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Abstandsflächen Windkraftanlagen

Windenergie wird schon seit Jahrtausenden vom Menschen genutzt.
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Abstandsflächen Windkraftanlagen

Beitragvon Bulldog-Fahrer » Di Mär 17, 2015 17:27

Hallo,

ich hätte mal eine Frage an die Experten zwecks Abstandsflächen für Windräder. Was passiert eigentlich wenn man diesen Knebelvertrag nicht unterschreibt, aber auf den Nachbargrundstücken Windkraftanlagen gebaut werden sollen. Der letzte Stand war, dass im Radius von 2/3 Höhe die Grundstücke als Abstandflächen benötigt werden.

Können die Windräder ohne Einverständnis trotzdem gebaut werden oder kann es gar zu einer Enteignung kommen?

Gruß
Markus
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Re: Abstandsflächen Windkraftanlagen

Beitragvon Eierbauer » Di Mär 17, 2015 20:07

Hallo Markus,
ich weiß nicht in welchem Bundesland du lebst aber bei uns in NRW muss die Hälfte der Gesamthöhe also zum Beispiel 200 m Gesamthöhe 100m Abstand zum Nachbargrundstück eingehalten werden .Dann kann er ohne dein Einverständnis bauen.
Was ich natürlich nicht verstehe das du nicht von Anfang an als Betroffener an dem Projekt beteiligt bist.Bei uns werden alle Landeigentümer beteiligt und nicht nur die die einen Standort haben sondern auch die eine Abstandsfläche haben bzw.Grenzbebauung geben müssen.Die werden alle an den Erlösen beteiligt und so gibt es keine Schwierigkeiten untereinander.Also ich als ehemaliger Landwirt plane seit 15 Jahren Windkraftanlagen aber so etwas gibt es schon lange nicht mehr.Wäre schön von dir wenn du mir mal schreibst wie der Stand ist und wie es weiter gegangen ist.Bis dann
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Re: Abstandsflächen Windkraftanlagen

Beitragvon Bulldog-Fahrer » Di Mär 17, 2015 20:52

Achja, Bundesland ist Bayern. Denke hier müsste 2/3 der Höhe als Abstansfläche gelten, wenn sichs nicht geändert hat.
Der "Vertreter" von der Planungsfirma war am Anfang schon bei uns, aber nachdem das ein unsympatischer Mensch war, der sich dauernd in Widersprüche verstrickt hat und uns der Vertrag auch überhaupt nicht gepasst hat, haben wir eben nichts unterschrieben.
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Re: Abstandsflächen Windkraftanlagen

Beitragvon Todde » Di Mär 17, 2015 22:36

Wieso habt ihr Euch als Eigentümer nicht in einer Gemeinschaft zusammen gefunden?
Dann einen finden, der sich in dem Thema auskennt und man kann viel raushandeln.
Einfacher als durch Windflächen kommt man wohl nur mit einer Goldader an Geld.

Wie man das grundsätzliche ablehnen kann, kann ich nicht nachvollziehen.
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Re: Abstandsflächen Windkraftanlagen

Beitragvon Bulldog-Fahrer » Di Mär 17, 2015 22:40

Tja, bis man erfahren hat, dass ein Vorranggebiet ausgewiesen wird, hatte schon eine Firma den Fuß in der Tür. Wenn da schon ein paar unterschrieben haben brauchst du selber auch nichts mehr in Richtung planung unternehmen.
Und mit deren Bedingungen waren sind wir eben nicht einverstanden.
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Re: Abstandsflächen Windkraftanlagen

Beitragvon The Judge » Mi Mär 18, 2015 1:09

Die Windparkbetreiber bzw. -erbauer sind ja auch nicht auf den Kopf gefallen. Da werden den Eigentümern bereits Zahlungen geboten, nur wenn sie den entsprechenden Vertrag bis zu einem Stichtag X unterschreiben. Da bleibt dann oftmals gar keine Zeit mehr, sich zu organisieren, weil durch die Prämie bereits ein Großteil der Eigentümer unterschrieben hat...
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Re: Abstandsflächen Windkraftanlagen

Beitragvon Irmgard » Sa Mär 21, 2015 18:54

Wir haben das alles schon hinter uns. Es waren 2 Firmen am Ball. Es wurden Karten gezeigt, wo Windmühlen installiert werden. Wir waren stets die Nachbarn, also kein eigenen Windrad.
Als Einzige habe ich von den Besitzern als Anrainer nicht diese Verträge unterschrieben. Die Verträge wurden mit der Zeit geändert, immer besitzerfreundlicher. Trotzdem passte mir das alles aus mehreren Gründen nicht. Schlußendlich wurde durch Windkraftgegner das Ganze gekippt und der Flächennutzungsplan auch nicht geändert. Hier hatten die Landwirte auch keine Interessengemeinschaft gebildet. Es waren 2 Firmen am Werk und beide haben Verträge und Unterschriften gesammelt. Also 2 versch. Standorte. Alles lief nicht offen und ehrlich, tja so geht wenns um Geld geht. Ich bin froh, das es nichts gegeben hat.
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Re: Abstandsflächen Windkraftanlagen

Beitragvon Wini » Sa Mär 21, 2015 23:43

Ich komme aus Franken und bei uns wurden alle Grundstückeigentümer im Umkreis von kleiner 1H vom Landratsamt gefragt, ob man mit einer Abtretung des Mindestabstandes, der bei 1H liegt, einverstanden wäre. Es wurde aber gleich angedeutet, daß selbst bei einer Ablehnung, die Interessen der Planer wichtiger wären als die der Grundstückseigentümer. Trotz Ablehnung mehrerer Grundstücksbesitzer wurde über deren Kopf hinweg vom Landratsamt entschieden. Mann hat noch nicht einmal ein Antwortschreiben bekommen. Stattdessen den Baugenehmigungsbescheid mit dem Hinweis zur Klage am Verwaltungsgericht.

