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20 km/h Radlader ohne Anmeldung ???

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20 km/h Radlader ohne Anmeldung ???

Beitragvon maule97 » Do Jun 07, 2012 19:06

Hallo Leute ich hab da mal eine Frage und zwar habe ich jetzt meinen T Schein und fahre auch öfters bei meinem Onkel.
Mein Onkel hat einen Schäffer Radlader wo hinten ein 20 km/h Aufkleber dran ist er hat auch Blinker, Licht und Anschnallgurt.
Er hat einen Stall für Jungvieh der ca 500m weit vom normalen Hof entfernt ist und man muss da über öffentliche Straßen fahren.
Er meinte weil der 20 km/h läuft darf er auf die Straße ohne Nummernschild, aber nur für kurze Strecken ich bin mir nun nicht sicher ob das wirklich so ist oder nicht.
Was sagt ihr dazu ?

MfG maule97
Fährt der Bauer früh zum jauchen, wird er nachts ein Deo brauchen.
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Re: 20 km/h Radlader ohne Anmeldung ???

Beitragvon Johnny01 » Do Jun 07, 2012 19:11

Der Radlader ist eine selbstfahrende Arbeitsmaschine, welche ab einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit erst ab ich glaub 25 oder 30 km/h ein Nummernschild braucht. Das ist genauso wie beim Maishäcksler oder Mähdrescher oder Bagger. Darfst somit sogar schon mit L fahren.
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Re: 20 km/h Radlader ohne Anmeldung ???

Beitragvon Paganini » Do Jun 07, 2012 20:02

Der Radlader darf aber nur auf die Straße, wenn er über die Betriebshaftpflicht oder gesondert versichert ist. Und ich meine, dass zumindest bei gewerblich genutzten Maschinen ohne richtiges Kennzeichen eine Art Kennzeichnung/Zuordnung in Form eines Firmenschildes o.ä. gefordert ist.
http://www.dhagpo-kagyu.org/all/enseign ... bodh11.htm
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Re: 20 km/h Radlader ohne Anmeldung ???

Beitragvon jungbaur97 » Do Jun 07, 2012 20:19

Also wir hatten auch immer ein 20 km radlader das war nie ein Problem, kein Kennzeichen..Firmenaufschrift brauchste auch nicht! Wichtig ist der 20 km Aufkleber... jetzt haben wir ein 35km radlader....der muss gesondert versichert werden...und Kennzeichen ,Trotz Gewerbe ein Grünes Kennzeichen...da selbstfahrende Arbeitsmaschine :wink: selbst den darf ich mit T nächstes jahr fahren :!:
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Re: 20 km/h Radlader ohne Anmeldung ???

Beitragvon Paganini » Do Jun 07, 2012 22:07

jungbaur97 hat geschrieben:Also wir hatten auch immer ein 20 km radlader das war nie ein Problem, kein Kennzeichen..Firmenaufschrift brauchste auch nicht!


Und wie war der für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr haftpflichtversichert? (kommt von HaftPFLICHT)
Auf der Straße ohne Versicherung rumeiern geht auch so, klar. Ohne Führerschein rumeiern geht auch so, klar.
Wenn man nicht angehalten wird, hat man auch keine Probleme.
http://www.dhagpo-kagyu.org/all/enseign ... bodh11.htm
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Re: 20 km/h Radlader ohne Anmeldung ???

Beitragvon Johnny01 » Fr Jun 08, 2012 19:37

Normalerweise ist ein Radlader über die Hofhaftpflicht versichert. Allerdings muss der Radlader der StvO entsprechen, heißt Rücklicht, Bremslicht und Blinklicht.
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Re: 20 km/h Radlader ohne Anmeldung ???

Beitragvon jungbaur97 » Fr Jun 08, 2012 19:43

Genau, straßenzulassung wie Blinker usw. muss er besitzen.. als 20km version ist er in der Normalen Haftpflicht mit drin.... unser neeur mit 35km muss gesondert versichert werden! Was dadurch halt teurer ist!
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Re: 20 km/h Radlader ohne Anmeldung ???

Beitragvon ForestDani » Mo Jun 18, 2012 5:28

Hallo,
Wir haben einen Weidemann Hoflader, denn wir auch auf der Straße fahren.Du brauchst allerdings an den Seiten und hinten ein 20 km/h schild und eine Rundumleuchte, die auch beim fahren eingeschaltet werden muss.
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Re: 20 km/h Radlader ohne Anmeldung ???

Beitragvon JohnDeere3040 » Mo Jun 18, 2012 7:26

ForestDani hat geschrieben:eine Rundumleuchte, die auch beim fahren eingeschaltet werden muss.

