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Ackerland kaufen/überschreiben

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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17 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Ackerland kaufen/überschreiben

Beitragvon 2040Driver » Di Dez 01, 2015 17:15

Hallo zusammen,
Ich hoffe ich bin hier im richtigen forum, falls nicht, tuts mir leid :?

Ich möchte gerne ein stück ackerland (2ha) kaufen, den verkäufer kenne ich, also kann ich mit ihm alles bereden.
Allerdings habe ich keine angemeldete landwirtschaft und soweit ich weis, dürfen andere landwirte sagen: "bevor eine Nichtlandwirt das land kauft, möchte ich es kaufen"
Soll heißen, dass die landwirte das vorkaufsrecht haben

Stimmt das?

Sollte ich einen landwirt fragen ob er es kaufen kann und ich es anschließend von ihm kaufen?
2040Driver
 
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Re: Ackerland kaufen/überschreiben

Beitragvon Tinyburli » Di Dez 01, 2015 17:24

Ich hab da was gefunden:

Landwirtschaftsrecht / Agrarrecht
Grundstückverkehrsgesetz

Landwirte haben oft die Vorstellung, dass sie als Landwirte ein Vorkaufsrecht hätten, wenn landwirtschaftliche Grundstücke an Nichtlandwirte verkauft werden. Dem ist allerdings nicht so. Nach dem Grundstückverkehrsgesetz ist zwar der Verkauf von landwirtschaftlichen Grundstücken an Nichtlandwirte gemäß § 8 Grundstückverkehrsgesetz genehmigungspflichtig. Die Genehmigung darf nach § 9 Grundstückverkehrsgesetz jedoch nur in eng begrenzten Ausnahmefällen versagt werden. Diese eng begrenzten Ausnahmefälle müssen sich an Art. 1 4 Grundgesetz messen lassen. Artikel 14 Grundgesetz garantiert die Eigentumsfreiheit.

Da ein Veräußerungsverbot zu den schwersten Eingriffen in die Eigentumsfreiheit gehört, müssen die Gründe, die eine Versagung der Genehmigung ermöglichen, schon sehr schwerwiegend sein. Grundsätzlich folgt nämlich aus Art. 14 das Recht eines jeden Grundstückseigentümers, sein Grundstück an einen beliebigen, ihm genehmen Käufer zu veräußern. Inhalt und Schranken des Eigentumsrechts können sich lediglich aus dem Allgemeinwohl ergeben.

Für den Fall, dass ein erwerbswilliger Landwirt vorhanden ist, der das Grundstück ebenfalls erwerben möchte, darf die Genehmigung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 nur unter der Voraussetzung versagt werden, dass die Veräußerung eine ungesunde Verteilung des Grund und Bodens bedeuten würde oder durch die Veräußerung das Grundstück oder eine Mehrheit von Grundstücken, die räumlich oder wirtschaftlich zusammenhängen und dem Veräußerer gehören, unwirtschaftlich verkleinert oder aufgeteilt würde oder der Gegenwert in einem groben Missverhältnis zum Wert des Grundstücks steht.

Der praktisch häufigste Fall der Versagung ist die „ungesunde Verteilung des Grund und Bodens“. Was ist darunter zu verstehen?

Das Gesetz selbst gibt hierauf schon eine ungefähre Antwort, da es in § 9 Abs. 2 heißt, eine ungesunde Verteilung von Grund und Boden liege dann vor, wenn die Veräußerung Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur widerspricht.

Welche Ziele der Agrarstruktur zurzeit verfolgt werden, ergibt sich lediglich aus der Gesamtschau aller europäischen Verordnungen sowie der deutschen Agrargesetze und Verordnungen. Hier ist ein ständiger Wandel zu verzeichnen. Aus diesem Grunde ist die Beantwortung der Frage, was eine „gesunde Agrarstruktur“ ist, nur sehr schwer möglich.

So hat sich die Rechtsprechung in letzter Zeit dahingehend gewandelt, dass auch ein Nichtlandwirt möglicherweise zur Verbesserung der Agrarstruktur beitragen kann, wenn er beabsichtigt, den erworbenen Betrieb als Nebenerwerbslandwirt in Zukunft zu betreiben.

