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Waffentransport

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18 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Waffentransport

Beitragvon cat » Di Nov 04, 2008 9:33

hallo zusammen,
zunächst einmal möchte ich erwähnen das ich mit der jägerei nicht allzuviel zu tun habe. Deshalb verzeiht bitte meine Fragen,denn auch in der SUFU habe ich nix gefunden.
Als ich letzens mit meinem Hund über das Feld gegangen bin,kam mir mit ziemlich hoher Geschwindigkeit ein Geländewagen entgegen,ich pfiff meinen hund heran und ließ ihn links neben mir bei Fuß sitzen. Der Hund war nicht weiter als 15 meter von mir weg,als ich ihn rief. Der Geländewagen hielt an und der Waidmann meinte ich solle meinen Hund anleinen und was mir einfiele den Hund frei laufen zu lassen. Ich schaute in seinen Wagen und sah auf der Rücksitzbank das Gewehr liegen.
Nun zu meiner Frage, muss das Gewehr nicht in einem Futteral bzw. im Kofferaum transportiert werden oder wenigstens festgemacht auf der Rücksitzbank? und dann noch die Sache mit meinem Hund der keinerlei Jagdtrieb hat und sehr gut hört. Wie weit darf sich der Hund auf dem Feld bzw. im Wald von mir unangeleint entfernen? Ich meine einmal gehört zu haben das er sich im Wald ca. 2-3m neben dem Weg aufhalten kann.
Dazu möchte ich noch erwähnen,daß ich wohl einer der wenigen Hundebeitzer bin,der die hinterlassenschaften des Hundes mit einer Plastiktüte aufnimmt und zu Hause entsorgt.
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Beitragvon Königstiger EM 300 » Di Nov 04, 2008 10:06

Also deinen Hund musst du prinzipiell nicht anleinen, wenn er folgt. Außer es ist eine best. Krankheit im Umlauf (z.B. Tollwut und Hund ist nicht geimpft).
Gibt auch noch noch Naturschutzgebiete, wo der Hund angeleint werden muss, aber sonst nicht.
Machen darf er erst was, wenn der Hund wildert, wobei wildern laut Gesetz heißt: Der Hund muss dem Wild aktiv nachstellen und es auch gefährden können. Demnach ist z.B. ein Dackel, der einen Reh im offenen Feld hinterherläuft, kein wildernder Hund, weil er das Reh nie erwischen und somit auch nicht gefährden könnte.
Zum Waffentransport: Waffe darf offen transportiert werden, auch auf der Straße. Die Waffe muss aber bei einer Autofahrt immer entladen sein.
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Beitragvon Wolle76 » Di Nov 04, 2008 16:22

Bei Fahrten im Revier darf die Waffe offen aber entladen transportiert werden.

Beim verlassen des Revieres ist sie verschlossen zu verpacken.
Für die Richtigkeit meiner Aussagen übernehme ich keine Gewähr aber ich treffe sie nach besten Wissen. :D
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Beitragvon Haamitverbundner » Di Nov 04, 2008 19:38

@cat:

ich kann dir dazu nur eins sagen, was sich bislang in jeder lebenslage bewahrheitet hat.

"gib dem pförtner den scheisshausschlüssel und er meint, er wär WICHTIG"!

:mrgreen:

du bist wahrscheinlich auf einen pförtner gestossen, der weder in beruf wie auch in der ehe nix zu melden hat.
die WAFFE macht natürlich STARK...
Erlahmt des Bauern fleiß`ge Hand,
gerät in Not das ganze Land.
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Beitragvon Königstiger EM 300 » Di Nov 04, 2008 21:07

Wolle76 hat geschrieben:Beim verlassen des Revieres ist sie verschlossen zu verpacken.


Falsch, zur befugten Jagdausübung dürfen Jagdwaffen offen geführt werden, müssen aber entladen sein. Also Gewehr auf den Beifahrersitz, Pistole ins Holster und mit dem Auto und zur Jagd geht.

WffG §13 hat geschrieben:Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen. Der befugten Jagdausübung gleichgestellt ist der Abschuss von Tieren, die dem Naturschutzrecht unterliegen, wenn die naturschutzrechtliche Ausnahme oder Befreiung die Tötung durch einen Jagdscheininhaber vorsieht.


