AEgro hat geschrieben:Aber ein Dieseltank mit 1500 l bedarf bei uns in BW keiner Genhmigung zum Aufstellen.
Grenze liegt glaub ich bei 5000 l.
Dann wäre BW aber ääääuuuußerst kulant.
"Normal" sind 999L genehmigungsfrei außerhalb von Wasserschutzgebieten.
Darüber in jedem Fall anzeigepflichtig.
Weiterhinaus Genehmigungen, Prüfungen etc....
AEgro hat geschrieben:Woher sollten dann Behörden wissen, ob und was für ein Tank da stand.
- FA den Tank als Betriebsausgabe angemeldet (u.U. vor Jahrzehnten)
- BG fordert Nachbesserungen
- Liefernachweise des Lieferanten bei einer Betriebsprüfung desselben (2.330L auf einmal; huch? wo sind die den hin?)
- Fehlende Tankquittungen von betriebsfernen Tankstellen
- Nachbarn, Öko"schützer" und sonstige "Gegner"
- etcpppp
Wer denkt, Google weiß alles, hat noch nicht mit den deutschen Behörden zu tun gehabt.
Sie dürfen eigentlich nicht untereinander vernetzt sein, sind es aber trotzdem.