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Abschreibung Traktor

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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Abschreibung Traktor

Beitragvon Eierkuchen70 » Mi Apr 17, 2024 23:01

Hallo,

ich hab da ein Problem. Ich verkaufe Brennholz im Kleinunternehmerstatus und hab mir vor 10 Jahren einen Branson gekauft und diesen über 12 Jahre abgeschrieben. Nun hatte ich vor ein paar Wochen einen Unfall. Reparaturen wurden teilweise gemacht. Nun stellte sich raus das ein Hinterrad oder sogar die Antriebswelle einen weg bekommen hat. Lieferzeit Ersatzteile jenseits 6 Monate. Habe den Traktor defekt für 15300€ Brutto in Zahlung gegeben und mir einen neuen Case geholt 44000€. Problem, die 15300€ müsste ich jetzt als Einnahme buchen. Ich darf aber nur maximal 22000€ Umsatz machen. Dass passt so hinten und vorne nicht. Ich will nicht das den Kleinunternehmerstatus fallen um keine Umsatzsteuer abführen zu müssen. Besteht denn irgendwie die Möglichkeit steuerlich die Verkaufssumme bei der Abschreibung mit dem Kaufpreis zu verrechnen? Quasi 44000€ minus 15300 gleich 28700€. So dass ich den Verkaufspreis nicht als Einnahme verbuchen müsste?
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Re: Abschreibung Traktor

Beitragvon Manfred » Mi Apr 17, 2024 23:41

Über die Abschreibung kannst du nur den steuerlichen Gewinn beeinflussen, nicht den Umsatz.

Um den Umsatz für den Traktorverkauf zu drücken, sehe ich nur eine Möglichkeit: Der Händler müsste den Kaufvertrag stornieren und einen neuen mit der Abschließen, in dem der Wert für den alten Traktor niedriger angesetzt wird und entsprechend auch der Preis für den Neuen.

Oder du wechselst für 5 Jahre, inkl. diesen Jahres, in die Regelbesteuerung.
Dann musst du aber den Verkauf des alten Traktors so ändern, dass die Umsatzsteuer ausgewiesen wird.

Im Gegenzug kannst du dann die Umsatzsteuer für die Neuanschaffung ziehen.
Das sind 7025,21 Euro?
Da kannst du schon einiges an Brennholz zu 7% Umsatzsteuer verkaufen und diese abführen...
Evtl. kannst du ja noch weitere Investitionen in diese 5 Jahre Regelbesteuerung ziehen.

Der Händler hat vermutlich geplant deinen alten Traktor differenzbesteuert weiter zu verkaufen.
Da müsstest du mit ihm verhandeln, wie ihr die Ausweisung der Umsatzsteuer rückwirkend handhaben könnt. Einfach aufschlagen lassen wird er sie dich vermutlich nicht wollen. Aber versuchen kannst du des ja.
Die Umsatzsteuer für die Reparaturrechnung(en) kannst du auch verrechnen.
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Re: Abschreibung Traktor

Beitragvon Eierkuchen70 » Do Apr 18, 2024 6:22

Hallo,
Danke für die Rückantwort. Da bleibt mir wohl keine andere Wahl. Der alte Traktor ist bereits defekt weiter verkauft. Rechnungen für die Reparaturen habe ich keine bekommen. Die Summen hat er alle vom Ankaufpreis abgezogen. Der alte Traktor ist für 15300€ Brutto weg gegangen. Hier war die MwSt. ausgewiesen. Wenn ich aber nun in die Regelbesteureung wechsle. Was mache ich da mit meinen schon gestellten Rechnungen im Holzverkauf, da habe ich ja keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Das wusste ich zu der Zeit ja noch nicht, das es ein neuer Traktor werden muss,
Gruß
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Re: Abschreibung Traktor

Beitragvon Pegasus_o » Do Apr 18, 2024 8:36

Eierkuchen70 hat geschrieben:Hallo,
Der alte Traktor ist für 15300€ Brutto weg gegangen. Hier war die MwSt. ausgewiesen. Wenn ich aber nun in die Regelbesteureung wechsle. Was mache ich da mit meinen schon gestellten Rechnungen im Holzverkauf, da habe ich ja keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Das wusste ich zu der Zeit ja noch nicht, das es ein neuer Traktor werden muss,
Gruß


Wie kann der alte Traktor mit ausgewiesener Umsatzsteuer verkauft worden sein, wenn du Kleinunternehmer bist? Oder hat der Händler verkauft? Dann wäre es ja keine Einnahme für dich. Sehr merkwürdig.

Wenn Du in die Regelbesteuerung wechselst. ändert sich für deine Kunden nichts am Preis sondern Du mußt Umsatzsteuer abführen auf die Einnahme.
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Re: Abschreibung Traktor

Beitragvon Manfred » Do Apr 18, 2024 8:49

Wenn du auf der Verkaufsrechnung für den alten Traktor die Umsatzsteuer ausgewiesen hast, musst du ab diesem Jahr eh in die Regelbesteuerung.
Bei Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung darfst du keine Umsatzsteuer ausweisen.
Such dir einen Steuerberater mit Kompetenz in Sachen Landwirtschaft, falls nicht schon vorhanden, damit da nicht noch mehr schief geht. Das kann sonst teuer werden, falls dir das Finanzamt anlässlich einer Prüfung aufs Dach steigt.
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Re: Abschreibung Traktor

Beitragvon Lenkfix » Do Apr 18, 2024 12:05

Eierkuchen70 hat geschrieben:Habe den Traktor defekt für 15300€ Brutto in Zahlung gegeben


Wie ein Vorredner schon anmerkte geht sowas eigentlich nur über Differenzbesteuerung, jedenfalls kann er den Traktor so nicht mit ausweisender 19% MwSt. in Zahlung geben, normalerweise müsste er den Traktor dem Händler als Vermittlungsverkauf nach § 25a ohne Mwst. von Privat zu Privat weitergeben. Dann würde die Rechnung so aussehen; Traktor Brutto, abzügl. -Vermittlunserlös, evtl. -Nachlaß, der Rest-Zahlpreis verbleibt dann wieder als Ausgabe zur Abschreibung.
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