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Ackerbegriff beim Einheitswert Berechnung FA

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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6 Beiträge • Seite 1 von 1
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Ackerbegriff beim Einheitswert Berechnung FA

Beitragvon Südniedersachse » Di Nov 15, 2016 10:56

Hallo erst einmal. Ihr erfahrene Landwirte.

Ich habe von meinen verstorbenen Vater einige Wiesengrundstücke geerbt.

Das FA hat mir sofort einen neuen Einheitswert Berechnungsbogen geschickt.
Jetzt ist der AKTUELLE Einheitswert, dreimal so teuer, wie vorher.

Es sind da viele Ht. als "Acker" aufgeführt. Ich habe keinen einzigen Acker.
Auch ist mir als Nichtlandwirt bekannt, das Wiesen, die x-Jahren nicht
bewirtschaftet wurden, NIEMALS wieder mehr Acker werden dürfen - ist
dies richtig?

Grünland ist doch steuerlich billiger.


Weiss da jemand bescheid?
Südniedersachse
 
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Re: Ackerbegriff beim Einheitswert Berechnung FA

Beitragvon Estomil » Di Nov 15, 2016 11:42

Ich würd mal sagen ab zum steuerberater. Möglichst spezialisiert auf landwirtschaft.
Estomil
 
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Re: Ackerbegriff beim Einheitswert Berechnung FA

Beitragvon 2810 » Di Nov 15, 2016 14:03

Südniedersachse hat geschrieben:
Ich habe von meinen verstorbenen Vater einige Wiesengrundstücke geerbt.

Das FA hat mir sofort einen neuen Einheitswert Berechnungsbogen geschickt.
Jetzt ist der AKTUELLE Einheitswert, dreimal so teuer, wie vorher.

......

Grünland ist doch steuerlich billiger.


Also bei uns in BaWü habe ich es nur bei Sonderkulturen erlebt, dass die Bewertungsstelle die Nutzungsart für Berechnungen hernimmt ( bei mir für Weinbauflächen)
Ansonsten steht in der Berechnung nur die durchschnittliche unbereingte EMZ der Gemarkung.

Dies bedeutete bei unserem Dorf mit 68 als EMZ, dass ein 85er Acker zu schlecht , eine 40er Wiesenfläche zu gut im Einheitswert eingerechnet wird.
Auch eine fiktive Hofstelle könnte zugerechnet werden (ausser bei Stückländereien ) , auch wenn in Natura keine vorhanden ist..
Der Grund für diese Handlung lag meines Erachtens in der nicht vorhandenen Datenlage und in der Flurzersplitterung im Realteilungsgebiet ( Durchschnittl. Parzellengröße vor Flurbereinigung, ca 0,17 ha )
Es gab für alte Flurstücke aus dem Primärkataster keine Bodenschätzung.

Bez der Steigerung des EHW auf das 3-Fache: evtl Anpassung , da seit 1964 keine Hauptfeststellung der EHW mehr gemacht wurde :?: Bei mir ist auch mal ein Berechnungsfehler aufgetreten: ich hatte plötzlich den 10-fachen EHW, da Kommastelle um 1 Stelle verschoben wurde, :roll:
Einfach mal bei der Bewertungsstelle vorsprechen und eine Erklärung dazu anfordern.
Wenn dies keine befriedigende Antwort für Dich ergibt --> dann kannst immer noch zum StBer.
2810
 
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Re: Ackerbegriff beim Einheitswert Berechnung FA

Beitragvon Südniedersachse » Mi Nov 16, 2016 4:49

2810 hat geschrieben:
Also bei uns in BaWü habe ich es nur bei Sonderkulturen erlebt, dass die Bewertungsstelle die Nutzungsart für Berechnungen hernimmt ( bei mir für Weinbauflächen)
Ansonsten steht in der Berechnung nur die durchschnittliche unbereingte EMZ der Gemarkung.

Dies bedeutete bei unserem Dorf mit 68 als EMZ, dass ein 85er Acker zu schlecht , eine 40er Wiesenfläche zu gut im Einheitswert eingerechnet wird.
Auch eine fiktive Hofstelle könnte zugerechnet werden (ausser bei Stückländereien ) , auch wenn in Natura keine vorhanden ist..
Der Grund für diese Handlung lag meines Erachtens in der nicht vorhandenen Datenlage und in der Flurzersplitterung im Realteilungsgebiet ( Durchschnittl. Parzellengröße vor Flurbereinigung, ca 0,17 ha )
Es gab für alte Flurstücke aus dem Primärkataster keine Bodenschätzung.

Bez der Steigerung des EHW auf das 3-Fache: evtl Anpassung , da seit 1964 keine Hauptfeststellung der EHW mehr gemacht wurde :?: Bei mir ist auch mal ein Berechnungsfehler aufgetreten: ich hatte plötzlich den 10-fachen EHW, da Kommastelle um 1 Stelle verschoben wurde, :roll:
Einfach mal bei der Bewertungsstelle vorsprechen und eine Erklärung dazu anfordern.
Wenn dies keine befriedigende Antwort für Dich ergibt --> dann kannst immer noch zum StBer.



Erst einmal vielen Dank für Deine Antwort. Ja, das sehe ich auch so. Ein Steuerberater
würde mir ja so erst gar nichts bringen, weil die sich in meiner Gegend gar nicht mit der
Landwirtschaft auskennen. Das mit den Berechnungsfehler ist ein guter Hinweis.

Ich g l a u b e das es evt, noch beim Katasteramt(?) oder so, veraltete Daten vorliegen.
Das aber, die seit Jahren als Wiesen verwendete Äcker, laut EU(?) Gesetz nicht als
Acker genutzt werden sollte das FZA aber wissen.

Das Schlimme ist vor allen, das ich nur innerhalb eines Monats Rechtsmittel vor
dem Verwaltungsgericht einlegen kann. Sonst ist der Einheitsbescheid dauerhaft
gültig. Dies ist er ohnehin schon, ich muss also ab sofort viel mehr zahlen,
außer der Bescheid wird nach einem erfolgreichen (!) kostenpflichtigen (!)
Verfahren aufgehoben. Ein Verfahren beim Verwaltungsgericht kann aber
cirka 3-5+ Jahren dauern.
Noch Fragen, wie ich mich fühle?
Südniedersachse
 
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Re: Ackerbegriff beim Einheitswert Berechnung FA

Beitragvon Südniedersachse » Do Nov 17, 2016 11:40

Marion99 hat geschrieben:Zunächts solltest Du wissen, dass es ein übliches Verfahren ist nach eim Erbfall die Einheitswerte zu überprüfen und an die zwischenzeitlich (52 Jahr) eingetretenen Verhältnisse anzupassen. Die Einstufung der Bodennuztung nach EU-Rechtsvorgaben ist nicht bindend für die Bodenbewertung nach der Abgabenordnung (Bodenbewertungsgsetz).
Sollten gravierende Änderungen seit der letzen Schätzung eingetreten sein, kann st Du auch auf Antrag eine Nachbewertugn verlangen.
Ich empfehle Dir aber dazu einen spezialisierten Steuerberater einzuschalten, dieser muß nicht um die Ecke sein. Ruf mal bei Eurer Landwritschaftskammer an.
Viel Erfolg!

Grüße Marion


Danke!
Südniedersachse
 
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