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Abschreibung gebrauchter Maschinen

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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25 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Abschreibung gebrauchter Maschinen

Beitragvon 612er » Mi Dez 21, 2022 21:03

Hallo

Ich hab mal eine allgemeine Frage zur abschreibung gebrauchter Maschinen im Gewerbe.

Es gibt ja in der Afa-Tabelle bestimmte Zeiträume für die Abschreibung von Maschinen,bei einem Schlepper z.b 10 Jahre.

Angenommen ich kaufe mir einen Schlepper Bj.1990 und möchte den weil der Zustand gut ist auch 10 Jahre nutzen,kann ich diesen dann auch in meinem Gewerbe nochmal 10 Jahre abschreiben,obwohl es eine gebrauchte Maschine ist?
Selbst wenn man eine gebrauchte Maschine kauft ist es ja trotzdem eine Investition die man abschreiben kann,mir geht es halt nur um den Zeitraum.

Oder könnte das Probleme geben mit dem Finanzamt?

Würde mich freuen wenn mir darüber jemand Auskünfte geben könnte der sich damit Auskennt.

Danke
Gruß
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Re: Abschreibung gebrauchter Maschinen

Beitragvon Family Guy » Mi Dez 21, 2022 21:15

Na klar geht das. Du inventarisierst mit dem Anschaffungswert und schreibst dann ab, unabhängig davon, ob es eine Neu oder Gebrauchtmaschine ist.
Je höher dein Maschinenverschleiß umso kürzer deine Abschreibung.

Afa= Abschreibung für Abnutzung
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Re: Abschreibung gebrauchter Maschinen

Beitragvon yogibaer » Mi Dez 21, 2022 21:18

Da der Schlepper sicher über 800 € kosten würde, kannst du die Restnutzungsdauer selbst festlegen, d. h. irgendwo zwischen 2 und 10 Jahren. Neue Trecker werden nach der AfA-Tabelle abgeschrieben.
Gruß Yogi
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Re: Abschreibung gebrauchter Maschinen

Beitragvon Pegasus_o » Mi Dez 21, 2022 21:19

Üblicherweise möchte man ja möglichst schnelle Abschreibung, der Gesetzgeber hat für Neumaschinen die Zeit vorgegeben. Bei Gebrauchtmaschinen kann der Steuerzahler den Zeitraum schätzen. Einen gerauchten Schlepper von 1990 würde ich auf 4 Jahre ansetzen, d.h. pro Jahr 25%. Auf 10 Jahre geht auch, ist aber eine Abweichung zu Gunsten des Staates.
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Re: Abschreibung gebrauchter Maschinen

Beitragvon 612er » Mi Dez 21, 2022 21:28

Pegasus_o hat geschrieben:Üblicherweise möchte man ja möglichst schnelle Abschreibung, der Gesetzgeber hat für Neumaschinen die Zeit vorgegeben. Bei Gebrauchtmaschinen kann der Steuerzahler den Zeitraum schätzen. Einen gerauchten Schlepper von 1990 würde ich auf 4 Jahre ansetzen, d.h. pro Jahr 25%. Auf 10 Jahre geht auch, ist aber eine Abweichung zu Gunsten des Staates.


Hallo

Warum ist es zu gunsten des Staates wenn ich den gebrauchten auch 10 Jahre abschreiben würde?
Die Abschreibung schmälert doch den Gewinn,angenommen ich würde ihn über 4 Jahre abschreiben ihn aber 10 Jahre nutzen dann müsste ich ja an dem 5 Jahr mehr Steuern bezahlen,also wäre es doch eher zu gunsten des Staates wenn ich ihn kürzer abschreiben würde.

Oder sehe ich das falsch?

Gruß
612er
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Re: Abschreibung gebrauchter Maschinen

Beitragvon Pegasus_o » Mi Dez 21, 2022 21:30

Schon, aber es ist ja Geld, das man schon ausgegeben hat, das will man also so schnell wie möglich wieder.

