Servus.
Habe da mal eine frage an die Kollegen aus D,weil ich nicht weiß ob es in Ö die gleichen Regelungen gibt.
Wir haben mehrere Waldstücke durch die eine Kreisstraße führt.Von dieser Straße geht rechterhand ein kleiner Waldweg in unser Grundstück ab. Dieser weg führt durch die Grundstücke von uns,Nachbarn1,Nachbarn2 und endet in einem Dickicht bei Nachbarn3.
Beim Nachbarn1 geht nach links eine Abzweigung weg über die man zur Kreisstraße zurück kommt.
Diese hat Nachbarn1 versperrt mit der Begründung das über seinen Grund niemand fahren muß.
Dieser abzweigende Weg ist aber schon immer da und außerdem muß er jetzt über meinen Grund fahren um an seinen Wald zu kommen. Er meinte das dies ein eingetragener Weg sei und er das darf.
Nix eingetragener Weg,der wurde hald so mal gemacht.
Als ich ihn gebeten habe das doch nochmal zu überdenken weil er sich so keine Freunde macht,meinte er nur er braucht keine Freunde und er ist im Recht. Wenn ich zu blöd bin da umzukehren, dann ist das nicht sein Problem.
Man kann dort definitiv nicht umkehren,ist einfach zu eng da.Er wurde dann auch noch extrem Beleidigend gegenüber meines Schwiegervaters und seinem bereits verstorbenen Vaters. Ich fand das unerhört.
Jetzt ist es aber so das linkerhand von der Kreisstraße sein Wald so liegt,das wenn er da rein will,das nur durch eines unserer Waldstücke möglich ist.Dort verläuft ein Weg durch alle Grundstücke,aber eben hinten wie vorne durch unseres.
Dieser Weg ist allerdings im Lageplan eingezeichnet.
Meine Frage: Darf ich hinten und vorn so einen Weg per Schranke verschließen?
Ich würde den anderen Anliegern natürlich eine Schlüssel geben.
Ich bitte um Infos zu diesem Thema.
Danke!
Gruß Role