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Anfrage bei Verfassungsschutz und Gesundheitsamt

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Anfrage bei Verfassungsschutz und Gesundheitsamt

Beitragvon Neo-LW » Sa Feb 19, 2022 23:47

Moin,

man will das Waffengesetz (mal wieder) verschärfen.

In der Letzten Legislaturperiode gescheitert, nun ein neuer Anlauf.
Es sollen die Waffenbehörden regelmäßig bei Verfassungsschutz und Gesundheitsämtern
anfragen, um 'ungeeignete' Waffenbesitzer auszusortieren.

Mal abgesehen, von den privaten Gesundheitsakten würden ja nun weitere
Aufgaben auf die Waffenbehörden zukommen.
Wahrscheinlich wird den Waffenbesitzern der Kostenaufwand für die Anfragen
auch noch in Rechnung gestellt.

In dem Zusammenhang hat der Grüne Justizminister aus Thüringen jetzt vorgeschlagen,
daß bei Juristen KEINE Anfrage beim Verfassungsschutz erfolgen soll,
wenn die in den Staatsdienst kommen.
Zitat: "Er halte dieses Mittel für ungeeignet, um herauszufinden, ob jemand auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht,..."

https://www.msn.com/de-de/nachrichten/p ... d=msedgntp

Also Jäger werden unter Generalverdacht gestellt,
und bei Bewerbern für den Staatsdienst ist eine Anfrage nicht erwünscht.

Interessant, daß ein Grüner Minister für diese Ausnahme wirbt.
Könnte es sein, daß es in seinem Stall 'faule Eier' gibt ?


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Re: Anfrage bei Verfassungsschutz und Gesundheitsamt

Beitragvon deutz450 » So Feb 20, 2022 17:11

Die Grünen fordern ein Totalverbot von Waffen in Privathand, jeder LWB der die aktuelle Regierung gewählt hat dem muss klar sein dass er den Ast abgesägt hat auf dem er sitzt. Man braucht nur mal in die Medien schauen, aktuell kommt die Hetze gegen die Waffenbesitzer gerade wieder so richtig auf Touren, da ist nichts zufällig, selbst den lange in der Versenkung verschwundenen Grafe haben sie wieder hervorgeholt und betiteln ihn sogar als "Sachverständigen und Experten" :roll:
Die Verhandlungen des IM mit den Verbänden laufen bereits, der DJV lotet wohl gerade aus was man opfern könnte (Halbautomaten), auch wenn es, vermtl. nach einem Shitstorm, seitens des DJV mittlerweile dementiert wird das man ein Opfer bringen will.
http://de.youtube.com/watch?v=iGE8vujaDUA
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Re: Anfrage bei Verfassungsschutz und Gesundheitsamt

Beitragvon Neo-LW » Mo Feb 21, 2022 2:52

Moin,

da hat das Verwaltungsgericht Gießen in 2021 ein interessantes Urteil gesprochen.

Es hält eine Obergrenze von 10 Feuerwaffen als legitim.
Wer mehr will, muss sein außerordentliches Bedürfnis nachweisen.

Eine zahlenmäßige Obergrenze steht aber nirgens im Gesetz.
Das Urteil stützt sich allein auf die Idee der Deutschen Waffenrechtlichen Bestimmungen,
möglichst wenige Schußwaffen ins Volk zu bringen.

Mal sehen was das Oberverwaltungsgericht dazu sagt.


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Re: Anfrage bei Verfassungsschutz und Gesundheitsamt

Beitragvon Westerwälder » Di Feb 22, 2022 7:58

....und was Bitte soll daran so furchtbar sein wenn es eine Obergrenze von 10 Feuerwaffen je WBK gibt? Ich nehme eh nur immer die gleiche Langwaffe mit und dann hab ich da noch so 2-3 andere je nach Bedarf und das reicht vollkommen zu meinem Jägerglück. Ich kenne genügend die auch nur eine Waffe haben.

Bei Leuten die unbedingt mehr als 10 Waffen auf ihrer WBK haben müssen kann man schon mal nachfragen was das denn eigentlich soll und ob sie noch "alle Tassen im Schrank haben".

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Re: Anfrage bei Verfassungsschutz und Gesundheitsamt

Beitragvon Neo-LW » Di Feb 22, 2022 14:04

Moin,

die Ansicht ist doch wohl ein Witz.