Idealerweise hat man dann das nächste zum Abschreiben und wenn man nix mehr zum Abschreiben hat, macht man zu :-)
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Re: Abschreibung gebrauchter Maschinen

Beitragvon langholzbauer » Mi Dez 21, 2022 21:42

Verlängern der Abschreibungszeiten sollte kein Problem für das FA darstellen.
Denn dadurch erhöht sich ja Dein steuerpflichtiger Gewinn.
Ob das Sinn macht, solltest Du mit Deinem Steuerberater abklären.
Meist bringt es wenig.
Denn, wer investiert, will mehr Gewinn erwirtschaften.
Wenn das in den ersten par Jahren nicht gelingt, kann und wird bei deutlich erkennbarer Gewinnerziehlungsabsicht einfach der Verlust vorgetragen.
Aber stell Dir mal vor, der gebrauchte Schlepper verreckt nach 5 Jahren zu einem wirtschaftlichen Totalschaden!
Dann hast Du im guten Fall zu lange Steuern und Abgaben auf vermeidbare Gewinne bezahlt und trotzdem keinen nennenswerten Restwert mehr...
Aber Abschreibungen nutzen immer nur denen, die damit ihre Steuerlast senken können! :klug:
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Re: Abschreibung gebrauchter Maschinen

Beitragvon countryman » Mi Dez 21, 2022 21:47

wenn ich den Totalschaden unter Buchwert verkaufen muss, sollte sich das aber in dem Jahr auch steuermindernd auswirken.
Meist ist ja das Gegenteil der Fall, also Verkauf über Buchwert ---> Aufdeckung der Reserven---> wirkt steuererhöhend.
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Re: Abschreibung gebrauchter Maschinen

Beitragvon langholzbauer » Mi Dez 21, 2022 22:01

612er hat geschrieben:
Hallo

Warum ist es zu gunsten des Staates wenn ich den gebrauchten auch 10 Jahre abschreiben würde?
Die Abschreibung schmälert doch den Gewinn,angenommen ich würde ihn über 4 Jahre abschreiben ihn aber 10 Jahre nutzen dann müsste ich ja an dem 5 Jahr mehr Steuern bezahlen,also wäre es doch eher zu gunsten des Staates wenn ich ihn kürzer abschreiben würde.

Oder sehe ich das falsch?

Gruß
612er

Meist steigt doch der Gewinn in den ersten par Jahren steil an.
Dann kommt nach einigen Jahren der Wunsch nach zuverlässiger Neutechnik.
Deshalb ist die Variante mit ,so kurz wie bedienbarer, Abschreibung und vielleicht Verlustvortrag, für wachsende Betriebe vorteilhafter.
Bei einigen auslaufenden Betrieben kann aber auch eine gut geplante rechtzeitige Verlängerung der Abschreibungszeiträume die Vermutung der " Liebhaberei" bzw." Hobbylandwirtschaft" hinauszögern , weil länger Gewinne geschrieben werden,als wirklich flüssig Geld über bleibt....
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Re: Abschreibung gebrauchter Maschinen

Beitragvon Nordhesse » Mi Dez 21, 2022 22:16

Die steuerliche AfA hat mit der betriebswirtschaftlichen AfA in der Regel wenig zu tun. Betriebswirtschaftlich gibt es keine abgeschriebene Maschine am Hof. Und die steuerliche Bewertung der Gebrauchtmaschine sollte der Steuerberater einordnen.
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Re: Abschreibung gebrauchter Maschinen

Beitragvon langholzbauer » Mi Dez 21, 2022 22:33

Das sind komplexe Themen, wo sich auch bei Buchstellen und Steuerberatern" die Spreu vom Weizen trennt"!
Die schlechteren machen einfach Buchhaltung ohne Glättung, und die guten unterhalten sich mit ihren Klienten über Investitionen , Betriebspläne etc. .
Aber immer auch sollte der Untermehmer selbst versuchen, grob steuerlich auf dem Laufenden zu bleiben, damit er selbst rechtzeitig erkennt, wenn seine Steuerberatung/Buchstelle nur noch Dienst nach Vorschrift macht, als zum Vorteil des Klienten zu beraten und agieren.

