hallo, ein kumpel hat mich gefragt, ob ich am 1. mai fahren könnte!
und zwar geht es darum mit einem traktor und 2-achser (mit geländer und geeigneten sitzmöglichkeiten) den 1. mai ca 10 leute rumkutschiere, also in der umgebung.
ich besitze führerschein lasse T und dürfte dieses gespann fahren, doch in der zeitung der ortschaft steht, dass dieses jahr die maiwagen extra abgenommen werden müssen und über eine versicherung verfügen muss!
aber ich weiss jetzt nicht was die damit meinen, das ist ja kein "maiwagen" mit dem man in der nacht mit lauter musik und vielen leuten rumfährt, sondern nur n bisel zum spass am vatertag! also der ZUG fährt dann 25 und würde mit folgekennzeichen und 25 KM/H schild ausgerüstet werden.
würde das klappen? oder würde ich mit der polizei ärger bekommen?
wäre nett wenn ihr mir helfen könntet, muss so shcnell es geht sagen ob ich fahr oder nicht
gruß christian!
