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40 kmh aufkleber

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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37 Beiträge • Seite 3 von 3 • 1, 2, 3
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Re: 40 kmh aufkleber

Beitragvon Agroplus+60 » Sa Dez 31, 2011 12:27

Nicht ganz hast du 2 auflaufgebremste Hänger dran darfst du sie nur mit einem Schlepper bewegen der unter 40km/h läuft.
Hast nen 25er oder 32er Schlepper vorn dran darfst sie legal bewegen.
Also sprich ab 40 muss der erste Hänger drulu gebremst sein und dann darfst noch nen auflaufgeb. hinten dran hängen. So war´s zumind bei einführung der neuen Führerscheine.[/quote]

Also das wäre ja ne komische Regelung find ich!!
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Re: 40 kmh aufkleber

Beitragvon Fendt 270V » Sa Dez 31, 2011 12:52

Deine Landw. Zugmaschine darf auch 80km/h laufen, jedoch darfst du mit den zwei zulassungsfreien "25" km/h Anhängern eben nicht schneller als die 25km/h fahren! Wie schnell die Zugmaschine fahren kann spielt keine Rolle.
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Re: 40 kmh aufkleber

Beitragvon Stoapfälzer » Sa Dez 31, 2011 13:04

Fendt 270V hat geschrieben:Deine Landw. Zugmaschine darf auch 80km/h laufen, jedoch darfst du mit den zwei zulassungsfreien "25" km/h Anhängern eben nicht schneller als die 25km/h fahren! Wie schnell die Zugmaschine fahren kann spielt keine Rolle.

Warum haben wir uns dann damals Stundenlang mit den Berufsschullehrern und auch unseren Fahrschullehrern gestritten und das AID Heft Buchstabe für Buchstabe zerpflückt.
Sinn ergabs nicht war aber so, könnte natürlich inzwischen geändert worden sein.
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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Re: 40 kmh aufkleber

Beitragvon Unimog 411 » Sa Dez 31, 2011 15:05

Hallo Stoapfälzer,

die Fahrerlaubnis (Führerschein) hat damit nichts zu tun, sondern nur die StVZO.

Und dort findet man unter StVZO § 41 Bremsen und Unterlegkeile, Abs. 10
(10) Auflaufbremsen sind nur bei Anhängern zulässig mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als
1. 8,00 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h,
2. 8,00 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, wenn die Bremse auf alle Räder wirkt,
3. 3,50 t, wenn die Bremse auf alle Räder wirkt.
Bei Sattelanhängern sind Auflaufbremsen nicht zulässig. In einem Zug darf nur ein Anhänger mit Auflaufbremse mitgeführt werden; jedoch sind hinter Zugmaschinen zwei Anhänger mit Auflaufbremse zulässig, wenn
1. beide Anhänger mit Geschwindigkeitsschildern nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichnet sind,
2. der Zug mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren wird,
3. nicht das Mitführen von mehr als einem Anhänger durch andere Vorschriften untersagt ist.

Also aktuell ist es so wie "Fendt 270V" geschrieben hat. Leider findet man im Netz nur wenige alte Fassungen der StVZO.
Hier die älteste Fassung die ich gefunden habe (Bekanntmachung vom Sept. 1988 (Stand 2001)
klick mich
Dort steht es wie in der aktuellen Fassung, also keine Einschränkung der Zugmaschine auf bbHG 32 km/h.

Wann wars Du denn auf der Berufschule?

Gruss Lutz
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Re: 40 kmh aufkleber

Beitragvon Hobby-Bauer » Sa Dez 31, 2011 16:15

Als ich 2001 den T-Führerschein gemacht habe, galt diese aberwitzige Regelung auch, wurde aber zum Glück wieder aufgehoben.
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Re: 40 kmh aufkleber

Beitragvon Stoapfälzer » So Jan 01, 2012 11:38

Hobby-Bauer hat geschrieben:Als ich 2001 den T-Führerschein gemacht habe, galt diese aberwitzige Regelung auch, wurde aber zum Glück wieder aufgehoben.

Genau zu der Zeit war ich auf Lehre und hab auch sämtliche Scheine gemacht B, CE na dann ist´s ja gut wenn die da was geändert haben.
Das Merkheft LoF Fahrzeuge im Straßenverkehr hab ich bestimmt noch irgendwo rumliegen.
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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Re: 40 kmh aufkleber

Beitragvon Komatsu » Fr Jan 06, 2012 7:39

togra hat geschrieben:Hey, selbst/auch John Deere Fahrer wissen das!

(nicht mit Bremsenreiniger, der greift Kunststoff an!)



Schwachsinn, sagt zwar jeder, ist aber unbewiesener Mist.

Wieso macht ihr euch wegen so einem Aufkleber so viel Gedanken. Hmm ja vielleicht kann man den noch ausrichten oder drehen.
Einfach dran die Pappe fällt nämlich sowieso wieder ab
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