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Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG) Baden-Württemberg

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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8 Beiträge • Seite 1 von 1
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Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG) Baden-Württemberg

Beitragvon traktorist2222 » Mo Mai 17, 2021 20:17

Hallo,

wir wollen ein Waldstück von ca. 1,1 ha Größe kaufen, der Kaufvertrag beim Notar ist bereits erfolgt.
Nun kam am Wochenende ein Schrieb vom Landwirtschaftsamt, dass zum Entscheid bzgl. des ASVGs weitere Angaben gemacht werden müssten (Nebenerwerbs-, Haupterwerbs- oder Nichtlandwirt, bewirtschaftete Fläche, Viehbestand etc.) und wir den BG-Bescheid einschicken müssten.
Mein Vater hat heute Vormittag mit der Sachbearbeiterin auf dem Amt telefoniert, die aber das nur vertretungsweise macht. Es kam nicht genau raus, wie das nun abläuft, die sagte aber etwas, so ein Verkauf würde nur ab 70 ha bewirtschafteter Fläche genehmigt?!

Kennt sich von euch jemand damit aus und kann hier für etwas Klarheit sorgen?

Vielen Dank!
Gruß
Martin


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Re: Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG) Baden-Württember

Beitragvon DWEWT » Mo Mai 17, 2021 20:30

traktorist2222 hat geschrieben:Hallo,

wir wollen ein Waldstück von ca. 1,1 ha Größe kaufen, der Kaufvertrag beim Notar ist bereits erfolgt.
Nun kam am Wochenende ein Schrieb vom Landwirtschaftsamt, dass zum Entscheid bzgl. des ASVGs weitere Angaben gemacht werden müssten (Nebenerwerbs-, Haupterwerbs- oder Nichtlandwirt, bewirtschaftete Fläche, Viehbestand etc.) und wir den BG-Bescheid einschicken müssten.
Mein Vater hat heute Vormittag mit der Sachbearbeiterin auf dem Amt telefoniert, die aber das nur vertretungsweise macht. Es kam nicht genau raus, wie das nun abläuft, die sagte aber etwas, so ein Verkauf würde nur ab 70 ha bewirtschafteter Fläche genehmigt?!

Kennt sich von euch jemand damit aus und kann hier für etwas Klarheit sorgen?

Vielen Dank!


Das Agrarstrukturverbesserungsgesetz löste in einigen Bundeländern das Grundstücksverkehrsgesetz ab. Geregelt wird, ab welcher Flächengröße Land- und Forstwirtschaft ein grundsätzliches Vorkaufsrecht beim Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Flächen haben. Die Größe von Flächen, die jedermann kaufen kann, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Sie reicht von 0,3 bis 5ha. In BW liegt sie bei 1,0ha ( soweit ich informiert bin). Würde eure Fläche kleiner als 1ha sein, dürfte die Zustimmung zum Kauf nicht versagt werden.
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Re: Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG) Baden-Württember

Beitragvon Neo-LW » Mo Mai 17, 2021 20:52

Moin,

deswegen habe ich am Anfang die Kaufflächen immer so parzellieren lassen,
daß sie kleiner waren als nach Grundstückverkehrsgesetz reglementiert.

Als ich dann meine ersten 5 ha zusammen hatte, und ich BG-Beitäge zahlte,
war es dann egal wie groß die Zukaufsflächen waren.
Dann war ich ja Club-Mitglied.


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Re: Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG) Baden-Württember

Beitragvon traktorist2222 » Di Mai 18, 2021 7:02

Hallo,

danke für eure Antworten.

Was heißt das nun in unserem Fall? Kann man den Waldkauf vergessen? Das wäre ja schon ein sehr schwerwiegender Eingriff in die Möglichkeit, frei zu wirtschaften. Der Verkäufer wäre sicher auch nicht erfreut.
Gruß
Martin


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Re: Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG) Baden-Württember

Beitragvon Neo-LW » Di Mai 18, 2021 11:54

Moin,

halbieren, und dann zwei kleine Stücke kaufen.


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Re: Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG) Baden-Württember

Beitragvon DWEWT » Di Mai 18, 2021 12:09

Die Parzelliereung eines Flurstückes hat auch immer eine Neuvermessung/Einmessung zufolge. Die Kosten dafür dürften den Wert der Fläche in diesem Fall fast übersteigen. Es gibt allerdings auch immer noch einen Ermessensspielraum. Wenn sich sonst niemand um den Kauf dieser Fläche bemüht und auch die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht nicht ausüben will, könnte der Verkauf auch bei dieser Größe klappen.
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Re: Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG) Baden-Württember

Beitragvon 240236 » Di Mai 18, 2021 12:14

traktorist2222 hat geschrieben:Hallo,

wir wollen ein Waldstück von ca. 1,1 ha Größe kaufen, der Kaufvertrag beim Notar ist bereits erfolgt.
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Re: Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG) Baden-Württember

Beitragvon traktorist2222 » Di Mai 18, 2021 14:12

Hallo,

Teilung kommt nicht in Frage (ist wohl auch nicht erlaubt), außerdem ist der Kaufvertrag ja schon notariell beurkundet.

Ja, wir sind in der BG.
Gruß
Martin


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