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Rundballenpresse 40 km/h, TÜV? Anmelden?

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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Rundballenpresse 40 km/h, TÜV? Anmelden?

Beitragvon Bigchicken » Sa Feb 28, 2009 18:22

Hallo habe mir gestern eine gebrauchte Krone VarioPack 1800 MC gekauft. Jetzt ist auf der Rückwand ein 40 KmH Schild! Muss ich die Presse somit anmelden?? Wie geht das mit Versicherung usw?? Muss die Presse dann alle 2 Jahre übern Tüv??
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Beitragvon JohnDeereDriver » Sa Feb 28, 2009 18:26

Du musst anmelden und musst jedes 2. Jahr zum tüv.

auser du klebst nen 25 aufkleber drauf.

Gruß,

Daniel
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Beitragvon Bigchicken » Sa Feb 28, 2009 19:01

Was kostet der Spass?? Muss sie dann auch extra versichert werden??
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Beitragvon JohnDeereDriver » Sa Feb 28, 2009 19:14

Versicherung weis ich nicht.

Der Tüv hat glaub ich damals vor 5 Jahren ca. 70 € gekostet, soweit ich mich entsinnen kann.

Gruß,

Daniel

P.S. Bevor irgentwelche Fragen kommen, wir haben den Hänger auf 25 sachen umgemeldet.
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Beitragvon Ackerparty » Sa Feb 28, 2009 19:16

ja kost Versicherung. hat ja eigenes Kennzeichen.
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Beitragvon handeule » So Mär 01, 2009 7:47

Hallo, siehe google: gem. §18 StVZO sind angehängte lof Arbeitsgeräte (Spritze, Presse, jedoch nicht Güllefass, Misstreuer), unabhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (geht also z.B. je nach Typgenehmigung auch mit 62 km/h auf der Autobahn), zulassungsfrei. Ab 3t wird eine Betriebserlaubnis (oder EG-Typgenehmigung) benötigt. Eine Zulassung ist auf Antrag möglich.
Gem. §29 StVZO sind nur Fahrzeuge mit eigenem Kennzeichen untersuchungspflichtig. Damit entfällt dies bei den angehängten Arbeitsgeräten mit dem Wiederholungskennzeichen.
Grüsse Marcus
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Beitragvon Mattie » So Mär 01, 2009 8:06

Könnte wetten, an der Presse ist nicht mal ein Nummerschildhalter, geschweige denn eine Nummernschildbeleuchtung.
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Beitragvon Ackerparty » So Mär 01, 2009 8:16

Mattie hat geschrieben:Könnte wetten, an der Presse ist nicht mal ein Nummerschildhalter, geschweige denn eine Nummernschildbeleuchtung.
Also Claas und JD Pressen die Werkseitig mit 40kmh gekauft werden haben das dran.
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Beitragvon Mattie » So Mär 01, 2009 8:24

Und warum, wenn es angeblich nicht notwendig ist??

Weil sie eine Versicherung brauch! Also ein Folgekennzeichen und durch die Betrieberlaubnis bis 40kmh auch alle 2 Jahre TÜV.
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Beitragvon Ackerparty » So Mär 01, 2009 9:00

Ab gewissen Ausmaßen muste glaub ich wieder Folgekennzeichen haben da das Kennzeichen vom Schlepper verdeckt ist. Was ja auch bei den meisten Pressen der Fall ist.
Vorallem hat sone Variant eine nicht unbeachtliches zul. Gesamt Gewicht.
Ich denke ma mit Wickelkombi oder auch Quaderpressen können da mit den 3T eng werden.
Kenne mich ja jetzt nicht mit den Krone Dingern so aus aber glaub das ist ne Quader.
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Beitragvon handeule » So Mär 01, 2009 9:09

Hallo,
vielleicht liest du dir die §§ in der StVZO mal durch und bestellst das aid-Heft zu lof-Fahrzeugen.
Wieso leitest du aus dem Nummernschildhalter eine Zulassungspflicht ab? Natürlich muss das Wiederholungskennzeichen beleuchtet sein.
Was hat denn die Versicherung mit dem TÜV und der Zulassung zu tun? Woraus ergibt sich die Versicherungspflicht des angehängten Arbeitsgerätes? Man kann ja auch sonst nicht zulassungspflichtige Anhänger (die bis 25 km/h) versichern - falls das Ding mal ohne Zulassung auf der Dorfstraße herumrollt - ist aber oft in der Betriebshaftpflicht mit drin.
Leider sind die Prospekte bezüglich der Gewichte dünn. Eine Quaderballenpresse kommt schon über 3t, Press-Wickel-Kombis ebenfalls, bei Rundballenpressen weiß ich es nicht.
Grüsse Marcus
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Beitragvon Ackerparty » So Mär 01, 2009 9:52

