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50 KM/H Schlepper mit 16 Jahren Sondergenehmigung ?!

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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50 KM/H Schlepper mit 16 Jahren Sondergenehmigung ?!

Beitragvon Stange » Mo Nov 05, 2012 14:04

Hallo,
Ich hatte vor einigen Tagen mein Vorstellungsgespräch und nun einen Ausbildungsplatz als Fachkraft Agrarservice.
Mein zukünftiger Chef sagte mir dass ich eine Sondergenehmigung beantragen kann, damit ich auch die Schlepper im Betrieb fahren darf die auf 50KM/H angemeldet sind (z.b. der TTV 620) allerdings nur mit 40 KM/H, z.B. über den Getriebemonitor die Höchstgeschwindigkeit herabsetzen. Gibt es für diese Genehmigung einen Vordruck o.ä. oder soll ich einfach mal beim Strassenverkehrsamt fragen?
Mfg Stange
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Re: 50 KM/H Schlepper mit 16 Jahren Sondergenehmigung ?!

Beitragvon WollF_JDL310 » Di Nov 06, 2012 9:44

Moin Stange.
Frage bei der Führerscheinstelle nach einer vorzeitigen Erteilung eines T-Führerscheins.
Du wirst eine MPU machen müssen, in der vom Psychologen bewertet wird, ob Du charakterlich schon in der Entwicklung so weit bist, ein T-Fahrzeit zu führen zu können.

Rede mit dem zukünftigen Chef wegen einer Kostenbeteiligung.

Als Tipp: Hier im Forum wurde dieses Thema schon mehrfach behandelt, schau' ob Du mit der Suchenfunktion fündig wirst.


GrussWolF
WollF_JDL310
 
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Re: 50 KM/H Schlepper mit 16 Jahren Sondergenehmigung ?!

Beitragvon Stange » Mi Nov 14, 2012 15:41

Danke für die Antwort... den T Führerschein habe ich aber schon in der Tasche ... allerdings darf ich bis zu meinem 18. Lebensjahr ja nur 40 km/h Schlepper fahren, es gibt aber wie gesagt diese Sondergenehmigung, da ich erst zu beginn des 2. Ausbildungsjahres 18. werde
Mfg Stange
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Re: 50 KM/H Schlepper mit 16 Jahren Sondergenehmigung ?!

Beitragvon JueLue » Mi Nov 14, 2012 16:18

Also, wir (HF-BI) haben das schon mehrfach durchgezogen:

Azubi stellt Antrag bei der Führerscheinstelle seines Wohnortes.
Es wird der (T-) Führerschein erweitert auf Fahrten im Rahmen der Ausbildung bis 50km/h.

Antrag mehr oder weniger formlos, darauf hinweisen, dass Ausbildungsplatz nur dann zur Verfügung steht, eigene Daten, Daten des Ausbildungsbetriebes, das übliche halt.

Also nix mit Schlepper drosseln, nix MPU, geringe Kosten.

Bei uns wurde die Gültigkeit auf einen gewissen Radius begrenzt, keine Ahnung, ob das immer so ist, war für uns problemlos, für einen Lohnunternehmer wohl ungünstig.

Und stimmt, so wurde es hier schon durchgekaut.

Bisher problemlos, man sollte sich nur rechtzeitig kümmern.

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Re: 50 KM/H Schlepper mit 16 Jahren Sondergenehmigung ?!

Beitragvon Stange » Mo Nov 19, 2012 14:08

dankeschön... werde mich dann in den nächsten Tagen darum kümmern ! :-)
Mfg Stange
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Re: 50 KM/H Schlepper mit 16 Jahren Sondergenehmigung ?!

Beitragvon Weinbauer » Mo Nov 19, 2012 21:39

Stange hat geschrieben:da ich erst zu beginn des 2. Ausbildungsjahres 18. werde


für etwas, was du mit erreichen der altersgrenze eh darfst willst dir den ganzen stress und die kosten antun? so ne MPU ist kein spaziergang. kann ich dir auf beruflicher erfahrung sagen. mal davon abgesehen, dass dafür auch zeit vergeht. am ende bist dann kaum schneller auf dem 50er, wie wenn wartest.

und ganz am anfang hast ja geschrieben, dass dein chef von beantragen KÖNNEN redet, dh. nicht müssen. er wird dann auch kaum die kosten dafür tragen.
und du kannst das eine lehrjahr sicher noch viel anderes machen, ohne den schein.

falls machen willst: weiter oben wurde das vorgehen schon beschrieben.

juelue hat eine gangbare lösung aufgezeigt, aber dein chef sprach ja von können und nicht müssen, siehe oben. da wird er auch kaum den ausbildungsplatz von dieser fähigkeit abhängig machen.
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Re: 50 KM/H Schlepper mit 16 Jahren Sondergenehmigung ?!

