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13a oder Buchführung?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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13 Beiträge • Seite 1 von 1
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Re: 13a oder Buchführung?

Beitragvon stamo+ » Mi Aug 21, 2019 15:03

Die Frage lässt sich anhand deiner Buchführung beantworten.
Wie hoch ist dein Gewinn? Die Antwort darauf entscheidet ob 13 a oder nicht.
stamo+
 
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Re: 13a oder Buchführung?

Beitragvon egnaz » Mi Aug 21, 2019 15:52

Du kannst auch Einnahmen Überschußrechnung machen. Dann brauchst du keine Bilanz erstellen, kannst aber trotzdem Abschreibungen geltend machen und eine Übersicht über deine Betriebsdaten hast du dann auch.
13a lohnt nur wenn dein Gewinn / ha über dem Pauschalsatz liegt. Die Anlage zur Steuererklärung für 13a ist auch wesentlich umfangreicher als die für die EÜR
Gruß Eckhard
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Re: 13a oder Buchführung?

Beitragvon marius » Mi Aug 21, 2019 16:41

13a für Ackerbauern, Schweinebauern, Mäster und Hobbybauern ist nur selten vorteilhaft da bei 13a IMMER ein Gewinn /ha rauskommt der versteuert werden muss. 350 Euro / ha Gewinn. + Gewinn Viehzuschlag bei Nutztierhalter was den Gewinn weiter erhöht.

Die einzige Gruppe dürften Milchviehhalter sein für die das vielleicht noch Vorteile bringen könnte. Aber bei schlechten Erzeugerpreisen ists auch hier nicht sicher.
Zudem ist 13a auf max. 20 ha incl Hof, Gebäude, Wegflächen begrenzt.
Problem : Nachdem die 170 kg N Obergrenze wie bekannt an die Milchleistung ( N Gehalt ) angepasst wurde, müssen viele 13a Betriebe ihren Viehbestand deutlich unter die erlaubten 50 GV reduzieren.

Ein guter Bekannter hat mir erzählt das er bei seinen 30 Kühen mit 9000 kg Milchleistung die 170 Kg N /ha selbst ohne Jungvieh bereits voll hat. In meinen Augen ist also 13a selbst für Milchviehhalter weitgehend uninteressant geworden.

Alternative wie schon genannt EÜR. Sofern man aus der Buchführung neben Fläche und GV raus darf ( weitere Buchführungsgrenzen - Gewinn, Umsatz )
marius
 
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Re: 13a oder Buchführung?

Beitragvon allgaier81 » Mi Aug 21, 2019 18:07

Zudem ist 13a auf max. 20 ha incl Hof, Gebäude, Wegflächen begrenzt.


Hallo Marius,

das stimmt nicht und das habe ich mir extra noch mal von der Buchstelle vom Landvolk Verden bestätigen lassen.

Grundlage für die Fläche (20ha) ist die bewirtschaftete landwirtschaftliche Nutzfläche.
So steht das auch hier:
http://buchstelle-lage.de/2016/01/gewin ... -13a-estg/

Wie bereits gesagt wurde hängt das von der individuellen betrieblichen Situation ab.

Hast du Investitionen zum Abschreiben bzw. geplant, wie hoch sind die Pachteinnahmen etc....
Gruß, allgaier
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Re: 13a oder Buchführung?

Beitragvon marius » Mi Aug 21, 2019 20:43

Die 20 ha beziehen sich auf die selbstbewirtschafteten Flächen der " landwirtschaftlichen Nutzung "
Der Begriff landw. Nutzung ist schon dehnbar.
Zur landw. Nutzung gehört im Prinzip auch Hoffläche, Feldstadl, Wirtschaftsgebäude oder Wirtschaftswege, da sich diese Flächen im landw. Betriebsvermögen befinden und somit in der landw Nutzung drin ist, und eben nicht im Privatvermögen wie z.b. die Fläche vom Wohnhaus.

Wäre aber durchaus denkbar das manche Finanzämter das unterschiedlich bewerten, je nach Sachbearbeiter wie der das nach der neuesten Fortbildung vermittelt bekommt.
Die Wege, Hoffläche usw sind ja separat im Mehrfachantrag ersichtlich und noch genauer im Grundbuch ersichtlich. Wäre also fürs Finanzamt kein Problem sofern sie das nachprüfen wollen.

Soweit sogut, wo kein Kläger da kein Richter und man kann das durchaus riskieren.

Kommt das Finanzamt aber nach einer Überprüfung zu dem Schluss das der Betrieb all die Jahre nicht 13a berechtigt war, da man die 20 ha Grenze der landw Nutzung nicht eingehalten hat, hat man ein dickes Problem.

Das mit der Mitteilung vom Finanzamz im Voraus, dass man nicht mehr 13a berechtigt ist, greift dann natürlich nicht, da man laut Finanzamt falsche Angaben zur Betriebsfläche gemacht hat und sich 13a erschlichen hat.
Das Finanzamt wird dann bis zu 10 Jahre rückwirkend entweder Buchführung oder EÜR für den Betrieb nachfordern um den Gewinn zu ermitteln.
Das wären dann zum einen schonmal hohe Steuerberaterkosten und bei einer möglichen Steuernachzahlung wirds dann richtig teuer bei 10 Jahren Steuernachforderung und pro Jahr auch noch 6 % Zinsen. :shock:

Wobei man unterscheiden muss, die 20 ha 13a Grenze bezieht sich auf die landw. Nutzung, die 350 Euro Gewinn / ha hingegen nur auf die landw. genutzte Fläche.
Sofern ich das aus dem Steuerlehrgang damals noch richtig in Erinnerung habe, also ohne Gewähr. :mrgreen:
marius
 
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Re: 13a oder Buchführung?

