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umbau auf 6kmh erfahrungen?

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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18 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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umbau auf 6kmh erfahrungen?

Beitragvon FRED222 » So Mär 04, 2007 14:24

hallo ich möchte einen älteren schlepper auf 6kmh reduzieren lassen. was ist dafür zutun, was kann man selber machen, welche kosten und vorschriften (TÜV?) fallen an?

danke
FRED222
 
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Beitragvon take_it_1999 » So Mär 04, 2007 14:45

Geht ganz einfach. Die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit darf 6 km/h nicht überschreiten. Also heisst es für dich die Bauart ändern. Meistens Getriebe auf und alle Zahräder rausnehmen, die es dir ermöglichen schneller als 6km/h zu fahren. Eine einfach Belde über dem Ganghebel die dir nur bestimmte Gänge sperrt wird wird in der Regel nicht aktzeptiert. Es sollte nur mit "erheblichen Aufwand" wieder Rückgängig gemacht werden können.

Ja und ansonsten war es dass. Kein TÜV / DEKRA, keine Zulassungsstelle.

Aber ein Trecker nur als 6km/h zu Kennzeichnen und trotzdem schneller fahren können ist eine Straftat, die gegen eine ganze Latte von Gesetzten verstößt.

Ich hoffe es hat erstmal weitergeholfen.

Gruß Ulf
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Beitragvon take_it_1999 » So Mär 04, 2007 14:46

Geht ganz einfach. Die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit darf 6 km/h nicht überschreiten. Also heisst es für dich die Bauart ändern. Meistens Getriebe auf und alle Zahräder rausnehmen, die es dir ermöglichen schneller als 6km/h zu fahren. Eine einfach Belde über dem Ganghebel die dir nur bestimmte Gänge sperrt wird wird in der Regel nicht aktzeptiert. Es sollte nur mit "erheblichen Aufwand" wieder Rückgängig gemacht werden können.

Ja und ansonsten war es dass. Kein TÜV / DEKRA, keine Zulassungsstelle.

Aber ein Trecker nur als 6km/h zu Kennzeichnen und trotzdem schneller fahren können ist eine Straftat, die gegen eine ganze Latte von Gesetzten verstößt.

Ich hoffe es hat erstmal weitergeholfen.

Gruß Ulf
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Beitragvon countryman » So Mär 04, 2007 16:39

Getriebe öffnen habe ich noch nie gehört. Eine einfache Gangsperre sollte reichen!
Sinnvoll ist es immer zum TÜV zu fahren und sich die tats. Höchstgeschwindigkeit bescheinigen zu lassen. Die plombieren dir ggf. die Sperre. Einfach mal anfragen!
Fakt ist, ein Fahrzeug welches nicht schneller fahren kann, BRAUCHT überhaupt keine Papiere. Da Schlepper üblicherweise schneller sind, hilft es aber beim Argumentieren.
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Beitragvon sKarle » So Mär 04, 2007 17:05

Wenn man doch aber auf dem Anhänger 25km/h kleben hat darf man den doch auch hinter einen LKW hängen solange man nicht schneller fährt als eben 25.
Oder gibt es bei Zugmaschienen eine andere Regelung?
sKarle
 
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Beitragvon take_it_1999 » So Mär 04, 2007 21:22

Tüv oder DEKRA fahren ist sinnlos. Die Prüfer sind angehalten die Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h nicht mehr zu bescheinigen.

Wie gesagt mit einfachen Mitteln sollte diese Gangsperre nicht entferbarsein. Ich hab mal von einer Behörde gehört, dass der Umbauaufwand zum entfernen der Gangsperre mindeestens einen Hlaben Arbeitstag (bei geschraubten Versionen) betragen sollte. Oder DU schweißt gleich eine Schablone auf die Schalthebeldurchführung am Getriebe. Dann kommst Du nicht mehr in diese Schaltgasse.
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Beitragvon take_it_1999 » Mo Mär 05, 2007 15:12

nicht ganz richtig was ACKERDIESEL schreibt aber der Sinn stimmt.