Das dämliche verpacken braucht man nur auf dem Weg zum Schießstand, Büchsenmacher, etc., aber nicht zur Jagd!
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Beitragvon Wolle76 » Mi Nov 05, 2008 16:51

Das geht weder aus dem Text den du gepostet hast hervor noch ist es richtig.
Ich hab ehrlich gesagt nicht die geringste Lust zu suchen nur um zu beweisen das ich Recht habe. Letztlich bin ichs ja der seine Waffe vorschriftsmäßig verpackt und hab daher eh nix zu fürchten. So oder so ist verpacken also NIE falsch. Sie offen ins Revier zu transportieren ist nicht gestattet. Ist ja auch logisch .... Wenn jemand aus Köln sein Revier bei Augsburg hat und nun am Wochenende ins Revier fährt wird Papa Staat ihm wohl kaum erlauben die Waffe dabei offen auf der Rückbank liegen zu haben. Der Jäger der nur 2 km in sein Revier braucht ist davon auch betroffen.

Wie gesagt ... ich suchs nicht raus aber ich würde mich da an deiner Stelle noch mal Infomieren.
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Beitragvon Jagermichl » Do Nov 06, 2008 8:54

Ich hab jetzt auch keine Lust die Vorschrift zu suchen, die wurde aber vor ein paar Monaten mal im BJV-Blättchen gedruckt. Ich weiß aus eigener Erfahrung folgendes:

Letztes Jahr bin ich von zu Hause mit offener (auf dem Beifahrersitz) und entladener Waffe ins Revier gefahren. Ein übereifriger Wachtmeister hat mir dann bei einer Verkehrskontrolle das Gewehr abgenommen. Sowohl die Polizei als auch ich haben dann in die Regeln geschaut:

Als Jäger darf ich in meinem Revier oder auf der Jagd eine Waffe nicht nur transportieren sondern auch führen. Auch im Auto auf dem Sitz. Die Waffe darf dabei alldings keinesfalls geladen sein.

Als Jäger, aber z.B: nicht als Schütze darf ich kurze Fahrten zur Jagdausübung oder nach Hause mit offener Waffe unternehmen. Die darf allerdings auf keinem Fall Schussbereit sein, auch nicht unterladen. Die Grenze für "kurz" liegt laut Diensvorschrift bei ca. 13 km. Darüber ist es ein Transport und die Waffe muss in die Kiste.

Mein persönlichen Ergebnis:
Das Gewehr wurde mir einen Tag später mit Entschuldigung zurückgebracht.

Gruß
Michl
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Beitragvon karl01 » Do Nov 06, 2008 9:01

hallo
was jägermichel sagt stimmt,hatte auch die diskussion mit einem kollegen.
hat vor ungefähr 2-3 monaten in dem ljv heft drinnen gestanden.
karl
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Beitragvon Königstiger EM 300 » Do Nov 06, 2008 10:28

Wolle76 hat geschrieben:Das geht weder aus dem Text den du gepostet hast hervor noch ist es richtig.


Im Text steht: ...er darf auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen...


Führen heißt zugriffsbereit oder am Körper bei sich haben, also nicht verpackt o.ä. Dass die Waffe dabei entladen sein muss, steht auch drin.
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Beitragvon Wolle76 » Do Nov 06, 2008 16:41

Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen.


Das ist dein Text .... da steht nur etwas vom Führen bei den dort beschriebenen Tätigkeiten .... vom Transport ins Revier ist da keine Rede. Die Fahrt ins Revier ist sicherlich keine "befugte Jagdausübung", Anschießen fällt wohl auch flach zumal dabeisteht, dass das nur im Revier gilt. Hundeausbildung wirste wohl auf der Fahrt auch nicht machen. Jagdschutz und Forstschutz auf der Anfahrt triffts wohl auch nicht.

Führen darfste also nur in den beschriebenen Punkten ... Anfahrt Fehlanzeige! Ich meine mich auch dumpf dran zu erinnern, dass es eine Kilometer Regelung/Ausnahme gibt für die reviernahen Jäger (macht ja auch Sinn). Grundsätzlich ist die Puste aber zu verpacken. Find ich auch richtig so.

Letztlich ist das offene transportieren einer Waffe "Führen". Wenn du nun über kleinere Wege ins Revier fährst und hast die Waffe offen im PKW, dann führst du eine Waffe unter Umständen in einem fremden Revier (Wege können nun mal auch zu Revieren gehören).

