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Ackeraufforstung/BG

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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17 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Ackeraufforstung/BG

Beitragvon Bartkauz » Mo Mär 24, 2008 4:56

Hallo zusammen

Ich bin neu hier und habe auch gleich eine Frage.

Kann mir jemand von euch sagen ob man eine Ackeraufforstung der BG melden muß?

Möglicherweise ändert sich ja durch die Umwandlung Acker zu Wald der Beitrag zur BG.
Gruß Albert
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Beitragvon Waldbesitzer » Mo Mär 24, 2008 7:46

Hallo, habe auch vor 4,5 Hektar Acker und Grünland Aufzuforsten.
Denke das man es der BG melden muss und man muß die Genehmigung der Landesbehörde haben. Man muß einige Bedingungen erfüllen zwecks Größe und Lage der Flächen. Werde mich mal informieren.
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Beitragvon Bartkauz » Mo Mär 24, 2008 8:03

@Waldbesitzer

Wir haben bereits 1,25 ha aufgeforstet. Die Genehmigung vom Amt für Landwirtschaft und Forsten hatten wir.
Mir geht es nur um die Berufsgenossenschaft.
Gruß Albert
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Beitragvon Waldbesitzer » Mo Mär 24, 2008 8:10

Was für Zuschüße habt ihr bekommen ?
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Beitragvon Bartkauz » Mo Mär 24, 2008 8:28

Wir haben um die Aufforstung kostenneutral zu halten, ein anderes Stück
Wald durchforsten lassen.Das heißt um die Zuschüsse vorzufinanzieren.

Die Zuschüsse betragen bei uns in Bayern ca. 6500€ auf 10 Jahre verteilt.
Im ersten Jahr werden Jahr werden davon 2000€ ausgezahlt.
Gruß Albert
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Beitragvon Waldmichel » Mo Mär 24, 2008 9:09

Lohnt sich das denn, ich dachte immer, dass es da noch diese Grünlandförderung gäbe. Ist das nicht mehr so? Gerade bei den Wiesen, 2-3x im Jahr abmähen, Maschinen müßten ja vorhanden sein und die Zuschüsse einstecken... und wer will und kann noch das Futter oder Heu verkaufen.
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Beitragvon Bartkauz » Mo Mär 24, 2008 12:14

@Waldmichel

Bei uns war es ein Acker mitten im Wald gelegen,keine Wiese.
Gruß Albert
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Beitragvon MikeW » Mo Mär 24, 2008 12:21

@ Bartkauz

auf welche Fläche bezieht sich denn die von Dir genannte Förderung oder an welche andere Faktoren ist denn die von Dir genannte Förderung gebunden ?

Gruß Mike
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Beitragvon Waldmichel » Mo Mär 24, 2008 12:31

@Bartkauz,

richtig, aber Waldbesitzer hat Acker- und Grünland genannt.

Wenn mir trotzdem jemand was zu meiner Frage sagen könnte, wäre ich dankbar.
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Beitragvon Bartkauz » Mo Mär 24, 2008 12:38

@MikeW

Die Angaben beziehen sich auf 1,25 ha.

Bedingung für die Zuschüsse ist, die Fläche muß eingezäunt werden und über die ganzen 10 Jahre gepflegt werden.
Voraussetzung ist auch daß ein bestimmter Prozetsatz Laubholz angepflanzt wird. (Waldumbau)
Gruß Albert
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Beitragvon Waldbesitzer » Mo Mär 24, 2008 13:25

Welche Pflegemaßnahmen sind Pflicht ?
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Beitragvon nightfighter » Mo Mär 24, 2008 13:33

@ Bartkauz:
So viel ich weiß muss man diese Umstellung melden, da hierdurch die Berechnungsgrundlage der Bg-Abgaben verändert wird.
Eine Änderung im Flächenverhältnis Acker/Wald sollte auch eine Veränderung der Abgaben die du an die BG zahlen musst mit sich bringen.

Hatte auch mal irgendwo einen Rechner, mit dem man sich die Abgaben selbst errechnen konnte. Werde noch mal suchen.

Grüße nightfighter
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Beitragvon Bartkauz » Mo Mär 24, 2008 13:38

@Waldbesitzer

Zaunkontrolle und evtl.Reparatur, dazu verhindern daß das Gras oder sonstiges Unkraut die Jungpflanzen überwächst und die Mäuse Deckung haben.
Um das zu verhindern muß man halt einmal im Jahr mit Balkenmäher oder Motorsense die Jungpflanzen freischneiden.
Gruß Albert
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Beitragvon Waldbesitzer » Mo Mär 24, 2008 13:52

Muß man die Fläche wirklich einmal im Jahr mähen ???
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Beitragvon Bartkauz » Mo Mär 24, 2008 14:04

@Waldbesitzer

Hängt vom Bewuchs ab, die Bäumchen dürfen halt keinen Schaden nehmen.

Siehe oben.
Gruß Albert
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