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6 Km/h Trecker mit Kremserwagen

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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17 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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6 Km/h Trecker mit Kremserwagen

Beitragvon eigenbau fan » Sa Sep 19, 2015 9:22

Hallo, ich habe einen 6 km h Trecker mit DDR Erlaubnis "fahren auf öffendlichen Strassen". Ich möchte mit meiner Familie eine Rundfahrt damit machen und habe mir einen Kremserwagen (ehemals ein Pferdeanhänger mit Plane und 8 Sitzplätze und davor war es ein Multicar-Anhänger ) besorgt. Ebenfalls 6 km/h. Rechtlich ok ?? und wo kann ich das ausdrucken.
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Re: 6 Km/h Trecker mit Kremserwagen

Beitragvon Altmeister » Sa Sep 19, 2015 9:51

ganz einfach, bei der örtlichen Polizei erfragen.

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Re: 6 Km/h Trecker mit Kremserwagen

Beitragvon Barbicane » Sa Sep 19, 2015 10:20

Die DDR Betriebserlaubnisse sind auch bei uns gültig.(falls KTA Genehmigung)
Wenn der Anhänger eine Erlaubnis für Personentransport hinter Kfz hat ist alles in Butter.
Falls nicht musst du dir bei deiner Zulassungsstelle eine Erlaubnis dafür einholen.
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
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Re: 6 Km/h Trecker mit Kremserwagen

Beitragvon countryman » Sa Sep 19, 2015 11:45

Bis 6 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit sind Fahrzeuge grundsätzlich zulassungsfrei. Wenn es alte Papiere gibt die dies belegen, gut schön, "Rechtskraft" haben sie nicht da dieser Bereich eben nicht geregelt ist.
Wie es mit dem Personentransport aussieht weiß ich nicht. Auch sind die Vorschriften der STVO zu beachten.
Gaanz wichtig, zu bedenken ist immer die Versicherungsfrage! Im Zweifel haften Fahrer und Halter mit ihrem gesamten Vermögen. Bei Personenschäden kann dies ganz schnell verbraucht sein...
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Re: 6 Km/h Trecker mit Kremserwagen

Beitragvon Barbicane » Sa Sep 19, 2015 13:57

Fahrzeuge bis 6km/h sind zwar zulassungsfrei,brauchen aber trotzdem eine Betriebserlaubnis.
Alle Kfz die im Bereich der StVO bewegt werden brauchen die weil einfach die Verkehrssicherheit festgestellt sein- bzw. die Einhaltung der 6km/h bescheinigt sein muss.
Zuletzt geändert von Barbicane am Sa Sep 19, 2015 14:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: 6 Km/h Trecker mit Kremserwagen

Beitragvon countryman » Sa Sep 19, 2015 14:06

wo steht das? In der STVZO und der FZV jedenfalls nicht...

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 16 Grundregel der Zulassung
(2) (...) Fortbewegungsmittel mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sind nicht Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung.

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung ist anzuwenden auf die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und die Zulassung ihrer Anhänger.

Edit Uuuuups so schnell ists passiert wenn man nicht richtig liest. Ich wollte natürlich den Sinn des Zitats nicht verfälschen. Insofern Dank für die Richtigstellung in den folgenden Antworten!
Zuletzt geändert von countryman am Sa Sep 19, 2015 17:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: 6 Km/h Trecker mit Kremserwagen

Beitragvon Barbicane » Sa Sep 19, 2015 14:21

Paragraph 16 und 17 StVZO.
Im 16er sind nicht alle Fahrzeuge unter 6km/h ausgenommen.
Im 17er steht dass die Behörde einen Nachweis eines Sachverständigen verlangen kann,was die bei uns hier auch machen.
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Re: 6 Km/h Trecker mit Kremserwagen

Beitragvon Barbicane » Sa Sep 19, 2015 14:34

(2) Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder und ähnliche nicht motorbetriebene oder mit einem Hilfsantrieb ausgerüstete ähnliche Fortbewegungsmittel mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sind nicht Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung.

Das ist der Text der §16(2) der StVZO.
Ich leg den so aus dass ein Traktor da nicht unbedingt drunterfällt.

Ich lass mich aber auch gerne eines besseren belehren wenn's sein muss.
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Re: 6 Km/h Trecker mit Kremserwagen

Beitragvon Unimog 411 » Sa Sep 19, 2015 17:15

Hallo countryman,

Du bist gut, einfach einen Teil des Gesetzestextes weglassung und damit den eigentlichen Sinn verändern, wie es einen passt :D
Der 6 km/h Trecker bleibt natürlich in Sinn der StVZO ein Fahrzeug (wie Barbicane schon vermutet) mit allen Konsequenzen, wie Beleuchtung ect.