Aus der Sicht eines Vollerwerbslandwirts, der landwirtschaftliche Flächen in seiner Umgebung erwerben möchte, und der aus diesem Grunde die Versagung der Genehmigung für einen anderweitigen Verkauf herbeiführen möchte, ergeben sich folgende Voraussetzungen:

Der Vollerwerbslandwirt (möglicherweise auch Nebenerwerbslandwirt!) muss die streitigen Flächen dringend zur Aufstockung seines Betriebes benötigen, er muss zum Erwerb dieser Flächen bereit und auch in der Lage sein und einen leistungsfähigen Betrieb (gegebenenfalls auch Nebenerwerbsbetrieb!) bewirtschaften. Wichtig ist zudem der Nachweis, dass der vom Verkäufer verlangte Kaufpreis auch tatsächlich erbracht werden kann und der Landwirt bereit ist, denselben Kaufpreis zu zahlen.

Will ein Landwirt im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach § 8 bzw. § 9 Grundstückverkehrsgesetz sein Interesse gegenüber der Landwirtschaftskammer oder der sonst zuständigen Behörde bekunden, ist es ratsam, dass er alle diese Gründe schriftlich und mit Nachweisen versehen unverzüglich bei der Genehmigungsbehörde einreicht. Um mehr Zeit für die Darlegung der Gründe zu haben, wäre es zudem sinnvoll, bei der Genehmigungsbehörde auf Verlängerung des Genehmigungsverfahrens zu drängen.

Festzuhalten ist jedoch, dass sich aus einer eventuellen Versagung der Genehmigung des Verkaufs von landwirtschaftlichen Flächen an einen Nichtlandwirt noch kein automatisches Vorkaufsrecht für den interessierten Landwirt ergibt.

Münster, 01.05.2005

Mechtild Düsing, Rechtsanwältin und Notarin


http://www.meisterernst.de/aktuelle-rec ... undstueck/
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Ackerland kaufen/überschreiben

Beitragvon stamo » Di Dez 01, 2015 18:07

tja, aber willst du das wirklich vor Gericht durchsetzen?

Hier im Ort hat jemand seine große Fläche verteilt um sie an zwei verschiedene Leute zu verkaufen, um so das Vorkaufsrecht zu umgehen.
Man braucht dafür aber einen guten Strohmann. n8
"Wenn ich Waldbesitzer bin, dann bin ich auch für den Wald und was daraus wird verantwortlich und deshalb der Profi."
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Re: Ackerland kaufen/überschreiben

Beitragvon The Judge » Mi Dez 02, 2015 13:06

Gemäß RSiedlG §4 (1) kann ein Vorkaufsrecht nur für Flächen ab einer Größe von 2 ha ausgeübt werden.
Also besser nochmal genau nachmessen :wink:
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Re: Ackerland kaufen/überschreiben

Beitragvon Qtreiber » Mi Dez 02, 2015 14:35

2040Driver hat geschrieben:Sollte ich einen landwirt fragen ob er es kaufen kann und ich es anschließend von ihm kaufen?

Und dann gibt es KEIN Vorkaufsrecht mehr ? :shock: :lol:
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Re: Ackerland kaufen/überschreiben

Beitragvon T5060 » Mi Dez 02, 2015 17:27

Wer sich in Vorkaufsrechtsgeschichten begibt, sollte sich schon mit auskennen,
die meisten Anwälte haben noch nicht mal ein Plan davon.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Ackerland kaufen/überschreiben

Beitragvon 2040Driver » Mi Dez 02, 2015 18:27

Ok ist sas denn in jedem bundesland gleich?

Es wären nämlich 2 flächen, 1,8ha und nochmal 0,8ha

Dachte nur der einfachheit wegen sage ich mal 2ha
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Re: Ackerland kaufen/überschreiben

Beitragvon speeder » Mi Dez 02, 2015 19:05

2040Driver hat geschrieben:Ok ist sas denn in jedem bundesland gleich?

Es wären nämlich 2 flächen, 1,8ha und nochmal 0,8ha

Dachte nur der einfachheit wegen sage ich mal 2ha



... Aber sind 0,8 und 1,8 nicht der Einfachheit wegen 2,6 statt 2,0 ??

