Aktuelle Zeit: Mi Sep 16, 2026 16:33
Also Claas und JD Pressen die Werkseitig mit 40kmh gekauft werden haben das dran.Mattie hat geschrieben:Könnte wetten, an der Presse ist nicht mal ein Nummerschildhalter, geschweige denn eine Nummernschildbeleuchtung.
handeule hat geschrieben:Hallo,
vielleicht liest du dir die §§ in der StVZO mal durch und bestellst das aid-Heft zu lof-Fahrzeugen.
Wieso leitest du aus dem Nummernschildhalter eine Zulassungspflicht ab? Natürlich muss das Wiederholungskennzeichen beleuchtet sein.
Was hat denn die Versicherung mit dem TÜV und der Zulassung zu tun? Woraus ergibt sich die Versicherungspflicht des angehängten Arbeitsgerätes? Man kann ja auch sonst nicht zulassungspflichtige Anhänger (die bis 25 km/h) versichern - falls das Ding mal ohne Zulassung auf der Dorfstraße herumrollt - ist aber oft in der Betriebshaftpflicht mit drin.
Leider sind die Prospekte bezüglich der Gewichte dünn. Eine Quaderballenpresse kommt schon über 3t, Press-Wickel-Kombis ebenfalls, bei Rundballenpressen weiß ich es nicht.
Grüsse Marcus
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