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Anhängelast Kleintraktor

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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19 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Anhängelast Kleintraktor

Beitragvon crumb » Mo Mär 15, 2021 12:41

Hallo Freude,

ich habe schon das halbe Internet durch, aber werde nicht glücklich. Ich will vielleicht meinen Re-Import Yanmar 1810D zulassen (Unterlagen habe ich schon hier, das geht keine Angst).

Für mich entscheidend ist die legale maximale Anhängelast (alles flach hier, keine Angst).

Die Rahmenbedingungen:
kein LOF, habe nur bissl Wald, es geht nur darum Holz aus dem Wald zu holen und langfristig kein Allrad-SUV mehr zu brauchen, wir reden von 15 RM
Yanmar 1810
17 kW
Höchstg. 15 km H
Leermasse G 1024kg
Gesamtmasse: 1400kg
Antrieb: allrad
Bremse: nur Hinterräder
Anhängelast O.1 und O.2 sind jeweils mit einem "-" versehen, ich weiß das hat auch ne Bedeutung, aber den Strich nutzt die Googlsuche nicht wirklich richtig.
Anhänger : PKW Hochlader 2t 4 Räder, auflaufgebremst

offener Punkt: legale AHK, aber das ist andere Baustelle

So, habe alle Punkte die ich in irgend einer Verordnung gefunden habe aufgeschrieben, vielleicht kann mir jemand helfen.

Vielen Dank
Fruß crumb
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Re: Anhängelast Kleintraktor

Beitragvon countryman » Mo Mär 15, 2021 12:51

Strich bedeutet -nix-
Wenn vom Hersteller keine Straßen-Anhängelast spezifiziert wurde wird es schwierig eine eingetragen zu bekommen.
Kann natürlich auch sein, dass keine Anhängelast eingetragen wurde weil keine zulassungsfähige AHK vorhanden ist, und nicht weil explizite Hersteller-Einschränkung vorliegt.
Traditionell war die Anhängelast bei lof Zugmaschinen früher in D nur selten überhaupt begrenzt. Dass sich die genannten Lasten mit einem 1 t Schlepper bewegen lassen ist schon klar.
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Re: Anhängelast Kleintraktor

Beitragvon Barbicane » Mo Mär 15, 2021 13:00

Früher stand in den Feldern O.1/2 nix drin, weil's für Zugmaschinen keine automatische Begrenzung gab.
Das ist bei Neuabnahmen aber nicht mehr so.
So ein kleiner Traktor braucht logischerweise eine Begrenzung.

Im Textteil deiner Unterlagen steht nix?

Da wird dir der Sachverständige eine Anhängelast zuteilen müssen.
Könnte schwierig werden.

Ohne geprüfte Anhängekupplung wird er das vermutlich nicht machen (wenn überhaupt).
Kupplungen per Einzelgenehmigung nehmen die ganz ungern ab.
Ist theoretisch aber möglich.

Gibt's für sowas bereits geprüfte Kupplungen?

Ich würd mit der Abnahme unabhängig von der Anhängelast nicht zu lange warten.
Bei Zugmaschinen ändern sich ständig die Zulassungsvorschriften und besonders die Abgasklassen...
Zuletzt geändert von Barbicane am Mo Mär 15, 2021 13:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Anhängelast Kleintraktor

Beitragvon countryman » Mo Mär 15, 2021 13:45

Sieht aus als wäre das ein Grauimport?
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Re: Anhängelast Kleintraktor

Beitragvon crumb » Mo Mär 15, 2021 14:29

Mensch das geht ja ab hier?

Ja ist ein grauer.. Legalisierung kostet 1200 Euro ohne AHK aber macht keinen Sinn. Mein Händler hat da eine Meinung die ich gern mit Gesetzestexten untermauern würde..

1. Wird keine Last eingetragen.... Kann ziehen was er will- glaube ich nicht
2. Ahk wird nicht separat abgenommen - mag beim neuen Traktor sein, da ist ja eine dran

Ja und mit AHK bin ich dann schnell 2 Scheine los, die kann ich auch in ein dickeres Auto investieren..verdammte Suche nach der eierlegenden Wollmilchsau
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Re: Anhängelast Kleintraktor

Beitragvon Barbicane » Mo Mär 15, 2021 14:39

Ich versteh ehrlich gesagt nicht ganz was du vor hast.