Man braucht für jeden Anwendungsfall das passende Werkzeug.

Wenn man die Aufgaben einigermaßen abdecken will braucht man:
- Bockflinte für den Schießstand
- Hahnflinte für die Jagd
- Pumpgun für Sonderanwendungen (Wechselläufe)
- Doppelbüchse .30R-Blaser für Drückjagd
- .243 als Gams- und Rehwildbüchse < 2'000 Joule
- .300 Win Mag für weite Entfernungen > 2'000 Joule
- .308 für Nachsuche (Allwetter)
- 7,62 x 51 Selbstlader für Reservistenschießen
- 7,62 x 39 "
- .223 Rem "
- .577 N.E. für Großwild
- .404 für Afrika
- .404 für Afrika Reservebüchse
- Hornet für Fuchsjagd
- .22 lfB für Raubzeug
- 7,62 x 54R für Jagd in Osteuropa
- Drilling
- Wehrmachtskarbiner 8x57is
- Kurzwaffen
- Narkosegewehr

Also in der Summe mindestens 22 Stück

Manche wollen noch zusätzlich eine 9,3 für Schwarzwild,
Wettkampfflinten, Matchbüchsen, und Signalpistolen.

Meine Afrika-Büchsen habe ich mal extra bauen lassen.

Dann braucht man noch ein paar billige Einlaufflinten als "Platzhalter",
falls tatsächlich mal eine Mengenbegrenzung ins Waffenrecht aufgenommen wird,
damit man Reserveplätze auf der WBK hat.

Wie soll man da mit 10 Stück hinkommen ???


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Re: Anfrage bei Verfassungsschutz und Gesundheitsamt

Beitragvon Südheidjer » Di Feb 22, 2022 16:06

Ich als Jagdlaie denke auch, daß 10 Waffen für die Jagd ausreichend sein sollten. Die Option auf mehr soll ja gegeben sein, wenn man belegen kann, wafür man die braucht. Wann braucht man mal ein Narkosegewehr als Normal-Jäger?

- Bockflinte
- Normal-Standard-Büchse
- irgendeine Büchse mit kleinerem Kaliber
- ggf "Vollernter"
- ggf Faustfeuerwaffe

...dann bleiben noch 6 weitere Waffen bis zur Grenze von 10.

Es stellt sich mir allerdings die Frage, welchen Sinn die Begrenzung auf 10 Schusswaffen haben soll?
Das Problem sind die illegalen Waffen und die falsch gelagerten Waffen.
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Re: Anfrage bei Verfassungsschutz und Gesundheitsamt

Beitragvon Westerwälder » Di Feb 22, 2022 19:37

Das ist das eigentliche Problem! Heerscharen kümmern sich um strengere Gesetzte und Regeln für legale Waffenbesitzer und es wird fast unmöglich als Jäger immer in jeder Situation Gesetzteskonform zu handeln. Dann bräuchte man auch noch eine gute personelle Ausstattung bei den Waffenbehörden um alles zu prüfen.

Und während der legale Waffenbesitz immer strenger überwacht wird ist es weiterhin kein Problem für 500€ eine Knarre im Darknet zu bestellen und damit überall rumzulaufen. Auch Personen denen die WBK wegen Unzuverlässigkeit entzogen wurde sollten noch weiter überwacht werden, siehe Polizistenmord in RLP.

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Re: Anfrage bei Verfassungsschutz und Gesundheitsamt

Beitragvon deutz450 » Di Feb 22, 2022 19:45

Das Urteil zu den 10 Waffen kenne ich natürlich und halte es für einen Skandal, es ging ja hier nicht um 100 oder noch mehr Waffen, noch hat es für niemanden Belang ausser für den Kläger selbst, kritisch wird es wenn weitergeklagt wird, sowas ging schoneinmal böse nach hinten los und nur eine gehörige Portion Glück sowie die Tatsache dass sich einige ranghohe Politiker nicht ihre teure Sauer 303 und andere Halbautomaten nehmen lassen wollten hat die Sache nochmal gedreht. Das wird mit der jetzigen Regierung nicht nocheinmal geschehen.