Fahrzeug die nicht schneller als 6km/h fahren sind vom zulassungsverfahren ausgenommen. Das heißt dies Fahrzeuge brauchen keine Betriebserlaubnis, kein HU / AU, kein Kennzeichen, keine Pflichtversicherung, etc. Aber die Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit darf 6 km/h nicht überschreiten. Du kannst also jedes Fahrzeug dir selbst bauen / selbst umbauen. Es darf halt auch unter günstigsten Umständen nicht schneller als 6km/h fahren.

Versichern musst Du es auch nicht. Du haftest aber mit dem gesamten Privatvermögen, (einschließliche evtl. Rentenansprüche) wenn Du Verursacher eines Unfalles bist. Es wird empfohlen eine Privathaftpflicht als Fahrer dafür abzuschließen, die ausdrücklich diese Fahrzeuge mit einschließt.

Weiterhin gelten aber alle Gesetzt der StVO weiterhin für den Fahrer. Sprich Gewichtsbeschränkung, Ladung, ....

Die Rechtliche Sache ist nun denke ich mal erläutert. Jedoch wer will wirklich mit so einer straßennverkehrsbehindernden Kiste durch die Gegen fahren?
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Beitragvon Trakehnerstar » Mo Mär 05, 2007 19:45

Ich bin auch fest davon überzeugt, dass eine Neugenehmigung von 6 km/h nicht mehr geht..wenigstens habe ich es so schon zig mal erzählt bekommen. Auch vorher musste die Drosselung dauerhaft sein und nicht durch einfaches Werkzeug (sprich Schrauber und Ringschlüssel etc) zu beheben sein...sprich TÜV etc wollte eine Getriebeveränderung haben. Ob sich so was überhaupt gelohnt hat...wahrscheinlich nur im Einzelfall. Aber das allerschlimmste: man muss fortan mit 6 km/h durch die Gegend fahren..so was würde ich mir 10 mal überlegen!
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Beitragvon take_it_1999 » Mo Mär 05, 2007 21:09

gehen tut das immer wer andereserzählt kenn die StVZO nicht. Du brauchst auch nicht zum TÜV den der ist für dich nicht zuständig, da Du von den Pflichten der StVZO bzw. FZO (Fahrzeugzulassungsverordnung) befreit bist.
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Beitragvon take_it_1999 » Di Mär 06, 2007 8:11

Also der Schlepperpost kann man diesbezüglich nicht vertrauen. Gelinde ausgedrückt ist das ganz großer Blödsinn, alles.

Ein 6 km/h Schlepper hat keinen Brief, braucht er auch nicht und wenn er einen gehabt hätte ist er eh ungültig. Darauf kannst Du alles vermerken nur sinn hat es keinen mehr.

Du kannst auch heute noch jederzeit dir ein 6 km/h Vehicel bauen oder umbauen. Wenn es denn wirklich nicht schneller als 6 km/h fährt, dann kann dir niemand die Inbetriebnahme auf einer Straße verbieten.

Wie schon oben beschrieben bist du außer von der StVO von allen Regelungen ausgenommen, d.h. keine Hapfpflicht-Pflicht, keine HU, ....


chso selbst die Größtenteilsabschaffung der StVZO (fast alle Paragraphen sind entfallen) zum 01.03.2007 hat keinen EInfluß auf die 6 km/h Fahrzeuge, da dies einer der wenigen Paragraphen ist, die in der StVZO noch erhalten sind.

