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1.Mai & Wagen!

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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25 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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1.Mai & Wagen!

Beitragvon IHC 433 Spitzer » So Apr 27, 2008 15:57

hallo, ein kumpel hat mich gefragt, ob ich am 1. mai fahren könnte!
und zwar geht es darum mit einem traktor und 2-achser (mit geländer und geeigneten sitzmöglichkeiten) den 1. mai ca 10 leute rumkutschiere, also in der umgebung.
ich besitze führerschein lasse T und dürfte dieses gespann fahren, doch in der zeitung der ortschaft steht, dass dieses jahr die maiwagen extra abgenommen werden müssen und über eine versicherung verfügen muss!
aber ich weiss jetzt nicht was die damit meinen, das ist ja kein "maiwagen" mit dem man in der nacht mit lauter musik und vielen leuten rumfährt, sondern nur n bisel zum spass am vatertag! also der ZUG fährt dann 25 und würde mit folgekennzeichen und 25 KM/H schild ausgerüstet werden.

würde das klappen? oder würde ich mit der polizei ärger bekommen?

wäre nett wenn ihr mir helfen könntet, muss so shcnell es geht sagen ob ich fahr oder nicht


gruß christian!
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Beitragvon valtra6550 » So Apr 27, 2008 17:26

Hallo,
Bie uns im Kreis sind bis vor 7 Jahren auch mit solchen Wagen gefahren,bis einer sturz betrunken vom Hänger gefallen ist und dabei getötet wurde.

Damals wurde von Polizei und Versicherungen erklärt,das man solche Fahrten nur durchführen darf wenn1. der Anhängermit Geländer etc. vom Tüv abgenommen worden ist
2.Das ziehende Fahrzeug (in dem Fall dein Schlepper) bauart bedingt nicht schneller wie 6Km/h fährt.

ich weiß ja nich wie das bei euch ist, aber vor dem tödlichen Unfall hat bei uns die Polizei beide Augen zu gedrückt und uns auch mit ohne diese Vorgaben fahren lassen.

Wir haben damals vorher bei der Versicherung angezeigt das der Schlepper für eine Brauchtumsfahrt verwendet wird und schriftlich geben lassen das Versicherungsschutz bestehen bleibt.

Desweiteren würde ich dir empfehlen von allen die hinten drauf sitzen,das dir ein Schreiben unterschreiben, das die auf eigenes Risiko mitfahren.

Hoffe dir geholfen zu haben.

Gruß
Valtra- Mir kommt nur Power in die Scheune!
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Beitragvon Stefan 19 » So Apr 27, 2008 17:33

Wenn diese Maifahrten bei euch Brauchtum sind, so dürfte deinem Vorhaben von gesetzlicher Seite nichts entgegen stehen, ich persönlich würde bei so einer Veranstaltung allerdings nicht den Fahrer machen, wenn da was passiert wird immer ein Schuldiger gesucht und da bist du als Fahrer ganz schnell mit dabei.
Stefan 19
 
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Beitragvon IHC 433 Spitzer » So Apr 27, 2008 17:34

hallo! ja das hilft mir sehr wie ist es mit schriftlich geben lassen das Versicherungsschutz bestehen bleibt?
also wie bekommt man das?
und was kostet das?
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Re: 1.Mai & Wagen!

Beitragvon Rebenhopser » So Apr 27, 2008 17:34

IHC 433 Spitzer hat geschrieben:ich besitze führerschein lasse T und dürfte dieses gespann fahren, doch in der zeitung der ortschaft steht, dass dieses jahr die maiwagen extra abgenommen werden müssen und über eine versicherung verfügen muss!
würde das klappen? oder würde ich mit der polizei ärger bekommen?
wäre nett wenn ihr mir helfen könntet, muss so shcnell es geht sagen ob ich fahr oder nicht