Ich denke Jagermichl hat mit seinem Beitrag Recht. Ob das nu landesabhängig ist ... ka.
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Beitragvon Königstiger EM 300 » Fr Nov 07, 2008 11:02

@Wolle76

Extra noch mal klar verständlich, diesmal kein Gestzestext, sondern vom Landesjagdverband Brandenburg (aber egal, Waffenrecht ist nicht länderspeziefisch):

Führen „im Zusammenhang mit der Jagd“

Fährt der Jäger von zuhause ins Revier oder geht er nach der Jagd zum Schüsseltreiben, so ist er „im Zusammenhang mit der Jagd“ unterwegs. Für diesen Bereich des Umgangs wurde 2002 die Einschränkung normiert, dass der Jäger die Waffen nur „nicht schussbereit“, aber eben nach wie vor noch zugriffsbereit (also z.B. offen auf dem Rücksitz liegend), führen darf.

Der Jäger darf also zuhause seine Waffe offen, ohne Futteral auf den Rücksitz legen und ins Revier fahren. Eine Kilometerbegrenzung, wie in letzter Zeit häufiger zu lesen war, gibt es dabei nicht, solange ein klarer Zusammenhang mit der Jagd besteht. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn das Revier ohne größere Unterbrechungen (Übernachtung) angesteuert wird. In diesem Fall darf der Jäger auch z.B. Kurzwaffen im Holster, am Mann, Langwaffen im Fahrzeug auf dem Rücksitz bei sich haben, aber eben mit der Einschränkung, dass die Waffen nur „nicht schussbereit“ sein dürfen.


http://www.ljv-brandenburg.de

Steht dort unter Recht
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Beitragvon Robiwahn » Fr Nov 07, 2008 11:13

Moin

Hab gestern in der AFZ was dazu gefunden. Siehe pdf.

Grüße, Robert
Dateianhänge
waffentransport.pdf
(290.2 KiB) 613-mal heruntergeladen
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Beitragvon Königstiger EM 300 » Fr Nov 07, 2008 11:25

Genau sowas habe ich immer gesucht, aber wie das halt so ist: Wenn man es braucht findet man es nicht.
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Beitragvon Justice » Mo Nov 10, 2008 8:02

"Die ist mir im Auto umgefallen, muß ich wieder Einschießen"

Was glaubt ihr, wie offt ich diesen Satz schon auf dem Schießstand gehört habe? Einmal leicht umgefallen, und schon ist alles dahin. Die Ergebnisse in der Zuganlage Sprechen Bände! Selbst aus "Haltern" fällt des öffteren mal eine Büchse heraus. Die Krönung war ein Totalschaden eines 1500 Euro Glases, das auf die Rechnung des Hundes ging.

Lasst euren Stolz zu Hause, und transportiert im eigenem Interresse die Waffe im Koffer. Die Waffe wird es euch danken.

PS: Mir kam letztens so ein "Lizenswilderrer mir Scheißhausschlüssel" auf einem Motorrad entgegen. Rote BMW 100GS. Ohne Helm. Gewehr geschultert, Verschluß zu, Revolver im Halfter (muß dem Halfter nach ne 2,5 Zöllige Stupsnase gewesen sein). In der Ortschaft!!!!!!! Das muß nun wirklich nicht sein!
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Beitragvon Königstiger EM 300 » Mo Nov 10, 2008 8:49

Justice hat geschrieben:Lasst euren Stolz zu Hause, und transportiert im eigenem Interresse die Waffe im Koffer. Die Waffe wird es euch danken.


Hier ging's ja nicht drum, wie man Waffen zur Jagd mitnimmt, sondern nach den Vorschriften dazu. Wenn ich mit meinem ziemlich neuen Repetierer (Sauer 202 mit Zeiss 3-12x56) zur Jagd fahre, dann ist der immer im Futeral, auch meine Rottweil-Flinte. Eben, weil mir die Waffen da zu schade sind.
Wenn ich aber beispielsweise mit meiner alten Flinte aus den 80igern (war damals schon ein Billigprodukt) zur Jagd gehe, dann kommt die nicht extra ins Futeral. Ein Kratzer mehr oder weniger ist da schon egal. Und Optik ist ja auch keine drauf, die Schaden nehmen könnte.
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