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Verden/Aller oder Landkreis Verden

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Verden/Aller oder Landkreis Verden

Beitragvon heradine » Do Aug 02, 2012 20:00

wir ziehen in kürze nach verden/aller und suchen längerfristig eine scheune oder laufstall für pferde zu pachten. ebenso suchen wir weideland zu pachten und heu und stroh zu kaufen.

wäre super, wenn uns hier jemand helfen könnte.

tel 01747080525 oder mail heradine@web.de
heradine
 
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Re: Verden/Aller oder Landkreis Verden

Beitragvon Good Boy » Di Aug 14, 2012 11:01

Euer Umzug schützt vor Strafe nicht !!!

http://www.landkreiskassel.de/aktuelles ... index.html

Rechtliche Folgen für skandalöse Pferdehaltung


Kreis Kassel. Nachdem die letzten zwei der ursprünglich 28 aus einer Pferdehaltung im Liebenauer Stadtteil Grimelsheim wegg...enommenen Tiere eine neue artgerechte Heimat bei zuverlässigen Pferdehaltern gefunden haben, steht für den Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Kassel die rechtliche Aufarbeitung des "glücklicherweise nicht alltäglichen Verwaltungshandelns" an, berichtet Kreispressesprecher Harald Kühlborn. Gegen die beiden bisherigen Halter habe der Landkreis ein Pferdehaltungs- und Pferdebetreuungsverbot erlassen. "Das bedeutet für beide, dass sie bis auf weiteres keine Pferde mehr halten und betreuen dürfen", erläutert Kühlborn. Außerdem hat der Landkreis Strafanzeige gegen einen der beiden Halter wegen des Verstoßes gegen die Vorschriften des Tierschutzgesetzes sowie wegen des Verdachts auf Betrug und Urkundenfälschung erstattet. Der Kreis mache damit die Ankündigung von Vizelandrätin Susanne Selbert wahr, die eine konsequente Verfolgen der Vergehen von Tierschänder angekündigt hatte.
Kühlborn: "Die Regelungen des Tierschutzgesetzes sind eindeutig: Wer einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden". Die Verhältnisse in der skandalösen Pferdehaltung waren aus Sicht aller beteiligten Tierärzte und Veterinäre so, dass die Voraussetzungen für eine Strafe nach dem Tierschutzgesetz vorliegen.
Der Landkreis geht davon aus, dass die rechtlichen Aufarbeitung sämtlicher Begleitumstände im Zusammenhang mit der Pferdehaltung und der Wegnahme der Tiere den Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz "noch einige Zeit" in Anspruch nehmen wird.

Hintergrund:
Bereits seit 2010 war eine Pferdehaltung im Liebenauer Stadtteil Grimelsheim in den Blick der Amtstierärzte des Landkreises Kassel geraten. Nachdem eine Reihe von Anordnungen der Veterinäre von dem verantwortlichen 52-jährigen Landwirt und einer 47-jährigen Bankkauffrau nicht eingehalten wurden, ordnete die Veterinärwaltung im August 2011 Zwangsmaßnahmen an. Da auch dies nichts fruchtete, wurden den Tierhaltern am 26. März 2012 insgesamt 28 Pferde fortgenommen und in einer anderen Tierhaltung im Landkreis untergebracht. Grundlage dieser außergewöhnlichen Maßnahme ist Paragraph 2 des Tierschutzgesetzes, der ein solches Eingreifen dann erlaubt, wenn die gehaltenen Tiere erheblich vernachlässigt werden. 22 der weggenommenen Tiere waren unterernährt und zum Teil höchst abgemagert. Lediglich vier Tiere befanden sich einem mäßigen Ernährungszustand und zwei Pferde waren ausreichend versorgt.
In der Folge bestätigte das Verwaltungsgericht Kassel das Eingreifen des Landkreises in einem von den Tierhaltern angestrengten Eilverfahren. Auf der rechtlich sicheren Seite war der Landkreis auch mit der von ihm Ende Mai gestarteten Vermittlungsaktion für 26 Pferde, für die dem Kreisveterinäramt keine nachgewiesenen Besitzurkunden Dritter vorlagen.
Für zwei der beschlagnahmten Pferde kam trotz intensiver tierärztlicher Betreuung in der vom Landkreis vorgenommen Zwischenunterbringung jede Hilfe zu spät. Ein hochgradig abgemagerter Tigerschimmeljunghengst verstarb trotz einer mehrtägigen Intensivtherapie. Eine weitere Stute, die eine augenscheinlich seit mehreren Jahren nur unzureichend therapierte Elephantiasis (chronische Verdickung eines Beines) hatte, musste nach übereinstimmender Einschätzung der eingeschalteten Tierärzte eingeschläfert werden, um ihr weitere Schmerzen, Leiden und Schäden zu ersparen. Ein weiterer Todesfall betraf ein nach der Wegnahme geborenes Hengstfohlen, das nach fünf Tagen verstorben ist.
Good Boy
 