Beitragvon JueLue » Mo Nov 19, 2012 22:24

Weinbauer hat geschrieben:... willst dir den ganzen stress und die kosten antun? so ne MPU ist kein spaziergang. kann ich dir auf beruflicher erfahrung sagen. mal davon abgesehen, dass dafür auch zeit vergeht. am ende bist dann kaum schneller auf dem 50er, wie wenn wartest....


Naja, ein Brief von 10 Zeilen, Porto und eine Gebühr <100€, Wartezeit <4 Wochen, keine MPU - jetzt dramatisier das mal nicht.

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Re: 50 KM/H Schlepper mit 16 Jahren Sondergenehmigung ?!

Beitragvon Stange » Di Nov 20, 2012 16:14

Von MPU und hohen Kosten hat mein Chef auch nicht geredet, er sagte mir nur das ich das am besten machen soll, da halt einige Schlepper im Unternehmen 50 laufen, er hat auch gesagt dass glaube jeder Azubi diese Genehmigung bisher hatte und niemand Probleme bei der Beantragung hatte. ( Die meißten Schlepper in der Firma laufen sowieso nur 40, da sie auch auf Baustellen zum Boden fahren eingesetzt werden und dann kein Fahrtenschreiber nötig ist )
Mfg Stange
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Re: 50 KM/H Schlepper mit 16 Jahren Sondergenehmigung ?!

Beitragvon keinbauer » Di Nov 20, 2012 16:57

Stange hat geschrieben:er hat auch gesagt dass glaube jeder Azubi diese Genehmigung bisher hatte und niemand Probleme bei der Beantragung hatte
Also wieder das gute alte Phänomen, eigentlich hat man genügend Ansprechpartner vor der Nase, aber lieber stellt man die Frage ins Internet...
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Re: 50 KM/H Schlepper mit 16 Jahren Sondergenehmigung ?!

Beitragvon Weinbauer » Di Nov 20, 2012 18:22

hallo,

ich glaube ich habe dich falsch verstanden und auch deine 2. meldung nicht gelesen. du bist über 16 und hast bereits den T schein, es geht nur um die beschränkung auf 40kmh.
dann ist die MPU eine "kann" vorschrift und keine bedingung.
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Re: 50 KM/H Schlepper mit 16 Jahren Sondergenehmigung ?!

Beitragvon Nordhesse » Di Nov 20, 2012 18:29

Die MPU war hier erforderlich, für die, die den T vor dem 16. Lebensjahr machen wollten. Mittlerweile werden diese Ausnahmegenehmigungen hier ( Nordhessen) nicht mehr erteilt. In welchen Kreisen gibt es die Anhebung zu ausbildungszwecken auf 50 km/h ?
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Re: 50 KM/H Schlepper mit 16 Jahren Sondergenehmigung ?!

Beitragvon JueLue » Di Nov 20, 2012 18:35

... alter Schwede.
3 Antworten, einer liest vorher die Frage richtig durch. :roll:

Also:
- Azubi >=16 Jahre
- T- Führerschein vorhanden
- soll für Ausbildungszwecke 50km/h Schlepper fahren dürfen

Kreise BI und HF in NRW kein Problem, keine MPU, keine anderen Untersuchungen, <100€, max. 4 Wochen Wartezeit, geringe Einschränkungen (Aktionsradius), bisher 3 Fälle (letzte 6 Jahre) selber erlebt.

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Re: 50 KM/H Schlepper mit 16 Jahren Sondergenehmigung ?!

Beitragvon Nordhesse » Mi Nov 21, 2012 10:22

danke
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Re: 50 KM/H Schlepper mit 16 Jahren Sondergenehmigung ?!

Beitragvon WollF_JDL310 » Mi Nov 21, 2012 14:49

Stange hat geschrieben:( Die meißten Schlepper in der Firma laufen sowieso nur 40, da sie auch auf Baustellen zum Boden fahren eingesetzt werden und dann kein Fahrtenschreiber nötig ist )

Ist das noch im Bereich LoF oder ein rein gewerblicher Einsatz ?

Meine Frage wg.: Grüner Nummer und evtl. anderer notwendiger Fahrerlaubnis-Klasse C...mit Zusatzbuchstaben (CE, C1E.....)

GrussWolF
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Re: 50 KM/H Schlepper mit 16 Jahren Sondergenehmigung ?!

Beitragvon Stange » Mi Nov 21, 2012 15:44

Danke, habe das jetzt soweit verstanden.. die Schlepper haben eine SCHWARZE Nummer dran, da sie ja auch für den Transport gewerblicher Güter ( Boden/Bauschutt ) verwendet werde, dafür ist natürlich die FS Klasse CE nötig, damit haben wir Azubis allerdings nichts zu tun so wie ich das verstanden habe..
Mfg Stange
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