich bin würde ich mal sagen das ist so nicht ganz richtig. Meines Wissens zufolge ist bis 8t bei max. zulässiger Geschwindigkeit von 25 km/h auch eine Auflaufbremse zugelassen.

Ich meine nicht jeder hat eine Druckluftbremsanlage am Schlepper (ich habe z.B. einen Case 844XL, der hat auch keine) und trägt sich mit dem Gedanken einen Rückewagen zu kaufen und halte das daher schon für eine Alternative. Abgesehen davon...nur mit dem Besitz einer solchen Druckluftbremsanlage ist es ja auch nicht getan...da die ja schließlich auch gewartet werden wollen.

Gruß
Carsten

P.S. ich will erst gar nicht wissen was das Nachrüsten (wenn überhaupt möglich) einer Druckluftbremse am Schlepper kostet, wahrscheinlich bräuchte ich und mein Geldbeutel danach nen Bestatter.
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Beitragvon Buddy » Di Mai 23, 2006 21:00

Hallo,

25km/h bei 8t und einer gebremsten achse, bei 2 gebremsten achsen auch 40km/h.

Normal scheinen die hydraulische Bremsen zu ahben, ich meine weil die kleiner sind und so besser versteckt werden könnne. dadurch ist die gefahr der beschädigung geringer.
Die hydraulischen sind in D nicht im sinne der StVo und Tüv...
Da gibts dann nur auflaufgebremst oder halt Drulu.

Grüße Buddy
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auflaufgeremste Rückewagen

Beitragvon plmju » Di Mai 23, 2006 21:50

Welcher Hersteller vertreibt auflaufgeremste Rückewagen mit Strasenzulassung????
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Beitragvon Weinbauer » Mi Mai 24, 2006 14:20

hallo es gibt eine lösung, die ich allerdings für bedenklich halte. aber dennoch.

du musst den rückewagen nicht als anhänger, sondern als anhängegerät zulassen. da bist du mit den ganzen vorschriften beweglicher (bremse, beleuchtung). du darfst dann den wagen aber nur für einen (hier: holztransport) spezifischen zweck verwänden. also: nicht mal schnell stahlrohre u.ä. laden. ist aber meist kein problem, da der rückewagen durch seine bauart schon sehr beschränkt ist in der nutzung (lange, feste substanzen).
Was dem Menschen dient zum Seichen, damit schafft er seinesgleichen. (Heinrich Heine)
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rückewagen

Beitragvon Stefan Bader » Do Mai 25, 2006 12:15

hi wir haben an unserem eine kombienierte bremsanlage also druckluft und hydraulisch.

gruß stefan
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Beitragvon Waldschrad » Mo Mai 29, 2006 10:16

Hallo

hier das Merkblatt zu Bremsen bei land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen http://www.dlg-test.de/pbdocs/merkblatt ... tt_326.pdf

Das Problem bei den Rückewagen ist, dass so gut wie kein Hersteller Rückewagen mit Auflaufbremse baut und in Deutschland hydraulische Bremsen nicht zugelassen sind, daher gilt die 3t zzG Regel s. Merkblatt.
Im Einsatz im Wald sind hydraulische Bremsen kein Problem, nur man muss eben immer fast ohne Ladung auf öffentlichen Straßen heimfahren.
Wichtigste Grundvoraussetzung beim Rückewagen sind auch im Forsteinsatz gute Bremsen, denn wer will schon mit 8t oder noch mehr auf feuchtem Untergrund im Wald den Berg runter fahren und das nur mit der Schlepperbremse, s. entsprechende LBG Hinweise.

Den einzigen Hersteller den ich weiß, der mal Rückeanhänger mit einer Betriebsbremse gebaut hat war die Fa. Nagel in Altheim (Alb).


Gruß
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Beitragvon Shortcut » Mo Mai 29, 2006 15:13

Hallo,

also...so wie ich das verstehe wäre dann ja mein 2-Achs-3-Seitenkipper von Unsinn auch nicht zulässig. Das gute Stück ist Auflaufgebremst an Vorder und Hinterachse und hat eine max. Zuladung von 7 t von daher...dürfte das ja wohl auch nicht sein. Genauso mein 1-Achs-Hänger mit 5,7 t max. Zuladung, der ist auch nur Auflaufgebremst.

Irgendwie...ist mir das suspekt...aber es kann ja wohl auch nicht der Weisheit letzter Schluß sein das Rückewagen nur mit Druckluftbremse möglich ist. Ich mein...das würde den Sinn des Geräts für Privatwald doch sehr in Frage stellen.

Gruß
Carsten
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Beitragvon Waldschrad » Mo Mai 29, 2006 16:05

Hallo Carsten,

genau das ist die Krux mit den Rückewagen im Privateinsatz und fahrten auf öffentlichen Straßen. Gem Kapitel 2.3.1 "Transprortanhänger" des o.g. Merkblattes " sind Auflaufbremsen bis 8t zGG durch die Erleichterung des Gesetzgebers zulässig. Du fährt also vollkommen legal mit Deinen Kippern.

Gruß
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Beitragvon ju » Mo Mai 29, 2006 18:55

Hallo

ich möchte mir ja auch einen Rückewagen zulegen!!!
Ich bin neu auf dem Gebiet!