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Re: Verden/Aller oder Landkreis Verden

Beitragvon Good Boy » Di Aug 14, 2012 11:50

http://www.landkreiskassel.de/aktuelles ... index.html


Selbert: „Kein Pardon für Tierschänder“
Vizelandrätin Susanne Selbert


Kreis Kassel. "Wir werden die Vergehen von Tierschändern im Landkreis Kassel mit aller Konsequenz verfolgen," stellt Vizelandrätin Susanne Selbert klar. Selbert reagiert damit auf die Berichterstattung in lokalen Medien, die auch die Arbeit des Fachbereichs Veterinärwesen und Verbraucherschutz im Zusammenhang mit der Beschlagnahme von 28 Pferden aus einer Haltung in Liebenau-Grimelsheim. "Die bisherigen Halter wollen mit ihren völlig unhaltbaren Vorwürfen nur davon ablenken, dass sie die Pferde sehenden Auges hätten verhungern lassen, wenn wir nicht eingegriffen hätten". Deshalb betreibe der Landkreis ein Tierhalte- und Betreuungsverbot gegen den hauptverantwortlichen Halter - ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz sei eingeleitet.
Worum geht es? Bereits seit 2010 war die Pferdehaltung in den Blick der Amtstierärzte des Landkreises Kassel geraten. Nachdem eine Reihe von Anordnungen der Veterinäre von dem 52jährigen Landwirt und einer 47jährigen Bankkauffrau nicht eingehalten wurden, ordnete die Veterinärwaltung im August 2011 Zwangsmaßnahmen an. Da auch dies nichts fruchtete, wurden dem Tierhalter am 26. März 2012 28 Pferde fortgenommen und in einer anderen Tierhaltung im Landkreis untergebracht. Selbert: "Grundlage dieser außergewöhnlichen Maßnahme ist Paragraph 2 des Tierschutzgesetzes, der ein solches Eingreifen dann erlaubt, wenn die gehaltenen Tiere erheblich vernachlässigt werden". Beispielhaft zählt Selbert auf, dass 22 der weggenommenen Tiere unterernährt und zum Teil höchst abgemagert waren. Lediglich vier Tiere befanden sich einem mäßigen Ernährungszustand und zwei Pferde waren ausreichend versorgt.
"Dass wir mit unserem Vorgehen richtig lagen, hat das Verwaltungsgericht Kassel bestätigt, dass in einem Eilverfahren unsere Entscheidung als rechtmäßig anerkannt hat", so Selbert weiter. Die bisherigen Tierhalter haben Widerspruch gegen die Wegnahmeverfügung des Landkreises eingelegt. Der in diesen Fällen einzuschaltende Anhörungsausschuss des Landkreises Kassel hat nach einem Anhörungstermin empfohlen, diesen Widerspruch abzulehnen.
Auf der rechtlich sicheren Seite ist der Landkreis auch mit der von ihm Ende Mai gestarteten Vermittlungsaktion für elf Pferde, für die dem Kreisveterinäramt keine Besitzurkunden Dritter vorlagen. "Auch hier hat uns das von den bisherigen Haltern eingeschaltete Verwaltungsgericht recht gegeben", informiert Selbert. Eine Überprüfung durch den Verwaltungsgerichtshof Kassel habe das erstinstanzliche Urteil bestätigt.
"Die weggenommenen Pferde haben wir in einer Pferdehaltung unterbringen können, die eine Gruppenhaltung ermöglichen konnte und für die Hengste eine ausreichende Anzahl von Boxen frei hatte", berichtet die Vizelandrätin. Außerdem war eine isolierte Lage von anderen Pferden erforderlich, da von den weggenommenen Tieren ein Infektionsrisiko (Pilzerkrankungen, Herpesvirusinfektionen) ausging. Die Zwischenunterbringung der Pferde wurde ständig von den Amtstierärzten des Landkreises und hinzugezogenen Tierärzten aus der Region überwacht. "Seit der Wegnahme haben sich die Tiere zumindest soweit erholen können, dass keine unmittelbare Lebensgefahr mehr für sie besteht", informiert Selbert. Für zwei der beschlagnahmten Pferde kam allerdings jede Hilfe zu spät. Ein hochgradig abgemagerter Tigerschimmeljunghengst, verstarb trotz einer mehrtägigen