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Abstand zu Gebäuden

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Abstand zu Gebäuden

Beitragvon GüldnerG50 » Mo Dez 01, 2014 20:55

ENDE
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Re: Abstand zu Gebäuden

Beitragvon yogibaer » Mo Dez 01, 2014 21:07

In den meisten, wenn nicht sogar allen Deutschen Bundesländern gibt es keinen Sicherheitsabstand zu befriedeten Bezirken. Dazu zählen auch Wohnhäuser und die umgebenden Gärten oder Höfe. Theoretisch könnte man sich wenn das Haus auf der Grenze zum Acker steht, mit dem Rücken anlehnen und dann schießen. ( Aber nicht auf Katzen oder Hunde)
Gruß Yogi
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Re: Abstand zu Gebäuden

Beitragvon Damhirsch » Di Dez 02, 2014 7:01

Yogi hat Recht.
Der Mindestabstand zu bewohnten, noch mal:bewohnten Gebäuden bezieht sich auf den Abschuß von Katzen und Hunden. Die reguläre Jagdausübung ist davon nicht betroffen.
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Re: Abstand zu Gebäuden

Beitragvon Phantom » Di Dez 02, 2014 15:38

GüldnerG50 hat geschrieben:Unser Jäger sagt jetzt natürlich auch, wenn ihr mich nicht lasst (oder er halt) sehe ich es auch nicht ein, den Schaden zu bezahlen.... Hat er auch irgendwo recht.... Nur, wer zahlt jetzt die Zeche???


Der, dem der Mais gehört.

Ganz kurz und knapp: Einen Mindestabstand gibt es nicht. Stellt sich jemand ohne vernünftigen Grund gegen die Jagdausübung (indem er zum Beispiel einen Hochsitz nicht duldet), so hat er auch keinerlei Anspruch auf Wildschaden.

Ich als Jäger würds kommentarlos akzeptieren und mir eins Grinsen, wenn die Sauen das Feld platt machen.

Achja, Mindestabstand und Hunde und Katzen: Gibt es nicht. Von wo aus der Jäger schießt, ist völlig unrelevant.
Was der Gesetzgeber hier aber verlangt (Werte von Bayern):
- Hund: Muss dem Wild aktiv nachstellen und es auch gefährden können.
- Katze: Muss weiter als 300m vom letzten bewohnten Gebäude entfernt sein, allerdings die Katze und nicht der Jäger ;)
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Re: Abstand zu Gebäuden

Beitragvon GüldnerG50 » Di Dez 02, 2014 21:20

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Re: Abstand zu Gebäuden

Beitragvon hugo1952 » Mi Dez 03, 2014 8:41

GüldnerG50 hat geschrieben:Eins noch... Der Feldeigentümer will, dass die Viecher da weg kommen, nur derjenige, der daneben wohnt, macht einen auf Tierschutz und so.... Hauptsache Leute ärgern.... Normal gehört dem die Rechnung geschickt... :klug:




Moin, FJ

wie die Vorposter schon schrieben kann der Jäger dort schießen, solange er das Wohnhaus nicht gefährdet.

Zahlungspflichtiger für Wildschäden ist aber auch im Freistaat erstmal die Jagdgenossenschaft!

Und der Feldbesitzer ist Genosse und hat dort eine Stimme.

Vermutlich ist auch bei Euch ein Passus im Pachtvertrag, der den Jagdpächter mit X für den Wildschaden
zur Kasse bittet.

Dem Jäger ist nicht zuzumuten, trotz Anfeindungen des Ökofuzzies dort zu Jagen und sich anmisten zu lassen.

Praktisch heißt das, daß die Genossenschaft dem Mitglied den Schaden zahlen muss,
weil der Jäger einen Grund hat, dort seiner Verpflichtung zur Wildschadensabwehr nicht nachzukommen.

Sollte die Genossenschaft daß nicht akzeptieren, würde ich als Pächter dort vor Ablauf kündigen!



hugo
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Re: Abstand zu Gebäuden

Beitragvon GüldnerG50 » Do Dez 04, 2014 21:30

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