Ich habe da mal eine Frage zur hydraulischen Bremse:
Wann bremsen diese hydraulischen Bremsen denn?
Muss ich da wie beim aufkippen eines Kippers den Hebel betätigen um zu bremsen oder öffnet sich die Bremse wenn ich den hydraulik-Helbel betätige?
Muss da auch der Vor- Rücklauf der Hydraulik angeschlossen sein, oder ist dieser Kreislauf nur für den Kran?

Gruß
ju
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Beitragvon josef » Mo Mai 29, 2006 19:23

Hallo


Also, die hydraulische Bremse benötigt bei meinem Rückewagen ein extra
Steuergerät. Gesamt benötige ich für meinen Wagen 3 Steuergeräte, eins für Kran - mit Rücklauf, eins für Bremse, und eins für Lenkung.
Für Kran und Lenkung jeweils ein einfach wirkendes, für die Lenkung ein doppelt wirkendes.

mfg Josef
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Beitragvon Shortcut » Mo Mai 29, 2006 19:26

Hallo,

also wenn ich das richtig sehe wären meine Anhänger für den privaten Gebrauch ok, aber für den gewerblichen nicht? Kann ich mir aber auch nicht vorstellen, da wir einen landwirtschaftlichen Betrieb haben und damit hätten wir dann ja wieder ein Problem.

Ich werde langsam das Gefühl nicht los das diese ganze Regelung ein einziges Chaos und in Teilen ein absoluter Stuss ist.
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Beitragvon Waldschrad » Di Mai 30, 2006 8:35

Hallo,

die Unterscheidung ist nicht hinsichtliche privatem und gewerblichem Gebrauch sondern generell bei Fahrten auf öffentlichen Straßen egal oder privat oder gewerblich. Is leider eben alles nicht so einfach wie immer in Deutschland.
Nur ist es i.d.R. so, der Lohnunternehmer fährt das Holz mit dem Rückwagen bis an die Waldstraße (i.d.R. keine öffentliche Straße) und darf daher mit hydraulichen Bremsen fahren. Der Privatmann der sein Holz mit dem Rückewagen nach Hause fährt (über öffentliche Straßen) fährt damit ohne Betriebserlaubnis wenn das zGG des Rückewagens über 3t liegt. Wenn es möglich ist, mit beladenem Rückewagen nach Hause zu fahren ohne öffentliche Straßen zu nutzen, ist dies vollkommen legal.
Dies gilt aber auch für den Lohnunternehmer, wenn er öffentliche Straßen befährt!! Im Wald kann sowohl Lohnunternehmenr als auch Privatmann fahren wie er will, soweit er die Vorschriften der BG beachtet.

Bei Rückewagen bis 8t und Auflaufbremse wäre das Problem bei Fahrten auf öffentlichen Straßen gelöst und man könnte ihn wie einen Kipper auf öffentlichen Straßen bewegen.

Daher nutze ich meinen 8t-Kipper als Rückewagen und habe so das Problem gelöst und genau auch in diese Marktlücke stößt Oehler seit kurzem mit dem Kombikipper als auch dem Rückewagen mit Auflaufbremse vor. http://www.oehlermaschinen.de unter Fahrzeuge / Kombinationsfahrzeuge bzw Holzrückewagen.

Nochmals zusammengefasst:
Fahrten außerhalb öffentlicher Straßen sind mit dem Rückewagen möglich egal wie gebremst und wie viel geladen auch egal war fährt (Privat oder Gewerblich)
Fahrten auf öffentlichen Straßen entweder bis 3t zGG oder sonst Druckluftbremse, da es keinen Rückewagen mit Auflaufbremse bisher gibt, weiderum egal ob privat oder gewerblich.

Ich hoffe ich konnte etwas Licht in den Verordnungsdschungel bringen.

Gruß
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Beitragvon Shortcut » Fr Jun 02, 2006 23:29

Hallo,

die Alternative Oehler Rückewagen kennt jeder, aber hier vielleicht noch ein Hersteller der auch erkannt hat das es Schlepper ohne Druckluftbremse gibt und Rückewägen dafür anbietet:

http://www.nagel-forsttechnik.de/

Ob die taugen oder nicht...lasse ich mal offen, aber offenbar hat der Markt erkannt das es hier doch Potenzial zur Entwicklung gibt.
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Beitragvon MS (STIHLER) » So Jun 04, 2006 16:28

hallo,

Also ich würde hydraulische Bremsen empfehlen.Ein Bekannter von mir hatte eine Druckluftanlage an seinem Rückehänger. Das Problem war, dass nach einem Monat Schläuche und der Kessel abgerissen waren. So richtig für den wald war das alles net gebaut und jetzt hat er eine hayd.... Bremse drauf und kommt viel besser mit klar.
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Beitragvon Shortcut » Do Aug 03, 2006 11:27

Hi..
ich habe evtl. noch eine Alternative gefunden...nicht ganz billig...aber voll zugelassen:

http://www.forst-und-technik.de/html/___neuheit___.html

Falls jemand irgendwo Bilder oder evtl. einen Erfahrungsbericht findet...wäre auch net schlecht. So...rein informativ.

Gruß
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