Hallo Barbicane,

solche Fahrzeuge brauchen keine Betriebserlaubnis. Wie Du aber schon festgestellt hast kann die Verwaltungsbehörde ein Sachverständigengutachten fördern - das ist dann aber immernoch keine Betriebserlaubnis. :wink: (hier hat countryman recht)

Noch ein Hinweis
Der 6 km/h Trecker ist auch nicht zulassungsfrei, weil nur Fahrzeuge mit einer bbHG von mehr als 6 km/h durch die FZV eine Zulassung bekommen und unter diesen Fahrzeugen gibt es zulassungsfreie - zB. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (20 km/h), eben alle die in § 3 FZV beschrieben sind.
Die 6 km/h Fahrzeuge dürfen dennoch betrieben werden, ggf. mit Sachverständigengutachten.


Hallo eigenbau fan,

da Dein Trecker weiterhin ein Fahrzeug ist, muss natürlich auch die StVO eingehalten werden - und da findet man
StVO hat geschrieben:§ 21 Personenbeförderung
...
(2) Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht, soweit auf der Ladefläche oder in Laderäumen mitgenommene Personen dort notwendige Arbeiten auszuführen haben. Das Verbot gilt ferner nicht für die Beförderung von Baustellenpersonal innerhalb von Baustellen. Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.
...
Für Dein Vorhaben benötigst Du dann eine Ausnahmegenehmigung von der Strassenverkehrsbehörde.
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Re: 6 Km/h Trecker mit Kremserwagen

Beitragvon Barbicane » Sa Sep 19, 2015 20:53

Ola,nicht schlecht Herr Specht!
Wenn du nicht beim TÜV,Verkehrsbehörde o.Ä. arbeitest fress ich einen Besen! :-D
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Re: 6 Km/h Trecker mit Kremserwagen

Beitragvon katzabragg » Sa Sep 19, 2015 21:52

6 km/h Höchstgeschwindigkeit. Genehmigung zur Personenbeförderung wird leider
auch kein Problem sein. Theoretisch kann die "Familienrundfahrt" auch über Bundes-
strassen gehen. Bei dem heutigen Verkehr kein Problem, in Lebensgefahr ist man beim
Führen eine Kraftfahrzeugs eh. In so einer Kutsche setzt Du die Gesundheit Deiner
Familie aufs Spiel. Jeder muss selber wissen, was er tut.

Gruss Werner
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Re: 6 Km/h Trecker mit Kremserwagen

Beitragvon Barbicane » So Sep 20, 2015 12:34

Der Unimog hat schon recht,da das Gespann voll der StVZO unterliegt darf man auch bei 6km/h nicht automatisch Personen mitnehmen.
Diese Genehmigung muss die Verkehrsbehörde explizit erteilen.
Das wir hier nur in Ausnahmefällen und zeitlich begrenzt,gemacht.
Beispiele sind Fahrten durch den Wald zum Christbäume selber schlagen,Faschingswägen während der Veranstaltung.
Einfach so ohne Grund wird das schwierig werden.
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Re: 6 Km/h Trecker mit Kremserwagen

Beitragvon eigenbau fan » Di Sep 22, 2015 14:55

Danke erst einmal für die Info. Habe jetzt erst mal bei Strassenverkehrsamt eine Ausnahme beantragt. Was das mit der Betriebserlaubnis angeht ist das so,wenn es amtlich zu DDR zeit abgesegnet war ist das heute noch gültig. Wenn ich ertappt werde das ich zu schnell war ,erst dann ist ein gutachten fällig. Alles andere ist Willkür . So mein Gutachter und Nachbar. Aber ich seh nicht ein warum ein Pferd ,was viel gefährlicher ist, den Wagen ziehen darf und ich der selber lenkt nicht. Unlogisch
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Re: 6 Km/h Trecker mit Kremserwagen

Beitragvon eigenbau fan » Di Sep 22, 2015 19:00

Nebenbei bemerkt,ich besitze einen Autoführerschein und will den nicht verlieren. Möchte aber mit der Familie diesen Spass haben und auch zum Erntefest oder olditreffen usw.
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Re: 6 Km/h Trecker mit Kremserwagen

Beitragvon Barbicane » Do Sep 24, 2015 18:00

Wäre interessant zu wissen was dabei nun herauskommt.
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