Das halte ich für ein Gerücht. Diese ist nur erlaubt bei Überbreite/Überlänge etc. aber nicht bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen.
ǝɹǝǝp ɐ ǝʞıl sunɹ ƃuıɥʇou
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Re: 20 km/h Radlader ohne Anmeldung ???

Beitragvon ForestDani » Mi Jun 27, 2012 16:00

JohnDeere3040 hat geschrieben:
ForestDani hat geschrieben:eine Rundumleuchte, die auch beim fahren eingeschaltet werden muss.

Das halte ich für ein Gerücht. Diese ist nur erlaubt bei Überbreite/Überlänge etc. aber nicht bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen
Der Lader ist nicht für die Straße gebaut. Wir haben uns befragt( wo weiß ich nicht genau) und die haben gesagt dass man die Schilder braucht und eine Rundumleuchte, jetzt haben wir uns extra auch noch Lichter hingebaut und eine Rundumleuchte
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Re: 20 km/h Radlader ohne Anmeldung ???

Beitragvon juergen515 » Do Jun 28, 2012 14:24

Rundumleuchten dürfen nur bei Übermaßen benutzt werden und müssen z.b. Beim schlepper eingetragen sein...
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Re: 20 km/h Radlader ohne Anmeldung ???

Beitragvon CSW-LNF » Do Jul 12, 2012 21:12

ForestDani hat geschrieben:
JohnDeere3040 hat geschrieben:
ForestDani hat geschrieben:eine Rundumleuchte, die auch beim fahren eingeschaltet werden muss.

Das halte ich für ein Gerücht. Diese ist nur erlaubt bei Überbreite/Überlänge etc. aber nicht bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen
Der Lader ist nicht für die Straße gebaut. Wir haben uns befragt( wo weiß ich nicht genau) und die haben gesagt dass man die Schilder braucht und eine Rundumleuchte, jetzt haben wir uns extra auch noch Lichter hingebaut und eine Rundumleuchte



Sorry, für den Komentar, aber, wenn man Dir also nur plausibel genug erklärt,
Du brauchst etz auch noch einen Pfefferstreuer unter der Hinterachse, baust den dann auch ein???? :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

Bei welchem Knallkopf haste Dich denn da erkundigt???? :?: :?: n8 :klug:
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Erst zieht er Dich auf sein Niveau runter, dann schlägt er Dich mit seiner Erfahrung......
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Re: 20 km/h Radlader ohne Anmeldung ???

Beitragvon Benni81 » So Jan 04, 2015 8:52

(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.

Von einem Rasentraktor,selbstfahrender Arbeitsmaschine, genauso wie auch größeren Traktoren kann man wohl schon von ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen ausgehen, wenn der Rest 50 km/h innerorts und ausserorts bis zu 100 km/h unterwegs ist.Erst informieren,dann Gehirn einschalten,dann überlegen, dann posten. Man sollte wie in Ihrem harten Fall nur niemals den Fehler begehen und die Reihenfolge verwechseln.

P.S.: Wer ist jetzt der I.d.i.o.t und K.n.a.l.l.k.o.p.f mit dem man laut Ihrem Profil am besten nicht diskutieren sollte?
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Re: 20 km/h Radlader ohne Anmeldung ???

Beitragvon Milchtrinker » So Jan 04, 2015 9:32

... der [zensiert] ist der, der andere [zensiert] nennt ... aus diesem Grund mal wieder alle runterkommen !!!

... man sieht, wie die Emotionen um die Gelbe Potenzleuchte hohe Wellen schlagen !!!

Ich denke, mit langsam fahrenden Fahrzeugen sind eher Randstreifenmäher angedacht, die mit 3-6 km/h unterwegs sind.

Andererseits, haben wir im Forum auch schon Unfälle diskutiert, bei denen der 40 km/h Schlepper Nachts freundlichst vom Kastenwagen auf der gleichen Spür Überholt werden wolle - hier hätte vielleicht eine RUL geholfen --> ???

Solltest du angehalten werden mit der RUL auf dem Rdlader und begründest diese glaubhaft, dass es sich um ein mit 20 km/h doch langsamereres Fahrzeug als der Durchschnitt handelt und du nicht gerade auf dem Wirtschaftsweg zwischen zwei Felder sondern auf der Bundesstraße mit 160 km/h schnellen Motorrädern rumeiserst, dann denke ich sollte auch der freundliche in Blau-Weiß das einsehen !!!

Grüße
Milchtrinker
 
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