10 Waffen sind nicht viel, selbst wenn man die 2 Kurzwaffen extra rechnet.

Die Aussage dass man ja mehr Waffen beantragen könne wenn man beweisen kann dass man sie braucht ist natürlich völliger Bullshit. Wer soll dann entscheiden ob man die braucht oder nicht ? Das funktioniert ja bei den Kurzwaffen über Grundkontingent schon super, eine 3 KW für Fallenjagd sollte dann ja kein Problem sein, ist es aber, eine 3 KW für Jäger wird so gut wie gar nicht mehr genehmigt, man könne ja eine der beiden anderen verkaufen heißt es dann. Nicht anders würde es bei dieser sinnlosen Deckelung auch ablaufen. Einzig und allein der Jäger hat zu entscheiden was er braucht und was nicht, das gebietet die waidgerechte Jagd !
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Re: Anfrage bei Verfassungsschutz und Gesundheitsamt

Beitragvon Neo-LW » Mi Feb 23, 2022 7:15

Moin,

Südheidjer hat geschrieben:
Wann braucht man mal ein Narkosegewehr als Normal-Jäger?



Gar nicht.

Man braucht ein Injektionsgewehr.
Aber es war der örtlichen Polizeidirektion nicht zu vermitteln,
daß man damit auch Ascorbinensäure verschießen kann.
Der Sachbearbeiter hat drauf bestanden, es so einzutragen.
Ich habe ihm dann erklärt, o.k. man kann damit jemanden auf den den Kopf schlagen,
dann ist er bewustlos. Dann passt der WBK-Eintrag.

Wir haben es verwendet, um in Afrika eine Tierarztpromotion "Herpesviren am Zebra"
auf die Beine zu stellen. Die Tierärztin hatte aber keine Jägerprüfung, und konnte
konsequenterweise keine Langwaffe kaufen.
Sie hätte nur ein Blasrohr verwenden können.
Man kommt aber nicht auf 20 Meter an freilebende Zebras heran.
Also habe ich es gekauft, und bei mir eingetragen.

Außerdem ist es sehr praktisch, wenn mal ein Orang-Utan im eigenen Vorgarten
auftaucht. Dafür habe ich Spritzen mit Primaten-Nadeln.
Dann ziehe ich ein paar ccm Rompun oder Vetalar auf, und legen den schlafen.
Man kann ja nicht jede Kreatur gleich ins Jenseits befördern.

Wegen der willkürlichen Mengenbegrenzung:
Auch da gibt es einen Ausweg.
Ich habe zwei Bekannte - die unabhämgig voneinander - eine Prüfung für eine
Waffenhandelslizenz gemacht haben.
Die können nun alles an Sorten und Mengen kaufen, was ihnen beliebt.
Was für ein Nervkram.

In Tschechien hat man im Sommer letzten Jahres das Recht auf Waffenbesitz
in die Verfassung neu aufgenommen.
So hat man das Problem mit den illegalen Waffen auf einen Schlag gelöst.

Es gibt in Deutschland 1/3 legale Feuerwaffen, und 2/3 unangemeldete Waffen.
Sinnvollerweise verbietet man also die illegalen Feuerwaffen.
Ein winziger Bruchteil der Verbrechen wird in Deutschland mit
registrierten Waffen verübt.
Irgendwas im Bereich von 0,07 Promille.


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Re: Anfrage bei Verfassungsschutz und Gesundheitsamt

Beitragvon Westerwälder » Mi Feb 23, 2022 8:06

Jetzt wird mir auch klar warum immer wieder die Forderung nach psychologischer Überprüfung von Waffenbesitzern hochkommt……
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Re: Anfrage bei Verfassungsschutz und Gesundheitsamt

Beitragvon Südheidjer » Mi Feb 23, 2022 11:02

deutz450, wenn ich mich recht erinnere, dann hatte vor vielleicht 30 Jahren ein Freund von mir die Begrenzung von 2 KW dahingehend umgangen, daß er eine seiner 3 KW auf seine WBK bzgl Schützenverein eingetragen hatte. Das war dann eine KW, mit der er hätte Wettkämpfe schießen können, was er aber nie tat. Zur Jagd ist er meines Wissens nach aber auch nie gegangen.
Inzwischen hat er gar keine eigene Waffen mehr, weil ihm die immer schärferen Gesetze gegen den Strich gingen und er irgendwann auch kleine Kinder hatte, mit denen ihm das Risiko zu groß war, daß da was mit den Waffen passieren könnte. Genutzt hatte er die Waffen zu der Zeit eh kaum noch.
Wenn er heute mal Lust auf Schießen hat, dann geht er mit seinem inzwischen volljährigen Junior in diese Schießparks, wo man sich auch Waffen leihen kann.

