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Rundballenpresse 40 km/h, TÜV? Anmelden?

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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32 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Beitragvon handeule » So Mär 01, 2009 11:29

Hallo, richtig, seit 1.3.07 FZV, genau dass stand ja aber auch in der alten StVZO und ist von mir oben so beschrieben. Grüsse Marcus
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Beitragvon voro » So Mär 01, 2009 17:58

Ackerparty hat geschrieben:
Mattie hat geschrieben:Könnte wetten, an der Presse ist nicht mal ein Nummerschildhalter, geschweige denn eine Nummernschildbeleuchtung.
Also Claas und JD Pressen die Werkseitig mit 40kmh gekauft werden haben das dran.


Ist aber egal - das ist bei gezogenen Arbeitsmaschinen was anderes als bei Anhängern. Es wird einfach das Nummernschild des ziehenden Fahrzeuges angebracht. Keine eigene Zulassung, keine eigene Versicherung.
Der Hauptunterschied zw. etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, daß sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann herausstellt, daß es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann.
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Beitragvon Bigchicken » So Mär 01, 2009 18:10

Habe den Vorbesitzer angerufen der hat gesagt er hatte nur ein Kennzeichen drauf. Aber ich denke das beste wird sein ich rufe bei Krone direkt an.
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Beitragvon handeule » So Mär 01, 2009 18:30

Hallo, was hat den Krone mit der FZV zu tun? Grüsse Marcus
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Beitragvon Rufus1 » So Mär 01, 2009 18:37

wir haben seit 2 Jahren eine Krone Variopack- Neu gekauft. 40kmh Schild war schon drauf, Nummernschildhalter auch - Zulassung war nicht erforderlich - nur kennzeichen wie Schlepper.....ist nur eine Rundballenpresse.

gruß
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Beitragvon take_it_1999 » So Mär 01, 2009 19:04

Die Presse braucht aber gar kein Kennzeichen, weil in §10 FZV steht drin, das kein eigenes noch ein Wiederholkennzeichen benötigt.

Also einfach anhängen und los gehts!

Achso nicht überall wo ein Nummerschildträger dran ist, muss auch ein Nummerschild angebracht werden (zumindest in Deutschland). Da aber Pressen nicht nur für Deutschland gefertigt werden und andere Länder andere Gesetzte haben, wird natürlich ein Kennzeichenträger verbaut.
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Beitragvon Bigchicken » So Mär 01, 2009 19:13

Also heißt das jetzt wenn ich will kann ich nen folge Kennzeichen dran machen, aber kann sie ohne Versicherung und Anmelden fahren auch mit 40kmh?
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Beitragvon Ackerparty » So Mär 01, 2009 19:55

take_it_1999 hat geschrieben:Die Presse braucht aber gar kein Kennzeichen, weil in §10 FZV steht drin, das kein eigenes noch ein Wiederholkennzeichen benötigt.

Also einfach anhängen und los gehts!

Achso nicht überall wo ein Nummerschildträger dran ist, muss auch ein Nummerschild angebracht werden (zumindest in Deutschland). Da aber Pressen nicht nur für Deutschland gefertigt werden und andere Länder andere Gesetzte haben, wird natürlich ein Kennzeichenträger verbaut.

Und irgendwo anders steht wenn das vom Schlepper verdeckt ist brauchste folgekennzeichen und beleuchtung. Selbs beim Grubber.
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Beitragvon handeule » So Mär 01, 2009 20:10

Bigchicken, liest du denn auch die Beiträge? Ist doch alles gesagt, lies die letzten Beiträge von mir und von ackerparty. Ansonsten wirf ein Blick in die FZV. Grüsse Marcus
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Beitragvon testfahrer » Mo Mär 02, 2009 12:13

Angehängte Arbeitsgeräte sind zulassungsfrei.
Wenn du das Teil neu kaufst kriegste ein Gutachten welches du (ich glaube inerhalb eines Jahres) am Straßenverkehrsamt zu einer Betriebserlaubnis umschreiben lassen mußt.
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Beitragvon handeule » Di Mär 03, 2009 6:39

Hallo, nein auch das nicht - es reicht die EU-Konformitätsbescheinigung - ist meist vorn in der Betriebsanleitung abgedruckt. Muss auch nicht mitgenommen werden, kann auch zu Hause liegen - da sollte sie aber sein. Leute lest Euch doch einfach die entsprechenden §§ in der FZV durch. Hätte, könnte, würde, glaube,... hilft nicht weiter, wenn du in eine Kontrolle kommst (eher selten) oder einen Unfall hast (schon öfter, wenn man im Erntewahn unterwegs ist). Ist qauch kein Fehler, sich mal die ein oder andere Fachzeitung zu gemüte zu ziehen. In der Bauernzeitung wird so etwas ja auch regelmäßig thematisiert.
Grüsse Marcus
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Beitragvon testfahrer » Do Mär 05, 2009 21:06

ach so! :shock:
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Beitragvon Fabianeicher » Do Mär 05, 2009 21:12

umgangssprachlich ist mir das mal so gesagt worden:
Alle Maschinen (Anhänger) die zur Futtergewinnung dienen, dürfen mit 40 kmh gefahren werden, dies gilt nicht für Anähnger zum Transport
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Beitragvon JohnDeere3040 » Do Mär 05, 2009 21:17

Das hieße ja dass man mit dem 30 Jahre alten Wender und Schwader mit 40kmh fahren dürfte, glaube ich nicht :roll:
ǝɹǝǝp ɐ ǝʞıl sunɹ ƃuıɥʇou
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Beitragvon Fabianeicher » Do Mär 05, 2009 21:20

Ja selbstverständlich darfst du mit Dreipunktgreäten 40 km/h fahren?!
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