Ohne genehmigte Kupplung mit Prüfzeichen darfst du keinen Anhänger ziehen.
Ohne eingetragene Anhängelast darfst du keinen Anhänger ziehen.

Wenn du nicht beides vorweisen kannst bringt dir doch keins von beiden was?
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Re: Anhängelast Kleintraktor

Beitragvon crumb » Mo Mär 15, 2021 14:42

Vollkommen richtig... Ganz oder gar nicht, deshalb suche ich das Schwarmissen

Aus grau mach weiß kriegen wir hin, jetz müssen nur noch 2 Tonnen legal mit :o
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Re: Anhängelast Kleintraktor

Beitragvon Barbicane » Mo Mär 15, 2021 15:24

Du willst wissen ob der Händler recht hat mit seiner Aussage dass du keine Anhängelast brauchst und dass die Kupplung kein Prüfzeichen braucht wenn ich das recht verstehe.

Mit der Kupplung ist einfach, das steht in der StVZO Paragraph 22a (1) Nr.6.
"amtlich genehmigt" bedeutet offizielles Prüfzeichen oder eingeschlagene Einzelgenehmigungsnummer.

Zur Anhängelast wird's komplizierter.
Zugmaschinen haben wenn der Hersteller die Anhängelast nicht begrenzt tatsächlich keine Angabe in diesem Feld.
Das bedeutet dann dass alle aus anderen Paragraphen zulässigen ungebremsten und auflaufgebremsten Anhänger gezogen werden können welche die Serienkupplung hergibt (stand da früher drauf was geht).
Ist das nicht so steht was im Schein oder in der ABE ist das Zuggesamtgewicht angegeben.

Dein Fahrzeug hat aber keine ABE und keinen Hersteller der Angaben macht (Grauimport), deshalb legt der Sachverständige Anhängelast und Zuggesamtgewicht fest.
Schreibt er dazu nix rein hast du keine Anhängelast und auch kein Zuggesamtgewicht.

Was steht bei Stützlast in deinen Papieren?
Brauchst ja auch für einen Starrdeichselanhänger.
Wenn da auch nix drin steht ist der Fall klar.
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Re: Anhängelast Kleintraktor

Beitragvon crumb » Mo Mär 15, 2021 15:52

Ja, ich glaube nicht ganz was mein Händler sagt.

Stützlast steht auch ein "-"

Ich kann das Dokument hier leider nicht einstellen ist auch von einem 1810 ein dekragutachten.

Bei uns im dorf wohnt auch ein dekramensch, ich muss den wohl mal anhauen, wobei da hat er privat bestimmt auch nicht so einen Bock drauf...nur Gesetzesauslegung..

Aber schreibt bitte weiter, ich lerne gern dazu, und sei es mir das Projekt auszureden, weil nicht ansatzweise wirtschaftlich...dann schmerzt die Entscheidung nicht und ist erledigt.

Danke bis hier
Crumb
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Re: Anhängelast Kleintraktor

Beitragvon Barbicane » Mo Mär 15, 2021 19:26

Für die Abnahme mit Kupplung 2000 Euro...
Davon sackt der Händler sicher lockere 1500 selber ein.
Der könnt mir einen Schuh auswuchten!

Das Teil zu verkloppen und sich einen kleinen Oldi holen wär nix für dich?
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Re: Anhängelast Kleintraktor

Beitragvon Kramertrac » Mo Mär 15, 2021 20:31

Ich würde auch eher einen oldi empfehlen der darf und kann das. Grundsätzlich zweifle ich dass dass ein kleintraktor die 2 Tonnen legal ziehen darf
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Re: Anhängelast Kleintraktor

Beitragvon Falke » Mo Mär 15, 2021 20:51

Was technisch möglich ist, steht z.B. in der BA zu (m)einem STEYR 540 aus den 1970ern. EG 1800 kg. Hinterradantrieb. 40 PS.

Anhängelast ohne Ballastgewicht auf ebener, trockener Betonfahrbahn im höchsten Gang (28 km/h) 11,3 t


In Ö. darf ich mit dem Traktor auf der Straße legal einen 10 km/h Anhänger mit Umsteckbremse bis max. 6 t bewegen.

A. aus Ö.
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