Ich hab da schon einige Extreme erlebt, wo ich Kleinbauer mit ein par Schlagworten im Steuerbüro mehr Geld sparen konnte, als ein 4mal so großer Betrieb, der wirklich täglich hart gearbeitet hat,aber nur seine Belege und Unterschriften ablieferte,ohne jemals Ansparabschreibung oder Rücklage ausgesprochen zu haben...
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Re: Abschreibung gebrauchter Maschinen

Beitragvon langholzbauer » Mi Dez 21, 2022 22:43

Nordhesse hat geschrieben:Die steuerliche AfA hat mit der betriebswirtschaftlichen AfA in der Regel wenig zu tun. Betriebswirtschaftlich gibt es keine abgeschriebene Maschine am Hof. Und die steuerliche Bewertung der Gebrauchtmaschine sollte der Steuerberater einordnen.

Dem Steuerberater sind die Maschinen auf dem Hof egal, solange sie bei einer Prüfung durch das FA vorhanden sind!
Betriebswirtschaftlich bedeutet "abgeschrieben" 1€ Restwert.
Müssen wir das alles hier durchkauen, was neben dem fachlichen Teil zu einer Ausbildung jedes Unternehmers gehört?
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Re: Abschreibung gebrauchter Maschinen

Beitragvon Nordhesse » Sa Dez 24, 2022 8:32

Ja müssen wir, wenn so Aussagen geschrieben werden wie : "Dem Steuerberater sind die Maschinen egal"
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Re: Abschreibung gebrauchter Maschinen

Beitragvon langholzbauer » Sa Dez 24, 2022 9:11

Und wo siehst Du da Redebedarf?
Wenn ich eine gebrauchte Maschine anschaffen, dann erfährt der Steuerberater bzw. die Buchstelle erst davon, wenn sie daheim steht und bezahlt ist.
Auf der Rechnung stehen alle relevanten Daten zum Inventarisieren.
Auch danach bin einzig ich Betriebsleiter dafür zuständig und verantwortlich, dass es diese Maschine noch gibt, solange sie in den Büchern geführt wird, und dass ein späterer Verkaufserlös richtig erfasst und gebucht wird.
So lange ich nicht frage ,oder das FA bei einer Prüfung Probleme entdeckt, ist das dem Steuerbüro alles egal.
Dafür muss ich jährlich meine Unterschrift leisten.

PS:
Es ist eine Unsitte hier geworden, nicht mal den einen Satz fertig zu zitieren, und dadurch ganz andere Aussagen daraus zu machen! :oops:
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Re: Abschreibung gebrauchter Maschinen

Beitragvon wastl90 » Sa Dez 24, 2022 10:23

langholzbauer hat geschrieben:Verlängern der Abschreibungszeiten sollte kein Problem für das FA darstellen.
Denn dadurch erhöht sich ja Dein steuerpflichtiger Gewinn.
Ob das Sinn macht, solltest Du mit Deinem Steuerberater abklären.
Meist bringt es wenig.
Denn, wer investiert, will mehr Gewinn erwirtschaften.
Wenn das in den ersten par Jahren nicht gelingt, kann und wird bei deutlich erkennbarer Gewinnerziehlungsabsicht einfach der Verlust vorgetragen.
Aber stell Dir mal vor, der gebrauchte Schlepper verreckt nach 5 Jahren zu einem wirtschaftlichen Totalschaden!
Dann hast Du im guten Fall zu lange Steuern und Abgaben auf vermeidbare Gewinne bezahlt und trotzdem keinen nennenswerten Restwert mehr...
Aber Abschreibungen nutzen immer nur denen, die damit ihre Steuerlast senken können! :klug:

Ist aber auch nicht das große Thema.
Angenommen du lenkst deinen 200.000€ Schlepper an einen Baum (hast keine Versicherung) und so einen Restwert von nur noch 50.000€. So hättest du einen Buchverlust von 150.000€ den du auch Gewinnschmälernd anetzten darfst.
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