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waldbesitzerhaftpflicht

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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22 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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waldbesitzerhaftpflicht

Beitragvon dnnyfab » Mi Jun 06, 2012 19:00

hallo wir haben seit 1993 in unserer FBG für jedes mitglied eine waldbrandversicherung, bloß keiner wuste was wirklich versichert ist, eine normale agentur konnte uns keine auskunft geben da es zu umfangreich wäre. Bis ich auf ein gestoßen bin der nur waldversicherung macht und der konnte uns genau über unsere waldbrandversicherung auskunft geben. Wir haben dann auch gleich eine vermögenshaftpflich uns anbieten lassen weil wir eh auf der suche waren um den vorstand abzusichern in der fbg. Der preis bei den war deutlich billiger wie bei anderen gesellschaften wie signal iduna sparkassenversicherung etc. rede hier von 1100 € im jahr unterschied.
Unter anderen was wir alle nicht wusten das man eine waldbesitzerhaftpflicht haben soll. Der hat uns gerichtsurteile gezeigt , da legt man die ohren an. Auch wenn man baumschau gemacht hat, ist man trotzdem mit in der haftung. Habt ihr eine ? Weil bei uns in der gegend hat so gut wie keiner eine.
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Re: waldbesitzerhaftpflicht

Beitragvon Forstjunior » Mi Jun 06, 2012 19:09

welchen Beitrag kostet so ne Walbesitzerhapftpflicht und welche Gesellschaft ist da zu empfehlen? Es wird ja soviel angeboten bis hin zur Sturmversicherung..
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Re: waldbesitzerhaftpflicht

Beitragvon dnnyfab » Mi Jun 06, 2012 19:19

ja es gibt da noch sturmversicherung und umweltschadenhaftpflicht. Aber diese beiden lohnen nicht. Der beitrag für die waldbesitzerhaftpflicht beträgt ca 1,11 € je ha. Aber nur über eine FBG ansonsten ist der mindestbeitrag schon über 100€. Durch die FBG wirds halt billig mit weniger aufwand was die versicherung dann hat. Wenn jemand als FBG interesse hat an den versicherungen dann kommt der bestimmt auch mal zu euch in den vorstand. Bitte einfach eine nummer mir per PN schicken, ich würde das dann weiterleiten. Er ist bei uns auch nach thüringen extra gekommen, und er kommt von tiefsten bayern. Er kennt sich halt wirklich in sein gebiet versicherung top aus, und auch was sachen wald angeht, frag mal ein normalen versicherungsmann nach ein hiebsatz. etc.
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Re: waldbesitzerhaftpflicht

Beitragvon MF Atze » Mi Jun 06, 2012 21:22

Haftpflicht kannst Du auch über die LSV bekommen. Meine Schlepperhaftpflicht läuft darüber. In den Haftpflichtversicherungen für Waldbesitzer sind die Familien-/Privathaftpflicht mit versichert.
Aber alle Beispiele, die mein normaler Versicherungsvertreter und auch die LSV angebracht haben, für was die Haftpflicht eintritt, waren bei mir nicht zutreffend, oder es war auch ein Schutz über die BG vorhanden.

Falls ich jetzt einen Baum beim Nachbarn rein schmeiße, bekommt er halt Ersatz in Natura. Beim Rest brauche ich erst vernünftige Beispiele, für was ich so eine extra Haftpflicht brauche.

