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Alternative zu viehhaltung

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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17 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Re: Alternative zu viehhaltung

Beitragvon egnaz » Di Aug 02, 2016 11:04

Grünland darfst du nicht mehr umbrechen. Wenn du dann keine Tiere mehr halten möchtest, bleibt noch der Heuverkauf oder Heuhotel.
Vielleicht findest du auch ein paar Veganer, die sich der Verantwortung zum Grünlanderhalt gestellt haben und Heu in ihren Speiseplan aufgenommen haben. :mrgreen:
Gruß Eckhard
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Re: Alternative zu viehhaltung

Beitragvon Ferengi » Di Aug 02, 2016 12:34

Kannst Ackerstatus kaufen, wenn du ihn bekommst.

Wird aber wohl nicht billig.
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Re: Alternative zu viehhaltung

Beitragvon kaltblutreiter » Di Aug 02, 2016 12:46

Wieviel Fläche habt Ihr denn?

Gilt das Grünlandumbruchverbot eigentlich generell oder erst ab einer bestimmten Größe?
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Re: Alternative zu viehhaltung

Beitragvon Pinzgauer56 » Di Aug 02, 2016 13:00

Bei uns ( BW ) striktes Umruchverbot !
Ackerrechte werden mittlerweile zwischen 2.200 bis 2.800 / ha gehandelt u. sind sehr begehrt :(
Bei der Leni, auf der Zenzi, überall ist dieser Pinzi... 8)
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Re: Alternative zu viehhaltung

Beitragvon *da-done* » Di Aug 02, 2016 13:33

ist alles noch vorhanden?? anbindestände, melkschemel, eimermelkzeug, mistgabel und mistschubkarre, am besten noch den misthaufen im hof gehabt???

dann wäre es doch eine möglichkeit führungen anzubieten und in zusammenarbeit mit dem nachbarn (der vll nen modernen laufstall und neue technik hat) landwirtschaft einst und heute erklären. danach kaffee und kuchen und der rubel rollt. :wink:
Moin, bin gerade dabei einen Brennholzverleih auf die Beine zu stellen.
Hat jemand Interesse an einer Juniorpartnerschaft ? :mrgreen: :mrgreen:
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Re: Alternative zu viehhaltung

Beitragvon JORA » Di Aug 02, 2016 19:45

Pinzgauer56 hat geschrieben:Bei uns ( BW ) striktes Umruchverbot !
Ackerrechte werden mittlerweile zwischen 2.200 bis 2.800 / ha gehandelt u. sind sehr begehrt :(


Wollte 2015 mehrere ha bayrische Ackerrechte verkaufen, habe nicht ein Angebot bzw. Nachfrage erhalten.
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Re: Alternative zu viehhaltung

Beitragvon Manfred » Di Aug 02, 2016 19:58

Laut Auskunft meines AELF sind Ackerrechte in Bayern nicht handelbar?
Kann hier jemand Auskunft zur Rechtslage in Bayern geben?
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Re: Alternative zu viehhaltung

Beitragvon Tiros02 » Mi Aug 03, 2016 15:00

Das sollte die Rechtslage in Bayern sein: https://www.stmelf.bayern.de/service/presse/pm/2014/072900/

Wenn Du aus Südbayern kommst kennst ja vielleicht den Reichenspurner-Hof in Garching a. d. Alz. Der macht auf Gemüse. Aber im ganz großen Stil mit vielen Flächenpachtungen und vielen Fremdarbeitern. Ich denke dass sich sowas auch nur in groß rechnet, zumindest wenn man an die Ketten verkaufen will. Außer Du machst auf Eigenvermarktung, ggf. mit Hofladen. Kommt natürlich auch sehr auf die Lage an, aber grundsätzlich könnte sowas gehen.