Intensivtherapie. "Die Obduktion beim Hessischen Landeslabor in Gießen hat ergeben, dass das Pferd sogar die Fettreserven in seinen Organen nahezu aufgebraucht hatte", verdeutlicht die Vizelandrätin. Eine weitere Stute, die eine augenscheinlich seit mehreren Jahren nur unzureichend therapierte Elephantiasis (chronische Verdickung eines Beines), musste nach übereinstimmender Einschätzung der eingeschalteten Tierärzte eingeschläfert werden, um ihr weitere Schmerzen, Leiden und Schäden zu ersparen. Ein weiterer Todesfall betraf ein nach der Wegnahme geborenes Hengstfohlen, das nach fünf Tagen verstorben ist. Selbert: "Die Verantwortung für diese zu Tode gekommenen Tiere tragen allein die bisherigen Halter".
Es sei an Dreistigkeit nicht zu überbieten, wenn diese "Tierschänder" sich jetzt über die Behandlung der Pferde nach der Wegnahme beschweren.
"Alle Kritikpunkte entbehren jeglicher Grundlage - so zum Beispiel, der Vorwurf, das Fohlen aufgrund der jetzigen Haltung zu Tode getreten worden", so Selbert weiter. Eine Obduktion beim Landeslabor in Gießen habe ergeben, dass keine äußeren Verletzungen vorliegen und dass das Tier an den Folgen der mangelnden Versorgung während der Trächtigkeit der Mutter verstorben ist.
Vor diesem Hintergrund sei es "mehr als problematisch, dass sich andere Pferdehalter aus der Region vor den Karren der Verantwortlichen aus Grimelsheim spannen lassen", bemerkt die Vizelandrätin. Dass dies auch dazu führe, dass Mails mit Gewaltandrohungen gegen die Mitarbeiter des Fachbereichs Veterinärwesen vorliegen, zeige, dass man bei denjenigen, die mit den bisherigen Haltern sympathisieren sehr genau hinschauen müsse.
Mittlerweile sind sechs der noch verbliebenen 26 Pferde in vertrauenswürdige Haltungen abgegeben worden, weitere 15 Pferde wurden an Haltungen abgegeben, die durch entsprechende Dokumente nachweisen konnten, das ihnen die Tiere gehören. "Sobald wir die nächsten Schritte in den Verwaltungsverfahren gegen die Haltung in Grimelsheim abgeschlossen haben, werden wir sehr genau prüfen, ob auch diese Besitzer eine Mitverantwortung für die katastrophalen Zustände haben und ob die uns vorgelegten Kaufdokumente der Wahrheit entsprechen", kündigt Selbert an.
Wenn sich - wie in der letzten Woche geschehen - erst jetzt noch Menschen melden, die Besitzansprüche auf die noch vorhandenen Pferde nachweisen wollen, sei auf jeden Fall eine gewisse Skepsis angebracht. Selbert: "Wir werden auf jeden Fall sicherstellen, dass die bisherigen Halter keinen Zugriff mehr auf die Tiere erhalten".
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Re: Verden/Aller oder Landkreis Verden

Beitragvon SHierling » Di Aug 14, 2012 11:55

Was geht denn hier ab?
Ich esse Fleisch, und ich weiß, warum.
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Re: Verden/Aller oder Landkreis Verden

Beitragvon Good Boy » Di Aug 14, 2012 19:11

Ok, Kurzfassung:

Möchtegernzüchter mit 0 Ahnung aber großer klappe haben mehrere Jahre über 28 Pferde verhungern lassen....Vetamt erteilte Auflagen und Zwangsgelder, was aber von beiden Ignoriert wurde....dann beschlagnahme der 28 halbtotet Pferdeähnlichen Kreaturen....lügereien, beleidigungen um von sich abzulenken...dann endlich für beide das längst überfällige Tierhalte und Betreuungsverbot!!

Zum Glück ist das THB-Verbot Personengebunden, deswegen dürfen beiden (Carolin H. / Rolf M.)
keine Tiere mehr anvertraut werden. Geld ist bei beiden eh nicht vorhanden, da noch viele Gläubiger auf
Geld warten. Wer diesen beiden Personen hilft, macht sich unter umständen Strafbar!!
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