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Re: waldbesitzerhaftpflicht

Beitragvon dnnyfab » Do Jun 07, 2012 7:05

nur 2 sachen, es gibt etliche urt
der häufigste ist der, das ein baum oder ast auf eine person oder haus oder auto fällt. BSp. ein großer ast ist einer familie zum verhängnis geworde. Die 2 kinder von 4 und 7 jahren, wurden schwerst verletzt und das eine kind hat eine schwere beginderung dadurch. Es wurde eine baumschau gemacht das hatte der richter zugute den waldbesitzer kommen lassen , das er " nur 50 % " zahlen muss. Die summe lag hier bei einer million. Denke das sagt alles wer also ne halbe mille hat ok. Aber das man trotz baumschau herangezogen werden kann hätt ich selber auch nie gedacht.
Ein zweiter fall eine wandergruppe ist in eine schutzhütte geflohen bei einen schweren gewitter, ein blitz schlägt in den baum neben der hütte ein und traf die hütte. Der waldbesitzer, der die hütte damals nie gebaut hat, ist verantwortlich zu 100% für die schmerzensgeld und krankenhaus ansprüche. Gibt wahnsinnig viele urteile. Bei einen, ist ein baum auf ein haus gefallen vom waldgrundstück, urteil: der baum hatte ein pilz gehabt und der waldbesitzer hätte ein gutachten machen müssen. Somit 100%. Und das zahlt nur die waldbesitzerhaftpflicht alles keine Privat !!!
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Re: waldbesitzerhaftpflicht

Beitragvon MF Atze » Fr Jun 08, 2012 11:57

Deswegen hatte ich auch geschrieben, je nachdem wo der Wald liegt.
Bei mir geht weder eine Straße durch, noch liegt er neben einem Wohngebiet.
Das nächste Haus ist min. ein Kilometer entfernt.
Privatpersonen haben auf dem Waldweg nichts zu suchen.

Würde der Wald neben einer Bundestraße oder Eisenbahn liegen wäre es eine andere Sache.
Hier hat man ja auch genauso, wie bei Wanderwegen etc., die durch den Wald gehen eine erhöte Aufsichtspflicht.

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Re: waldbesitzerhaftpflicht

Beitragvon MF-133 » Fr Jun 08, 2012 12:16

In Deutschland haftet man nach "Billigkeit", deshalb gibts in Deutschland auch keinen Baum, der einen Bauern in den Ruin treibt, egal wo er hinfällt. Guck mal hier:

http://www.juraforum.de/lexikon/billigkeitshaftung

http://www.archiv.jurathek.de/showthrea ... 912&page=3

MFG
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Re: waldbesitzerhaftpflicht

Beitragvon dnnyfab » Fr Jun 08, 2012 12:36

wer sagt das privatpersonen nichts auf ein waldweg zu suchen haben? Dann lass es mal drauf ankommen und eine wandergruppe spaziert dein waldweg entlang und wird von ein großen ast getroffen. Du wirst 100% zur rechenschaft gezogen. Es ist nicht nur bei Bahn oder Öffentlichen straßen.
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Re: waldbesitzerhaftpflicht

Beitragvon dnnyfab » Fr Jun 08, 2012 12:53

@ MF 133

ich habe schon Urteile gesehen wo die verkehrssicherung gemacht wurde, und trotzdem zu 50 % mit haften muste.
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Re: waldbesitzerhaftpflicht

Beitragvon Gabor » Fr Jun 08, 2012 15:54

@dnnyfab - Du bist wohl Versicherungsmakler, dass du uns so sehr deine vollkommen unnötigen Policen andrehen willst. Frag mal wie viele von den 1,3 Mio Waldbesitzern eine haben oder bereits durch Äste pleite sind :lol:
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Re: waldbesitzerhaftpflicht

Beitragvon MF-133 » Fr Jun 08, 2012 16:10

Man muss immer den Einzelfall sehen.

Wenn ein kerngesunder Baum wg Orkan oder Blitzschlag umfällt ist das höhere Gewalt und sonst nichts.

Wenn ein morscher Hofbaum aus Trotz nicht gefällt wird, umstürzt und Personenschaden entsteht, ist das grob fahrlässig.

Wenn im Wald einer zu Schaden kommt, wird immer die Frage nach der Verhältnismäßigkeit gestellt.
Konnte der Geschädigte die Gefahrsituation vorher einschätzen? Hat der Waldbesitzer naheliegende Maßnahmen zur Gefahrenabwendung unterlassen?

