Hallo,
ich hätte mal eine Frage an die Experten zwecks Abstandsflächen für Windräder. Was passiert eigentlich wenn man diesen Knebelvertrag nicht unterschreibt, aber auf den Nachbargrundstücken Windkraftanlagen gebaut werden sollen. Der letzte Stand war, dass im Radius von 2/3 Höhe die Grundstücke als Abstandflächen benötigt werden.
Können die Windräder ohne Einverständnis trotzdem gebaut werden oder kann es gar zu einer Enteignung kommen?
Gruß
Markus