Weitere Möglichkeit: Nicht Gemüse sondern Obst. Nur damit muss man sich wirklich auskennen, einfach ein paar Obstbäume pflanzen ist nicht. Schau mal da: http://pollers-fruechtegarten.de/index.html. Den kenn ich, der Laden brummt. Ist aber ein langer Weg dorthin!
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Re: Alternative zu viehhaltung

Beitragvon kaltblutreiter » Mi Aug 03, 2016 15:45

Wenn ich das richtig herausgelesen habe, soll ja kein Voll- oder Nebenerwerb betrieben werden, sondern nur "Hobby". Somit dürfte auch das Umbruchverbot den TE gar nicht erfassen. Oder müssen alle Gartenbesitzer auch beantragen, ein paar qm ihrer Wiese in Beete umzuwandeln? Deshalb meine Frage oben nach der Größe.

Mit Kartoffeln als Direktvermarkter im kleinen Stil könnte man es versuchen, da braucht man aber entsprechende Technik, Kenntnisse und eine Bezugsquelle für Mist als Düngung. Wenn man erstmal mit einem viertel oder halben ha anfängt, hat man mehr als genug zu tun.
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Re: Alternative zu viehhaltung

Beitragvon Pinzgauer56 » Mi Aug 03, 2016 16:48

In BW ist striktes Umbruchverbot, heisst m. W. generell !
Ein Freund von mir hat vor zwei Jahren einen reinen Grünlandbetrieb mit 8,0 ha aus einer Erbengemeinschaft erworben. Da seine Ehefrau Gärtnermeisterin mit Direktvermarktung ist und seither 0,5 ha gepachtet hatte wollte sie nun logischerweise auf ihrem neuen Betrieb Gemüse u. Salat anbauen.
Sie musste dafür einen Antrag stellen u. hat vorsorglicher weise 1,5 ha Neuumbruch beantragt. Nach 14 Monaten Bearbeitungszeit darf sie nun 3000 qm umbrechen.
Auch RP war bei der Prüfung beteiligt.
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Re: Alternative zu viehhaltung

Beitragvon die Schwarze » Mi Aug 03, 2016 17:28

Bei uns (Land Brandenburg) werden zunehmend Flächen mit Blau(Heidel)beeren oder Aroniabeeren bepflanzt.
http://www.heidelbeer-plantage.de
Die Pritzwalker haben über die Jahre klein angefangen und sich wirklich zu einem tollen Betrieb gemausert.
So üppig wirst Du es sicher nicht betreiben wollen - :lol: - aber Mut lohnt sich manchmal!

Die Aroniabeere wird seid einiger Zeit im Raum Spreewald (südlich Berlins) angebaut und
das auch mit gutem Erfolg... :klee:
http://www.spreewaelder-hofladen.de

Eine Nische wäre vielleicht auch noch....angebautes Obst zu veredeln...trocknen...dörren...Konfitüren....Gelee....Saft....
und dann Hofläden anbieten, wenn man selbst keinen betreiben will oder kann.
Oder ab und an ein eigener Stand auf Märkten?

Kartoffelverkauf...ob sich das lohnt...musst Du selbst einschätzen....
Aufwand-Nutzen-evtl. viel Konkurrenz auf Nachbarhöfen?
Dumme rennen, Kluge warten, Weise gehen durch den Garten.... :wink:
Ravindranath Thakur
Es wird die Zeit kommen,... da das Verbrechen am Tier genauso geahndet wird, wie das Verbrechen am Menschen. Leonardo da Vinci
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Re: Alternative zu viehhaltung

Beitragvon bauer hans » Mi Aug 03, 2016 18:17

nebenbei und gemüse oder hofcafe kannste vergessen,das ist arbeit ohne ende :!:
wir schaffen uns :mrgreen:
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Re: Alternative zu viehhaltung

Beitragvon Manfred » Mi Aug 03, 2016 18:49

Tiros02 hat geschrieben:Das sollte die Rechtslage in Bayern sein: https://www.stmelf.bayern.de/service/presse/pm/2014/072900/


Danke, aber ich meinte die Rechtslage bezüglich Handelbarkeit von Umbruchrechten.
Also die Frage, ob die Neuanlage gegen finanziellen Ausgleich auch in einem anderen Betrieb erfolgen kann.
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