Als er damals diese Waffen besaß, lud er ab und zu mal Freunde ein zum Schießevent auf dem Schießstand. Da lief alles korrekt und umsichtig ab mit Versicherung für jeden abschließen, Einweisung, einer macht Schießaufsicht (oder wie das heißt) und so weiter. Sicherheit war oberstes Gebot.
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Re: Anfrage bei Verfassungsschutz und Gesundheitsamt

Beitragvon Neo-LW » Mi Feb 23, 2022 11:35

Moin,

zwei KW bei Jägern wird ohne weitere Bedürfnisprüfung genehmigt.

Wer ein erhöhtes Bedürfnis erklärt,
bekommt auch mehr.
Ich kenne Jäger die haben mehr KW, als LW.
Wenn ein Jäger erklärt, er sei häufiger allein im Hochgebirge zur Gamsjagd,
bekommt problemlos einen Voreintrag für eine Signalpistole,
egal wieviele KW er schon besitzt.


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Re: Anfrage bei Verfassungsschutz und Gesundheitsamt

Beitragvon Ford8210 » Fr Feb 25, 2022 11:56

Ist es nicht vollkommen egal, wie viele Langwaffen ein Jäger besitzt? Die Gefahr geht NIE von einer Waffe aus! Die Gefahr geht IMMER vom Bediener der Waffe aus. Und es gibt nun mal für jede Jagdgelegenheit die passende Langwaffe. Mit einer 9,3x64 ist ein Schuß auf ein Reh oder einen Hasen unangebracht. Mit einer 22 Hornet darf ich kein Schalenwild schießen. Bei Jagden in Afrika wird ein Mindestgeschoßdurchmesser von 9,5 mm verlangt (gut, mittlerweile wird auch teilweise die 9,3x 62/64 akzeptiert). Bin ich auf einer Drückjagd und bin in einem Bereich angestellt, in dem ich Gestrüpp aber auch freies Schußfeld vor mit habe, dann macht ein Drilling sinn, da ich mit einem Flintenlaufgeschoß auch durch Gras oder Gestrüpp schießen kann (36 g Blei werden von nichts aufgehalten), was mit einer Kugel in der Form nicht funktioniert. Gehe ich auf Federwild- oder Hasenjagd, wird eine Flinte benötigt. Zwar hat auch ein Drilling zwei Flintenläufe. Das Gewehr ist aber im Gegenzug zu einer Doppelflinte um einiges schwerer, was sich in kurzer Zeit bemerkbar macht. Bei Abstellen eines Maisfeldes (ohne Sitzmöglichkeit) macht eine leichte Langwaffe mit ordentlich Wumms (z.B. eine 8 x 57 IS) sinn. Mit Muniton mit H-Mantel-Kupferhohlspitze-Geschoß habe ich auch gleichzeitig einen ordentlichen "Saustopp". Eine Pumpgun macht bei Nachsuchen oder als Durchgehschütze bei Drückjagden sinn. Eine Bockbüchsflinte ist dann von Vorteil, wenn ich Schrot- und Kugellauf brauche, der Drilling aber zu schwer ist. Eine 22 WinMag ist für die Ansitzjagd am Fuchsbau vom Vorteil. Insbesondere, wenn ich den Fuchsbalg auch verwerten will. Oder bei Jagden auf Rabenvögel. Für die Jagd auf Gänse oder (wo möglich) Auerhahn und Birkwild ist eine kleinkalibrige Kugel mit getreckter Flugbahn die bessere Wahl. Hinzu kommt noch, ob ich weite Entfernungen schießen muß (Gamsjagsd) oder vom Hochsitz aus auf vielleicht max. 100 Meter schieße. Dementsprechend muß die eingesetzte Munition bestimmte ballistische Werte aufweisen. Da von niemandem verlangt werden kann, daß er immer dabei beim jeweiligen Munitionswechsel sein Gewehr neu einschießen muß, werden schon zwei Langwaffen für ein Kaliber benötigt.
Bei den Kurzwaffen kann ich die Beschränkung auf zwei Stück nachvollziehen. Eine kleinkalibrige für die Fallenjagd und eine großkalibrige für Fangschuß und Selbstschutz. Mehr braucht es da meiner Meinung nach wirklich nicht.
Ich bin nur verantwortlich für das was ich sage, nicht für das, was du denkst.
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Re: Anfrage bei Verfassungsschutz und Gesundheitsamt