Beitragvon Tinyburli » Do Aug 22, 2019 6:29

Ich bin da auch dafür, die Einnahmen- Überschuß- Rechnung zu machen.

Bei mir rechnet sich die Mehrwertsteuer- Option, weil ich nur wenig Feldfrüchte verkaufe. Naja, heuer kommt der Mais dazu.

Aber wenn man Investitionen plant, ist das zu überlegen, da die Mehrwersteuer ausbezahlt wird.
Mit freundlichen Grüssen
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Re: 13a oder Buchführung?

Beitragvon agrarflächendesigner » Do Aug 22, 2019 19:39

Ich habe letztes Jahr von der Buchführung auf EüR umgestellt. Seitdem ist die Arbeit für den Steuerberater und mich deutlich geringer da nicht mehr alles an das Wirtschaftsjahr angepasst werden muss.
Außerdem müssen keine Vorräte bilanziert werden. Trotzdem kannst du deine Anschaffungen noch abschreiben bzw. Betriebsausgaben geltend machen.
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Re: 13a oder Buchführung?

Beitragvon motzlarerbauer » Mi Aug 28, 2019 16:08

marius hat geschrieben:13a für Ackerbauern, Schweinebauern, Mäster und Hobbybauern ist nur selten vorteilhaft da bei 13a IMMER ein Gewinn /ha rauskommt der versteuert werden muss. 350 Euro / ha Gewinn. + Gewinn Viehzuschlag bei Nutztierhalter was den Gewinn weiter erhöht.

Die einzige Gruppe dürften Milchviehhalter sein für die das vielleicht noch Vorteile bringen könnte. Aber bei schlechten Erzeugerpreisen ists auch hier nicht sicher.
Zudem ist 13a auf max. 20 ha incl Hof, Gebäude, Wegflächen begrenzt.


Wäre 13a nicht auch was für den extensiv wirtschaftenden Nebenerwerb Grünland MuKu Betrieb?
Mal kurz ein Beispiel überschlagen.
Als Förderungsoptimierer sind da ja ca. 600-700 €/ha/a drin. Das ergibt 20*650= 13000€ + Verkauf Absetzer/Schlachtvieh 7000€. Macht 20000€ Einnahmen.
Ausgaben als extensiver Grundlandbetrieb dürften bei ca. 8 000€ liegen.

Ergibt überschlagen ca. 600€/ha Differenz Einnahmen/Ausgaben.

Oder habe ich jetzt einen Fehler
motzlarerbauer
 
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Re: 13a oder Buchführung?

Beitragvon emskopp33 » Mo Feb 24, 2020 18:10

Gibt es denn eine Gewinnobergrenze für eine mögliche 13a Besteuerung?
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Re: 13a oder Buchführung?

Beitragvon allgaier81 » Mo Feb 24, 2020 20:16

Gibt es denn eine Gewinnobergrenze für eine mögliche 13a Besteuerung?


Wie meinst du das? Ob du z.B. 50000€ Gewinn mit Sonderkulturen machen darfst obwohl du 13a Betrieb bist?
Ich vermute das fällt beim Finanzamt schon negativ auf.
Sondergewinne aus Maschinenverkauf dürfen z.B. 15000€ nicht überschreiten.
Gruß, allgaier
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Re: 13a oder Buchführung?

Beitragvon Obelix » Mo Feb 24, 2020 20:41

m.E. sollte man Buchführung machen, damit die Zahlen des Betriebes transparenter sind.
Man also die wirtschaftliche Lager besser erkennen kann.

Sorry, ob 13a für den Steuerberater oder den Unternehmer einfacher ist, kann doch kein
Argument sein.

Macht Buchführung, damit Ihr schonungslos wisst, was in Eurem Laden los ist.
Und nicht die "Augenwischerei" und den "Selbstbetrug" mit 13a.
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Re: 13a oder Buchführung?

Beitragvon 240236 » Mo Feb 24, 2020 21:05

marius hat geschrieben:13a für Ackerbauern, Schweinebauern, Mäster und Hobbybauern ist nur selten vorteilhaft da bei 13a IMMER ein Gewinn /ha rauskommt der versteuert werden muss. 350 Euro / ha Gewinn. + Gewinn Viehzuschlag bei Nutztierhalter was den Gewinn weiter erhöht.

Die einzige Gruppe dürften Milchviehhalter sein für die das vielleicht noch Vorteile bringen könnte. Aber bei schlechten Erzeugerpreisen ists auch hier nicht sicher.
Zudem ist 13a auf max. 20 ha incl Hof, Gebäude, Wegflächen begrenzt.
Problem : Nachdem die 170 kg N Obergrenze wie bekannt an die Milchleistung ( N Gehalt ) angepasst wurde, müssen viele 13a Betriebe ihren Viehbestand deutlich unter die erlaubten 50 GV reduzieren.

Ein guter Bekannter hat mir erzählt das er bei seinen 30 Kühen mit 9000 kg Milchleistung die 170 Kg N /ha selbst ohne Jungvieh bereits voll hat. In meinen Augen ist also 13a selbst für Milchviehhalter weitgehend uninteressant geworden.

Alternative wie schon genannt EÜR. Sofern man aus der Buchführung neben Fläche und GV raus darf ( weitere Buchführungsgrenzen - Gewinn, Umsatz )
Hängt die Milchleistung (rein Steuerrechtlich) auch mit der GVE-Höhe zusammen. Ich war immer den Glauben 1Milchkuh ist 1GVE.
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