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ABE für Auwärter-Anhänger

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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18 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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ABE für Auwärter-Anhänger

Beitragvon arminkarl » Mo Jun 25, 2018 9:06

Ich kann für jeden Auwärter-Anhänger 25 km eine ABE-Zweitschrift erstellen.
Mail an bretonarmin@aol.com
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Re: ABE für Auwärter-Anhänger

Beitragvon baumst » Mo Apr 13, 2020 13:05

Hallo, habe Ihnen heute eine eMail gesendet von einem Paul Auwärter Tieflader-Anhänger (25km).

Ich bräuchte dringend eine ABE für den TÜV. Wenn Sie mir hier weiterhelfen könnten wäre dass Super.
Natürlich bezahle ich Ihre Aufwände.

Vielen Dank im Voraus

SB
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Re: ABE für Auwärter-Anhänger

Beitragvon xyz » Mo Apr 13, 2020 14:08

da hätte ich auch noch 2 Anhänger
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Re: ABE für Auwärter-Anhänger

Beitragvon Wolfen » Fr Jun 19, 2020 5:41

Hallo baumst,

hat es bei Dir geklappt?

Habe Herr Breton angeschrieben. Die Mail kam wieder zurück.

Viele Grüße
Wolfen
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Re: ABE für Auwärter-Anhänger

Beitragvon Barbicane » Fr Jun 19, 2020 8:45

Ich versteh nicht ganz warum ihr die ABE hier beschaffen wollt.
Die Kopie einer ABE alleine, ohne Stempel von der Zulassungsstelle ist nix wert.

Auf die alten ABEs hat der TÜV ja selber Zugriff.
Da muss man für eine gültige Betriebserlaubnis eh hin.

Also was bringt so ein "ABE Händler"?
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
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Re: ABE für Auwärter-Anhänger

Beitragvon countryman » Fr Jun 19, 2020 9:22

Der Rückgriff auf den Hersteller bringt dann was wenn eben keine "ABE" besteht sondern nur Gutachten oder Einzelabnahmen, die werden nämlich nirgendwo zentral gespeichert. Dann kann Archivmaterial hilfreich sein zur Datenermittlung beim TÜV und Konsorten. Sonst wird man dort nämlich mit einem alten Anhänger nicht selten einfach weggeschickt - "Soll ich den durch Handauflegen prüfen?" wäre dann so ein Standardspruch.

Der Threadersteller lässt sich durch Google mit Adresse und Telefon finden, vielleicht hilft das ja. Der Wohnort ist derselbe wie der Standort von Auwärter, wahrscheinlich ein ehemaliger Mitarbeiter.

PS, wenn eine "echte" ABE besteht wäre diese ohne Weiteres gültig, auch ohne Stempel der Gemeinde und TÜV (wie zB bei Mopeds usw). Die erwähnten Gutachten und Einzelabnahmen müssen tatsächlich "gültig gestempelt" werden wozu auch ein TÜV Besuch gefordert werden kann.
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Re: ABE für Auwärter-Anhänger

Beitragvon Barbicane » Fr Jun 19, 2020 12:24

countryman hat geschrieben:Der Threadersteller lässt sich durch Google mit
PS, wenn eine "echte" ABE besteht wäre diese ohne Weiteres gültig, auch ohne Stempel der Gemeinde und TÜV (wie zB bei Mopeds usw). Die erwähnten Gutachten und Einzelabnahmen müssen tatsächlich "gültig gestempelt" werden wozu auch ein TÜV Besuch gefordert werden kann.


Bei Einzelabnahmen versteh ich's noch.
Wobei selbst die abgenommen werden wenn die nötigen Typschilder dran sind.
Kommt wohl ziemlich auf den Prüfer an.

Die ABE ist nach meinem Verständnis die Basis für die jeweilige Betriebserlaubnis mit der einzelnen Fahrgestellnummer drin.
Jede Betriebserlaubnis muss von der Zulassungsstelle gestempelt werden.