Wenn du schon solch einer bedeutenden Tatsache (und das ist es im Vorkaufsrecht) keine Beachtung schenkst, bin ich mir nicht sicher ob deine geplanten Tricksereien so hin hauen.... :klug:
Warum nur, warum sind die Dummen so sicher, und die Gescheiten so voller Zweifel....?
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Re: Ackerland kaufen/überschreiben

Beitragvon Mad » Mi Dez 02, 2015 19:08

speeder hat geschrieben:
2040Driver hat geschrieben:Ok ist sas denn in jedem bundesland gleich?

Es wären nämlich 2 flächen, 1,8ha und nochmal 0,8ha

Dachte nur der einfachheit wegen sage ich mal 2ha



... Aber sind 0,8 und 1,8 nicht der Einfachheit wegen 2,6 statt 2,0 ??

Wenn du schon solch einer bedeutenden Tatsache (und das ist es im Vorkaufsrecht) keine Beachtung schenkst, bin ich mir nicht sicher ob deine geplanten Tricksereien so hin hauen.... :klug:


Wenn er auf die 0,6ha keinen Wert legt, würde ich die auch nehmen. :mrgreen:
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Kreuzschiene hat geschrieben:Wenn es bei Raps in Richtung 7 Tonnen Ertrag geht, ist Lager meist nicht zu vermeiden. Ich spreche da leider aus Erfahrung.
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Re: Ackerland kaufen/überschreiben

Beitragvon 2040Driver » Mi Dez 02, 2015 20:15

Mir ginge es mehr um die frage des vorkaufsrechts. Ich wusste nicht, dass es so sehr auf die größe ankommt
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Re: Ackerland kaufen/überschreiben

Beitragvon spunky » Mi Dez 02, 2015 20:36

in deinem Fall gibt es kein Vorkaufrecht, geh einfach zum Notar und klär das dort, zum Notar musst du sowieso.
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Re: Ackerland kaufen/überschreiben

Beitragvon stamo » Mi Dez 02, 2015 20:53

spunky hat geschrieben:in deinem Fall gibt es kein Vorkaufrecht, geh einfach zum Notar und klär das dort, zum Notar musst du sowieso.


wie kannst du das wissen, ohne das Bundesland zu kennen? Die Größen der Grundstücke, die unter das Vprkaufsrecht fallen, schwanken je nach Bundeland zwischen 0,25 und 2 ha.
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Re: Ackerland kaufen/überschreiben

Beitragvon spunky » Mi Dez 02, 2015 21:00

ich hab den speziellen Durchblick...
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Re: Ackerland kaufen/überschreiben

Beitragvon The Judge » Do Dez 03, 2015 8:07

stamo hat geschrieben:
spunky hat geschrieben:in deinem Fall gibt es kein Vorkaufrecht, geh einfach zum Notar und klär das dort, zum Notar musst du sowieso.


wie kannst du das wissen, ohne das Bundesland zu kennen? Die Größen der Grundstücke, die unter das Vprkaufsrecht fallen, schwanken je nach Bundeland zwischen 0,25 und 2 ha.


Da wäre ich mir nicht so sicher. Bundesrecht steht über Landesrecht. Ansonsten müsste im Reichssiedlungsgesetz explizit auf die Möglichkeit der Länder hingewiesen werden, abweichende Regelungen zu treffen. Meinst du vielleicht die Größe, ab wann ein Verkauf genehmigungspflichtig ist? In Niedersachsen zum Beispiel ist ein Verkauf in der Regel ab 1 ha genehmigungspflichtig. Das Vorkaufsrecht wird aber, wenn überhaupt, erst ab 2 ha ausgeübt.

2040Driver hat geschrieben:Es wären nämlich 2 flächen, 1,8ha und nochmal 0,8ha


Wichtig wäre noch zu wissen, ob diese Flächen zusammenhängend sind oder in sich eine geschlossene wirtschaftliche Einheit bilden. Dann könnte die Veräußerung an einen Nicht-Landwirt nämlich ggf. verweigert werden.
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Re: Ackerland kaufen/überschreiben

Beitragvon aldersbach » Do Dez 03, 2015 10:44

2040Driver hat geschrieben:Ich wusste nicht, dass es so sehr auf die größe ankommt
:mrgreen: :mrgreen:
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