Beitragvon Neo-LW » Fr Feb 25, 2022 14:15

Moin,

natürlich braucht man mehr, als zwei Kurzwaffen.

Eine Pistole mit einem 15er Magazin,
wenn man allein durch einen dunklen Wald geht.
(Der Polizist aus Kusel hat 14 mal auf die Wilderer schiessen müssen.)

Einen Revolver .357 Mag. als Zweitwaffe bei der Nachsuche. Da ist eine grazile Pistole nicht gefragt.

Eine .22 lfb für Fallenjagd.

Eine SigPi fürs Hochgebirge und beim Wassersport.

Macht also mindestens 4.

Da der Jäger aber nur zwei Hände hat,
ist völlig egal, ob er 2 oder 100 besitzt.
Wäre ein Jäger gelenkig, wie ein Orang-Utan,
könnte er nicht mehr als 4 gleichzeitig bedienen.


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Re: Anfrage bei Verfassungsschutz und Gesundheitsamt

Beitragvon deutz450 » Fr Feb 25, 2022 21:15

Südheidjer hat geschrieben:deutz450, wenn ich mich recht erinnere, dann hatte vor vielleicht 30 Jahren ein Freund von mir die Begrenzung von 2 KW dahingehend umgangen, daß er eine seiner 3 KW auf seine WBK bzgl Schützenverein eingetragen hatte. Das war dann eine KW, mit der er hätte Wettkämpfe schießen können, was er aber nie tat. Zur Jagd ist er meines Wissens nach aber auch nie gegangen.
Inzwischen hat er gar keine eigene Waffen mehr, weil ihm die immer schärferen Gesetze gegen den Strich gingen und er irgendwann auch kleine Kinder hatte, mit denen ihm das Risiko zu groß war, daß da was mit den Waffen passieren könnte. Genutzt hatte er die Waffen zu der Zeit eh kaum noch.
Wenn er heute mal Lust auf Schießen hat, dann geht er mit seinem inzwischen volljährigen Junior in diese Schießparks, wo man sich auch Waffen leihen kann.


Es geht nicht darum irgendetwas zu umgehen, ob die Benutzung von Sportwaffen zur Jagd und umgekehrt ok ist, darüber streiten sich die Geister, zuweilen auch die Gerichte, manche Behörden verlangen es und versagen z.B. eine KW für den Jäger der als Sportschütze bereits 2 KW besitzt, andere Behörden wiederum verbieten die Benutzung. Der BDMP gab kürzlich ein Schreiben heraus dass man nicht mit Jagdwaffen sportlich schießen soll (sowohl Lang als auch Kurz).

Fakt ist: Es ist mittlerweile sehr schwierig geworden als Jäger eine 3 KW bewilligt zu bekommen, das ist auch regelmäßig Thema in den Jagd und Waffenforen.

Was soll mit den Kindern und Waffen passieren ? Ich bin so alt, als ich ein Kind war durften die Waffen sogar noch völlig legal an der Wand hängen, was sie auch taten, trotzdem wären wir Kinder nie auf die Idee gekommen da einfach so ran zu gehen.

Was ist ein Schießpark ? In Deutschland darf jeder auf behördlich genehmigten Schießstätten schießen, man braucht dafür keine WBK, dazu muss man noch nichtmal volljährig sein, ab 14 beginnt der Spass mit KK und Flinte (keine Pump oder Selbstladeflinten), ab 18 auch Großkaliber, Luftgewehr geht ab 12. Trotzdem sind in dem Alter natürlich schon viele Kinder in anderen Hobbys drin, und der Schießsport hat Nachwuchssorgen, in Anbetracht der ungewissen Zukunft auch etwas nachvollziehbar.
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