Hallo,
das steht alles in der VDE (denke in der VDE 0700-76)
Einen Eintrag gibts dazu bei WIKI "Elektrozaun": Abstand zu Schutzleitersystemen 10m
Horizont nennt einen Abstand von 2,5m als ausreichend - siehe Anhang
Ist genau so wie mit nicht geerdeten Sat-Anlagen (mit 16qmm) die auf dem Dach sitzen, oder keinen Mindestabstand von 1,5m von der Dachunterkante haben. Bei Blitzeinschlag kann sich die Versicherung weigern zu zahlen - mit Recht, weil Pfusch.
Oder man liest in der Zeitung oft von einem elektrischen Defekt der elektrischen Anlage, wenn ein Stall abgebrannt ist.
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind regelmässig durch eine Elektrofachkraft nach BGVA3 bzw. DGUV Vorschrift 3 zu überprüfen. Das Ergebnis ist zu protokollieren und 10 Jahre aufzubewahren. Prüffristen stehen in der Gefährdungsbeurteilung, die der Unternehmer (Landwirt) zu erstellen hat. Bei Fragen an die BG wenden....
Ihr seht, die Versicherungen müssen nicht immer zahlen, wenn der Bauer mit dem Argument kommt "das hat immer Funktioniert". Oder wenn er selbst Hand an die Elektrik legt, oder wenn er die Elektrik nicht prüfen lässt. Alles grob fahrlässig.
MfG