Wundert mich aber schon was die Schlepperpost da für "Unwahrheiten" verbreitet hat.
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Beitragvon 4wheeler » Di Mär 06, 2007 11:28

Hallo,
lese diese Beiträge mit grossem Interesse weil ich vor kurzem einen Schlepper mit sogenannter 6Km Zulassung erstanden habe. :)
Bin mir nicht sicher ob ich mich legal mit diesem Fahrzeug bewege oder nicht. :?
Der Traktor ist ein alter Deutz, hat 6 Km Schilder dran und es existieren keine Papiere für ihn.
An "Umbauten" wurde lediglich der Untersetzer Schalthebel enfernt.
Der Vorbesitzer hat den Traktor die letzten 12 Jahre so bewegt, sogar nur auf öffentlichen Strassen.
Leider kann ich ihn nicht mehr fragen weil er verstorben ist. :shock:
Nachdem ich den kleinen für diverse "leichte Arbeiten" nutzen möchte, auch mal auf öffentlichen Strassen, wäre es für mich und ich glaub nicht nur für mich, hilfreich eine verlässliche Aussage dazu zu bekommen.
Gruß
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Beitragvon take_it_1999 » Di Mär 06, 2007 13:48

Wenn der Trecker nicht wirklich schneller als 6 km/h ist und Du den Schalthebel nicht einfach wieder draufstekcen kannst und dann schneller fährst ist alles i.O.

Du kannst keine Papiere haben, da dir nach Gesetzt keine zustehen. Ansonsten gibts keine speziellen Anforderungen.

Das was inder zitierten Zeitschrift stand, kannst du getrost vergessen.
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Beitragvon 007_max » Di Mär 06, 2007 15:59

Hallo.

Ich will hier keine Verwirrung stifften, aber ich denke nicht, dass es so einfach ist.

Mein Onkel hat damals auch einen Traktor auf 6km/h umgebaut (ist allerdings schon gut 10 Jahre her).
Er musste damals auch das Getriebe umbauen und dann zur Dekra fahren und eine Abnahme machen lassen. Dann ist er mit der Abnahmebescheinigung zur Zulassungsstelle und dort wurde dann der Fahrzeugbrief entwertet.

Es hätte nicht ausgereicht, wenn er den Traktor nur so umgebaut hätte. Eine Abnahme beim TÜV oder bei uns Dekra war notwendig, da der Traktor ja bauartbedingt (vor dem Umbau) mal schneller war als nur 6km/h. Um dies zu ändern und in die Zulassungsfreiheit zu kommen, muss man erst den Nachweis erbringen, dass der Traktor nicht schneller als 6km/h fährt und das geht nur mit einer Abnahme durch die Dekra bzw. den TÜV.

Wie gesagt ich denke nicht, dass es reicht einfach das Getriebe umbauen und losfahren.

Noch zum Thema Schlepperpost. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Fachzeitschrift bewusst die Unwahrheit berichtet.

MfG
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Beitragvon take_it_1999 » Di Mär 06, 2007 17:09

Doch es ist so einfach. Ich arbeite fachlich in diesem Bereich.

Zur Schlepperpost, es ist Blödsinn, allerdings war das vor fast 10 Jahren und da wurde ganz klar neu geregelt wer was mit 6 km/h darf. D.h. TÜV und DEKRA durften nicht mehr die 6km/h Grenze bezeugen/bescheinigen.
Da die Tätigkeit von TÜV und DEKRA auf der StVZO (neuerdings auf der Fahrzeugzulassungsverordnung beruht, dürfen die an diesen Fahrzeugen auch nichts prüfen, da dies Fahrzeuge ja von der StVZO und FZO (§1) direkt ausgenommen sind.

Sobald Du einen Traktor auf 6 km/h umbaust erlischt automatische deine Betriebserlaubnis und damit auch dein Fzg-Brief oder Zulassungsbescheinigung Teil II.

Wie gesagt wer es nicht glaubt Fahzeugzulassungsverordnung §1. Sagt denke ich alle aus. Was nicht zulassungspflichtig ist, bekommt auch kein Kennzeichen ,....
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6 km/h gibt es noch!

Beitragvon landyjoerg » Do Mai 24, 2007 10:12

Hallo,

die 6 km/h-Regelung gibt es noch, wurde 2006 neu gefasst:

http://www.sidiblume.de/info-rom/bgbl2/2006s0988.htm

Gruss Jörg
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