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Anhängelast DX 3.60

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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16 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Anhängelast DX 3.60

Beitragvon Forstwirt » Mo Jan 21, 2008 20:45

Hallo zusammen,

mich würde mal die zulässige Anhängelasst für den Deutz DX 3.60 interessieren. Anleitung ist verschwunden und in den Zulassungsbescheinigungen steht nichts drin.

Danke schon mal.


Gruß,
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Beitragvon ICH BIN'S » Mo Jan 21, 2008 20:47

Hallo,


Steht aufm Typenschild bei der AHK.


MFG
Früher hatte ich Zeit und Geld. Jetzt habe ich Landwirtschaft...
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Beitragvon Forstwirt » Mo Jan 21, 2008 20:57

Das Typenschild ist aber für as Anhängemaul, sprich Stützlast. Oder am Anhängemaulanbaubock, ist aber auch nur für Stützlast am Anhängebock. Mich würde mal die Anhängelast gebremst und ungebremst interessieren.

Gruß,
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Beitragvon countryman » Mo Jan 21, 2008 22:36

die Anhängelast hinter Ackerschleppern ist nicht begrenzt.
Wenn was auf dem Anhängemaul oder-bock draufsteht, dann entweder das zul. Gewicht der Zugmaschine, an die es angebaut werden darf, oder der D-Wert.
Du darfst 2 auflaufgebremste Anhänger bis je 8t ges.Gew. anhängen oder auch größere, dann mit Druckluftbremse.
Was Sinn macht hängt vom Gelände und deinen Ansprüchen an die Fahrgeschwindigkeit ab...
Nach meiner Erfahrung sollte man 3 PS pro Tonne Gesamt-Zuggewicht einplanen um einigermaßen voranzukommen.
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Beitragvon beachbauer » Mo Jan 21, 2008 23:53

@countryman
3 PS/Tonne ist vielleicht ein bissel wenig im Verkehr.
Ich habe da noch was in Erinnerung das gewünscht wurde min. 3kW/Tonne Gesamtzuggewicht.
Eine Minimum-Regel gibt es da wohl nicht.
Aber schau mal in den Fernverkehr, da ist es mittlerweile Standard 450-500 PS bei 40 Tonnen.
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Beitragvon Ölhand » Di Jan 22, 2008 8:26

Forstwirt hat geschrieben:Das Typenschild ist aber für as Anhängemaul, sprich Stützlast. Oder am Anhängemaulanbaubock, ist aber auch nur für Stützlast am Anhängebock. Mich würde mal die Anhängelast gebremst und ungebremst interessieren.

Gruß,
Forstwirt


Hallo,
so ganz stimmt das nicht, auf dem Bock der AHK steht in der Regel die Stützlast und die zulässige Anhängelast bei den jeweiligen Anhängungshöhen. Der 3.60 müsste in der unteren Anhängehöhe gut 30 To. haben, bei Bolzenbefestigung.
@beachbauer: Die von dir angesprochene Leistung/Gewicht gibt es bei Ackerschlepern nicht.
Gruß, Achim
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Beitragvon Gerhart » Di Jan 22, 2008 16:19

HI
Ölhand hat Recht.

Ich habe auch 'n DX 3.60 .
Der darf in der oberen Stellung der Ahk 8 Tonnen , und unten 32 Tonnen Ziehen .
Die Ungebremste Anhängelast ist durch die StvZo vorgegeben und abhängig vom Gewicht der Zugmaschine.
Mfg : Einer der vom Milchgeld LEBEN will
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Beitragvon Forstwirt » Di Jan 22, 2008 18:53

Hallo,
danke für eure zahlreichen Antworten.
Also was sagt ihr dazu wenn wir an den DX einen Rückewagen mit 2,8 to. Leergewicht hängen? Zuladung hat er 8 to.. Seht ihr da ein Problem bei hydraulischer Bremse? Abgesehen das ich auf der Straße diesen Wagen mit 4 to. Gesamtgewicht fahren darf.

Gruß,
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Beitragvon Favorit » Mi Jan 23, 2008 17:31

Hi,

3PS/to (Gesamtgewicht des Zuges!).
Im Bergland bis 5PS/to.
Hänger über 8to müssen DL-gebremst sein. Hänger zw. 3,5 u. 8to benötigen mind. eine Auflaufbremse. Hänger bis 3,5to sind im LoF auch ungebremst möglich, sofern 25km/h vollständig eingehalten werden.
Bei Neufahrzeugen muß die Bremse auf alle Räder wirken. Altfahrzeuge behalten ihre Betriebsfreigabe.
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Beitragvon Migu » Mi Jan 23, 2008 17:52

Irgendwie hör ich sehr selten was von der Hydraulischen Bremse. Habt ihr diese nicht geregelt? Oder gilt eine solche nur bis 8t GG?
Freundliche Grüsse

Migu
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Beitragvon countryman » Mi Jan 23, 2008 18:03

hydraulische Bremse ist in D nicht legal. Sie kann an Rückewagen angebracht sein, darf aber auf öffentl. Straßen nicht gebraucht werden. Sprich der Wagen darf nur leer gefahren werden. Ungebremst sind nur ganz leichte Einachser möglich.
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Beitragvon countryman » Mi Jan 23, 2008 18:08

Rückmatic hat mit Rückewagen nun garnichts zu tun, das ist eine Auflaufbremse die zum Zurückstoßen nicht von Hand gesperrt werden muss.
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Beitragvon Favorit » Mi Jan 23, 2008 19:02

Hi,

hydr. Bremsen sind im Straßenverkehr(!) in D. als Betriebsbremse(!) nicht genehmigungsfähig. Und das ist auch gut so! Die EU macht Druck, aber wir sind standhaft. Es gibt nichts sichereres als eine DL-Bremse!
Südlich von D. sind die Hydraulischen hingegen sehr verbreitet. Bei uns dürfen sie additionell verbaut werden, d.h. als Zusatzbremsfunktion wie ein Handhebel. Sie kommen aber praktisch nur im Forst zum Einsatz. Grund mag sein, daß die Waldschraats Zusatzgebimmel wie Lufttanks nicht mögen (Verletzungsgefahr durch Stümpfe und zurückschnellendes Geäst).
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