handeule hat geschrieben:Hallo,
vielleicht liest du dir die §§ in der StVZO mal durch und bestellst das aid-Heft zu lof-Fahrzeugen.
Wieso leitest du aus dem Nummernschildhalter eine Zulassungspflicht ab? Natürlich muss das Wiederholungskennzeichen beleuchtet sein.
Was hat denn die Versicherung mit dem TÜV und der Zulassung zu tun? Woraus ergibt sich die Versicherungspflicht des angehängten Arbeitsgerätes? Man kann ja auch sonst nicht zulassungspflichtige Anhänger (die bis 25 km/h) versichern - falls das Ding mal ohne Zulassung auf der Dorfstraße herumrollt - ist aber oft in der Betriebshaftpflicht mit drin.
Leider sind die Prospekte bezüglich der Gewichte dünn. Eine Quaderballenpresse kommt schon über 3t, Press-Wickel-Kombis ebenfalls, bei Rundballenpressen weiß ich es nicht.
Grüsse Marcus

Habe die sachen nur daher spekuliert weil ich meine Presse normal mit eigenem Kennzeichen anmelden muste.
ist ne Presswickelkombi, hat eigenes Kennzeichen und somit auch regelmäßig Tüv genau wien PKW anhänger. eben Alle 2 Jahre.
Wie die gewichte bei reinen RundBallern aussehen weiß ich auch nit.
Allerdings ist es eben auch so das diese STVO Punkte teilweise noch aus ner Zeit stammen wo es nur HD Pressen gab.

Da er die Presse ja gebraucht geauft hat und ja 40 draufklebt würde ich einfach ma empfehlen den alten besitzer zufragen wie das bei ihm aussah.
Wie gesagt ich kenne die Krone nicht. Meine Presse muste ich anmelden weil se über 3t Zuläßig gekommen ist.

Zudem bin ich mal davon ausgegangen das seine beschriebene Krone eine Quader ist und somit wäre sie anmeldungspflichtig.

Wegen meiner hat ich damas extra beim verkehrsamt gefragt aber die sind was LW geräte angeht eh total doof im Kopf.
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Beitragvon ostfriese » So Mär 01, 2009 10:47

an unsere alte welger hatten wir auch ne 40km kleber dran aber sind zum tüv gefahren.
genau so wie unsere kipper .ausser mit unseren silierwagen der hatte alle 2jahre tüv.
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Beitragvon handeule » So Mär 01, 2009 11:02

Ackerparty, dass war nicht gegen dich gerichtet, sondern gegen den Mattie. Auch angehängte Arbeitsgeräte über 3t müssen gem. StVZO nicht zugelassen werden - siehe oben, können aber. Nur was bringst? Zulassung kostet Geld, TÜV kostet Geld, Vorteile sehe ich gerade nicht. Grüsse Marcus
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Beitragvon take_it_1999 » So Mär 01, 2009 11:22

Also §18StVZO gilt schon eine ganze Weile nicht mehr. Stattdessen gibt es eine Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung. Diese hat den Vorteil, dass sie "klarer" / "verständlicher" formuliert ist.

Aus §3, Absatz 2; Satz 2, Punkt h der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) geht hervor, dass diese Presse "zulassungsfrei" ist.

Aus §4, Absatz 1 FZV geht hervor, dass wenn die Presse mehr als 3t wiegt, Du eine Einzelbetriebserlaubnis bzw. eine Allgemeinebetriebserlaubnis (bzw. ähnlich europäische Erlaubnissen) benötigst.

Weiterhin steht in in §4, Absatz 2, dass deine Presse kein eigenen Kennzeichen benötigt.

Aus §10 Absatz 8 FZV geht hervor, dass die Presse kein Wiederholungskennzeichen benötigt.

´
Aber aus §3 Abs. 3 FZV geht hervor, dass auf Antrag auch für ein nicht zulassungspflichtiges Fahrzeug eine Zulassung beantragt werden kann.

So ist die rechtliche Seite, jetzt kann jeder eine eigene Wertung hieraus ziehen.
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