Moin brauche schnell mal eure Erfahrung habe eine Gute NewHolland BR 750 angeboten bekommen nur ist die nicht gebremst und ich muss die auf Schwarzes Kennzeichen anmelden wie ist die Gesetzeslage bei ungebremsten Rundballenpressen
"...Ungefederte land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsmaschinen, deren Leergewicht das Leergewicht des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigt, jedoch höchstens 3 t erreicht, brauchen keine eigene Bremse zu haben." §41, Abs. 13 StVZO. ->von einer Nummernschildeinschränkung steht da nix...
Also Laut ABE hat die ein Zulässiges Gesamtgewicht von 3650kg!!!! Und beim zügigen Pressen macht sich das bestimmt auch besser wenn die Presse gebremst ist oder?
Da wär ich mir mal nicht so sicher mit gleicdhem Gewicht. Wenn du das Ding mit nem 4-Tonnen-Trekker fährst und es passiert ein Unfall. Weiß ich nicht ob du ungeschoren davon kommst, auch wenn du keine Schuld hast.
Meine Rundballenpresse ist auch ungebremst, das ist bei den meisten Pressen immer noch Standard, ich hatte da delbst in Hanglagen noch nie ein Problem, wenn der Schlepper die Presse rauf ziehen kann kann er sie runter auch bremsen.
doofe Frage, aber das ging mir grad durch den Kopf ... braucht man für eine Rundballenpresse ne ABE ??? --> Kein Anhänger, selbsttätiges Anbaugerät - oder wie hies das doch gleich ???
Zumindest bei uns in Ö. darf man mit der Presse ungebremst unangemeldet 25 km h fahren. Bremse ist nicht Standard. Bei einer Comprima würde ich aber nicht verzichten drauf- 4 to
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