Ein Grundstück an der Einfahrt zum Windpark wird noch teilweise benötigt, um eine größere Abrundung für die
Transportfahrzeuge hinzubekommen. Bin mal gespannt, ob die sogar zwangsweise enteignen dürfen.
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Re: Abstandsflächen Windkraftanlagen

Beitragvon T5060 » So Mär 22, 2015 0:07

Dazu gibt es definierte Grundsätze bzgl. der Erlösverteilung
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Re: Abstandsflächen Windkraftanlagen

Beitragvon Todde » So Mär 22, 2015 7:59

The Judge hat geschrieben:Die Windparkbetreiber bzw. -erbauer sind ja auch nicht auf den Kopf gefallen. Da werden den Eigentümern bereits Zahlungen geboten, nur wenn sie den entsprechenden Vertrag bis zu einem Stichtag X unterschreiben. Da bleibt dann oftmals gar keine Zeit mehr, sich zu organisieren, weil durch die Prämie bereits ein Großteil der Eigentümer unterschrieben hat...


Das sind meist nicht mal Betreiber sondern reine Planungsfirmen, die stört es auch nicht, wenn die nur ein paar Flächen in einem Gebiet bekommen, die werden an den endgültigen Bebauer teuer verkauft.
Der BV hat schnell davor gewarnt für ein paar hundert 100€ Bares da vorzeitig was zu unterzeichnen, die Masse hat das dann auch nicht gemacht aber bei einem Windpark mit 100 (!) Landeigentümern ist das nicht immer einfach. Jetzt werden die Flächen aus den Verträgen rausgekauft...und es wird ein Bürgerwindpark.

Mit dem Stichtag ist das eh immer Spinnerei, aus einer Vorrangfläche fliegt so schnell keiner raus.
Aber einige werden da wohl eine Menge Geld liegen lassen, denn nicht nur der Grundstückeigentümer wo das Rad steht bekommt Geld.
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Re: Abstandsflächen Windkraftanlagen

Beitragvon T5060 » So Mär 22, 2015 23:02

Wenn die Bauern wüssten, was da abgeht. Windkraftflächen einschl. Zuwegungen sind Goldgruben.
Das rasseln je nach Anlagengröße und Stromertrag, oft mehr als 100.000 € / a
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Re: Abstandsflächen Windkraftanlagen

Beitragvon assicola » Do Sep 10, 2015 9:49

Hallo Freunde,

ich komme aus Sachsen und habe vor ca. 5 Jahren einen Vertrag über eine Abstandsfläche mit einen Betreiber geschlossen. Jetzt soll es zum Bau kommen und ich bekam einen Entwurf über eine Bestellung von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten (Abstandsflächenrechte) mit Vormerkungen.
Der Standort wurde geringfügig geändert und ich würde für 13000qm Baulast eine Einmalzahlung von 10.000€ bekommen.
Was sagt ihr dazu?

Danke und Gruß
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Re: Abstandsflächen Windkraftanlagen

Beitragvon Irmgard » Do Sep 10, 2015 20:30

Puhh, schwierige Frage. Dienstbarkeit werden ins Grundbuch eingetragen.
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Re: Abstandsflächen Windkraftanlagen

Beitragvon take_it_1999 » Fr Sep 11, 2015 20:58

Hallo,

also bei uns stehen auch in der Nachbarschaft 3 Windräder und wir fallen mit unseren Wald- und Ackerflächen ganz knapp in die Abstandsregelung rein. Das heißt wir sind im Baulastverzeichnis des Landkreises registriert. Eine Eintrag im Grundbuch haben wir diesbezüglich nicht.

Als die Windräder gebaut wurden gehörten diese Grundstücken noch meinem Onkel. Allen Betroffenen wurden damals eine Einmalzahlung bezüglich der Baulast angeboten. Alle außer mein Onkel haben diese Einmalzahlung angenommen - mein Onkel hingegen wollte eine jährliche (aktuell aber zweijährliche) Auszahlung haben. Mit der Zeit wurde selbstverständlich ein Inflationsfaktor eingeführt. Achso und dieser Vertrag hat auch noch ein korrektes Enddatum (18 Jahre nach Start der Anlage) also in 1 Jahren wird neu verhandelt.

Die Nachbarn sind nun etwas neidisch, da durch die kleine aber regelmäßige Zahlung über die Jahre mehr Geld zusammengekommen ist und wir auch weiterhin (solange die Anlagen laufen) noch Geld erhalten. Auch erhalten wir noch Geld wenn in einem Jahr der neue Vertrag ausgearbeitet wird. Die Nachbarn mit der Einmalzahlung können erstmal keinen Nachschlag verlangen (und hoffen auf ein baldiges Repowering - denn dann gibts neue Abstandsregeln und Verträge).

Letztendlich ist es deine Entscheidung, aber eine Eintragung im meinem Grundbuch würde ich ungern sehen, dagegen so eine Eintragung ins Baulastverzeichnis des Landkreises ist für mich i.O. Ja und wenn man den "Batzen-Geld" (also 10.000 Euro) nicht sofort braucht, wäre doch ein jährliches kleine Urlaubsgeld vom Windradbetreiber auch ganz nett? Achso und denk an ein Ablaufdatum des Vertrages.

Achso auch ich komme auch Sachens.

Gruß erstmal
take_it_1999
 
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Re: Abstandsflächen Windkraftanlagen

Beitragvon Irmgard » So Sep 13, 2015 20:46

Cleverer Onkel, nun hat er leider nichts mehr davon.
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