Hallo,
wir wollen ein Waldstück von ca. 1,1 ha Größe kaufen, der Kaufvertrag beim Notar ist bereits erfolgt.
Nun kam am Wochenende ein Schrieb vom Landwirtschaftsamt, dass zum Entscheid bzgl. des ASVGs weitere Angaben gemacht werden müssten (Nebenerwerbs-, Haupterwerbs- oder Nichtlandwirt, bewirtschaftete Fläche, Viehbestand etc.) und wir den BG-Bescheid einschicken müssten.
Mein Vater hat heute Vormittag mit der Sachbearbeiterin auf dem Amt telefoniert, die aber das nur vertretungsweise macht. Es kam nicht genau raus, wie das nun abläuft, die sagte aber etwas, so ein Verkauf würde nur ab 70 ha bewirtschafteter Fläche genehmigt?!
Kennt sich von euch jemand damit aus und kann hier für etwas Klarheit sorgen?
Vielen Dank!