Selbst bei 45km/h Rollern wird das fahrzeuggebundene COC Papier als BE gestempelt.
Die Kopie der allgemeinen EG Typgenehmigung mitzuführen würde nicht reichen.
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Re: ABE für Auwärter-Anhänger

Beitragvon nirvana » Mi Jun 24, 2020 7:49

Servus;

Bin neu im Forum und habe mich bereits im Grußabteil kurz vorgestellt; Hallo zusammen,

Ich war gestern bei der Dekra und habe mal nachgefragt wegen einer Hängezulassung,
der Herr von der Plakete sagte das die Hänger, die vor Bj. 61 sind, gar nichts brauchen, ab Bj. 61 muß ein Typenschild mit Bj., Fahrgestellnummer Gewichtsangabe sein,
dann erstellt er ein Gutachten das ca. 100 Teuronen kostet und der Anhänger kann zugelassen werden, wäre alles absolut problemlos.

LG Bernd
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Re: ABE für Auwärter-Anhänger

Beitragvon raphunzel » Mi Jun 24, 2020 16:33

Und wie macht der Mann vom Tüv das, wenn der Anhänger von vor 61 ist und wie Du geschrieben hast keinerlei Angaben am Fahrzeug sind?
Ich stehe aktuell auch vor dem Thema, da ich gerne einen älteren Ladewagen nutzen würde (wird günstig im Nachbarort angeboten), mein Schlepper aber schwarze Kennzeichen hat und ich somit nur Anhänger mit eigener Zulassung ziehen darf, da ich kein priviligierter Landwirt bin (habe gestern mit der zulässigen Zulassungsstelle unseres Landkreises telefoniert, daher die Aussage). Wenn ich für nen hunni einen Ladewagen vom Tüv abgenommen bekomme und den dann offiziell zulassen kann, wäre das noch interessant, aber mehr nehme ich dafür sicher nicht in die Hand. Kommen ja noch die Zulassung, Versicherung/Steuer und dauerhaft die zweijährige Tüv-Gebühren dazu.
Und mir nen Anhänger vom Landwirt meines Vertrauens nen Anhänger (mit grünem Folgekennzeichen) ausleihen ist mir zu heiß, dann stelle ich meine Tätigkeit zur Landschaftspflege lieber ein und fahr Motorrad :D
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Re: ABE für Auwärter-Anhänger

Beitragvon Barbicane » Mi Jun 24, 2020 18:10

100 Euro wär ein Top Preis.
Eine einfache Hauptuntersuchung bei Anhängern über 3,5t kost ja schon deutlich mehr...
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
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Re: ABE für Auwärter-Anhänger

Beitragvon nirvana » Do Jun 25, 2020 14:38

Zur Korrektur;

Hänger vor Bj.61 brauchen sicherlich ein Typenschild, ansonsten kann man das Bj. ja nicht nachvollziehen , sorry habe mich da falsch ausdrückt,
allerdings keine Zulassung sondern können auch mit einem schwarzen Folgekennzeichen gezogen werden, so die Aussage der DEKRA, dies gilt nur für Hänger vor Bj. 61
kam mir zunächst auch komisch vor da ich überall gelesen habe das dies nur mit grüner Nummer möglich sei, keine Ahnung ob diese Aussage richtig ist,
vielleicht ist jemand hier der das bestätigen oder dementieren kann ?

Gruß Bernd
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Re: ABE für Auwärter-Anhänger

Beitragvon berlin3321 » Do Jun 25, 2020 15:17

Im LoF Einsatz ja. M.W. nach schwarzes Wiederholungskennzeichen nur an Baubuden mit 25 km/ h Schild.

MfG Berlin
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Re: ABE für Auwärter-Anhänger

Beitragvon countryman » Do Jun 25, 2020 16:23

Die Farbe des Wiederholkennzeichens ist nicht ausdrücklich geregelt. Grundsätzlich ist es egal ob der Schlepper steuerbefreit ist oder nicht. Die 4 Grundvoraussetzungen für zulassungsfreien Anhängerbetrieb sind:
-In lof Betrieben
-für lof Zweck der Fahrt
-hinter Zugmaschinen
-max. 25 km/h mit Kennzeichnung.
Fehlt eine Voraussetzung besteht Zulassungspflicht.
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Re: ABE für Auwärter-Anhänger

Beitragvon berlin3321 » Do Jun 25, 2020 16:44

Ausnahme Baubude. Baubude ist nicht LoF.

MfG Berlin
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Re: ABE für Auwärter-Anhänger

Beitragvon countryman » Do Jun 25, 2020 16:45

gibt glaube ich noch Schaustellerwagen, aber das spielt für unser Forenthema auch eher keine Rolle - oder doch ? :prost:
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