Kritisch wird das, wenn man zb. einen Dürrständer am Wegrand nicht fällt. Im Wald drin kann das schon wieder anders aussehen, wenn der Dürre als Spechtbaum stehen bleiben soll.

Ein Förster ist auf Bitte hin im übrigen dazu verpflichtet, einen Waldbegang zu machen und das Risiko für den Waldbesitzer abzuschätzen.
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Re: waldbesitzerhaftpflicht

Beitragvon MF Atze » Fr Jun 08, 2012 17:46

Selbstverständlich darf eine Familie auf einen Waldweg.
Aber wer in den Wald geht, hat mit Bäumen und deren Ästen zu rechnen.
So steht es zumindest in den, den Wald betreffenden Gesetzen.

Wenn jetzt im Einzelfall Urteile vorliegen, so sollte man die im ganzen auch benennen. Ich vermute, das in dem konkreten Fall sich die Familie auf einem öffentlichen Parkplatz am Wald aufhielt.

Grüße aus Unterfranken
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Re: waldbesitzerhaftpflicht

Beitragvon Obelix » So Jun 10, 2012 10:10

dnnyfab hat geschrieben: ... Wir haben dann auch gleich eine vermögenshaftpflich uns anbieten lassen weil wir eh auf der suche waren um den vorstand abzusichern in der fbg. Der preis bei den war deutlich billiger wie bei anderen gesellschaften wie signal iduna sparkassenversicherung etc. rede hier von 1100 € im jahr unterschied. ...

Für was soll denn bitte die Vermögenschadenhaftpflichtversicherung für den Vereinsvorstand aufkommen?

Es gibt meiner Ansicht nach vollkommen falsche Vorstellungen, was eine solche Versicherung leistet. Z.B. sind unternehmerische Fehlentscheidungen (Holz von Mitgliedern zu billig verkauft usw.) die der Vorstand trifft, meiner Kenntnis nach nicht versichert.

Gut, wenn Ihr mit Euerer FBG in Form einer Aktiengesellschaft an der New Yorker Börse notiert seit, solltet Ihr eine Vermögensschadenhaftpflicht haben.

Ich bin wirklich gespannt zu hören, wofür die Vermögenschadenhaftpflichtversicherung im Falle einer FBG aufkommt.

Grüße
Obelix
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Re: waldbesitzerhaftpflicht

Beitragvon Obelix » So Jun 10, 2012 15:14

Waldbesitzerhaftpflicht
dnnyfab hat geschrieben:nur 2 sachen, es gibt etliche urt ...

Bitte konkrete Aktenzeichen nennen, bei denen es um Privatwaldbesitzer geht und nicht um Gemeinden, Staatsforst, Bund usw. !
Sicherlich gibt es aus Marketinggründen viele Urteile. Meines Wissens nach gibt es nur 1 konkretes Urteil gegen einen Privatwaldbesitzer, welches aber als ein ganz besonderer Einzelfall zu sehen ist, der durch die zufällige Verknüpfung mehrerer unglücklicher Umstände zustande gekommen ist.

Gut, die Waldbesitzerhaftpflichtversicherung sollte der Waldbesitzer haben, da über die normale private Haftpflicht nicht abgedeckt.

a.) Die Landwirte haben die in der Regel eine landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung, in die der Wald über ha.-Angabe kostengünstig aufgenommen werden kann.
b.) Bei Forstwirten sieht es ähnlich aus.
c.) Die anderen können, wie weiter oben bereits angeführt, die Waldbesitzerhaftpflicht günstig über die örtliche Forstbetriebsgemeinschaft abschließen.

Wo liegt, lieber "dnnyfab", also Dein Problem? Das Du hier so eine Unruhe verbreitest und versuchst, die Leute verrückt zu machen?

Grüße
Obelix
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Re: waldbesitzerhaftpflicht

Beitragvon Westerwälder » So Jun 10, 2012 15:33

Alles was bis jetzt hier konstruiert wurde ist durch meine Betriebshaftpflicht bei der LVM abgedeckt, und noch mehr.
Danke, kein Bedarf
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