Zuerst mit (Schlepper)-Versicherung abklären, in Ba-Wü nicht einfach, hab das auch mal probiert. Dann mal klären, ob du nicht einen Personenbeförderungsschein (Busfahrer) brauchst. Selbst mit dem normalen Führerschein darfst Du glaube ich nur 8 Personen transportieren...
Das reicht dir nicht bis zum 1. Mai alles abzuklären, weil die Versicherungsvertreter erst mit ihrer Gesellschaft Rücksprache halten müsssen. Ich glaube in Rheinland Pfalz werden solche Kutschfahrten (für Touristen) nach Absprache über die Berufsgenossenschaft versichert, ich denke aber, diese Anhänger müssen über gewisse Standarts verfügen...und, und, und...
Ich will nicht so bleiben wie ich bin, ich will besser werden!
http://www.wg-rammersweier.de/
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Beitragvon IHC 433 Spitzer » So Apr 27, 2008 17:54

ja mit meinem führerschein darf ich mehr wie 8 personen auf einem anhänger befördern , wenn alles sicher ist,(sitze,geländer)
ich werde morgen bei der versicherung nachfragen, danke nochmals!
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Beitragvon Schrauber » So Apr 27, 2008 18:11

Moin,

Versicherung und den Dorf Sheriff fragen, die Sache ist ja die, erst sagen alle ja ja und unterschreiben, oder, es passiert schon nichts,
aber wenn was passiert, mit Verletzten(Toten, Gelähmten) ist das Geschrei groß und du hast die Arschkarte. Ich würde die Finger da ganz von lassen. Dann stehste mit dem scheiss vor Gericht und wer muß zahlen? Der Fahrer und Halter.
Kann dir den Hof kosten.

Ist bei uns vor ca, 35 Jahren passiert, da war aber vorher nichts geklärt und abgeschlossen worden.
Ein Toter, ein Schwerverletzter

Gruß Schrauber
MfG
Schrauber

Nicht verzagen Schrauber fragen, geht nicht gibt's nicht.
Mobil: 017658993943 // 015774747501
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Beitragvon Piet » So Apr 27, 2008 18:20

Siehe Schrauber!
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Alta, lass uns Baumarkt!
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Beitragvon IHC 433 Spitzer » So Apr 27, 2008 18:42

ja aber nicht immer negativ denken, es sind alles vernünftige leute und ich bin n vernünftiger fahrer, will das jetzt nur rechtlich abgesichert haben! nicht dass mich die bullen anhalten und wollen n stapel schriftliches...
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Beitragvon Mattie » So Apr 27, 2008 18:42

Piet hat geschrieben:Siehe Schrauber!


Sinnvoller Post, Respekt :!:

Eine Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung brauch man nur bei gewerblichen Personentransport, wie Taxen, Bussen, Krankentransporten und ähnlichen. Bei privaten Kremserfahrten ist dies kein Problem. Aber eine Versicherung ist auf jeden Fall ratsam.

§21 der Strassenverkehrordnung
Absatz 2: Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht, soweit auf der Ladefläche oder in Laderäumen mitgenommene Personen dort notwendige Arbeiten auszuführen haben. Das Verbot gilt ferner nicht für die Beförderung von Baustellenpersonal innerhalb von Baustellen. Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.
http://www.youtube.com/watch?v=An7PTGk2W0E
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Beitragvon 714er » So Apr 27, 2008 18:45

Der 1. Mai ist aber eine grau Zone im Gesetz, weils als Brauchtum gewertet werden kann, deswegen ist das qusi solange erlaubt, bis was passiert.
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Beitragvon Kaninchen » So Apr 27, 2008 18:53

Meines Wissesn sind diese Maifahrten nicht erlaubt, denn wie Mattie zitiert, gilt die Zulassung deines Treckers nur für landwirtschaftliche Zwecke:
Mattie hat geschrieben:Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.


und eine Maifahrt ist dies eindeutig nicht.... aber hatten wir das Thema nicht auch schon ein paar mal....? :roll:
Grüßle,
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Beitragvon Mattie » So Apr 27, 2008 18:56

Wieso, wenn die alle eine Schaufel in der Hand haben und mit Gummistiefel bewaffnet? Die Bierkisten untern den Sitzen, den Flaschenöffner in der Hand :wink:
http://www.youtube.com/watch?v=An7PTGk2W0E
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Beitragvon IHC 433 Spitzer » So Apr 27, 2008 19:01

jo so könnte man das auch gestalten!^^ :D
aber ich weiss echt nicht was ich machen soll, weil mans auf eine seite darf und auf die andere nicht
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Beitragvon IHC 433 Spitzer » So Apr 27, 2008 19:21

also ich will nur wissen was ich für papiere brauch, wenn ich den anhänger für nicht landwirtschaftliche zwecke benutzen will! ob da unbedingt betriebserlaubnis und versicherung für einen tag für den anhänger notwendig sind gruß chris
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