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Anhängelast

Testweise auch Forum für die Pferdhalter
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18 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Anhängelast

Beitragvon Badematte » So Jul 01, 2012 18:07

Hallo erstmal,ich bin neu hier,und ich hoffe jemand kann mir helfen.
Ich muß ein Auto kaufen,das einen 2-Pferdehänger zieht,mir wurde gesagt ich soll ein Auto kaufen,das 2 t ziehen kann,mit der Berechnung des d-wertes konnte ich nichst anfangen,HILFE ,bin froh über jeden Tip
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Re: Anhängelast

Beitragvon fendt59 » So Jul 01, 2012 18:48

Schau dich mal bei Geländewagen um,oder schwere Pkw,beziehungsweise Pickup kämen auch noch in Frage.
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Re: Anhängelast

Beitragvon flash » Mo Jul 02, 2012 5:12

Hallo,

du must erst einmal wissen wie hoch das Zul. Gesamtgewicht von deinem Hänger ist.

Das muss dann min. als Anhängerlast in den Papieren stehen.
Pferdeanhänger sind nicht alle gleich schwer, es gibt auch welche über 2t.
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Re: Anhängelast

Beitragvon Dreirad » Di Jul 03, 2012 15:43

Auch die Stützlast mit beachten. 4% Gesamgewicht des Anhängers.
Ansonsten gibt es ja auch leichtere und schwere Anhänger. Voll-Poly-Anhänger sind oft schwerer als Plane, aber auch bei den Polyanhängern gibt es viele Gewichtsunterschiede.
Muss also nicht immer ein Geländewagen oder ein Pick-up sein. Mein alter Passat hat auch gut gezogen, musst halt auf die Papiere schaun, und mit deinem Anhänger vergleichen.
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Re: Anhängelast

Beitragvon Qtreiber » Mi Jul 04, 2012 19:24

flash hat geschrieben:Das muss dann min. als Anhängerlast in den Papieren stehen.


Da würde mich aber mal interessieren, wo DAS geschrieben steht.
Im übrigen bin ich der Meinung, dass ich hier ENDLICH gelöscht werden möchte.
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Re: Anhängelast

Beitragvon Guido78 » Mi Jul 04, 2012 19:53

Qtreiber hat geschrieben:
flash hat geschrieben:Das muss dann min. als Anhängerlast in den Papieren stehen.


Da würde mich aber mal interessieren, wo DAS geschrieben steht.


Mich ebenso....Ich kann aber aus wirklich zuverlässiger Quelle (Bekannter ist Polizist und macht solche Sachen wie Schwertransporte und Fahrzeugkontrollen) berichten, dass dem nicht so ist. Entscheidend ist immer, was tatsächlich hinten dran hängt. Du kannst also auch rein theoretisch einen Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht von 700 Kg am opel Corsa ziehen, wenn er tatsächlich mit einem Leergewicht von 200Kg daher kommt und nicht weiter beladen ist.

@Threadersteller: Wie groß ist die Sparbüchse? Hatte vor zwei Monaten genau die selbige Entscheidung zu treffen und bin beim Opel Omega hängen geblieben. War in meiner Preisklasse das einzig vernünftige. Kann bis 10% Steigung 1900Kg ziehen.
Guido78
 
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Re: Anhängelast

Beitragvon Qtreiber » Mi Jul 04, 2012 20:37

Guido78 hat geschrieben:Entscheidend ist immer, was tatsächlich hinten dran hängt.


So sehe ich das auch. Schliesslich brauche ich zum Transport von Styropor alleine schon wegen des Volumens einen 2-to-Hänger.
und der wiegt dann voll beladen mal gerade .....ähm..... vielleicht 700kg bei einem Leergeweicht von 500kg und einer Anhängelast von 1300kg. :wink:
Im übrigen bin ich der Meinung, dass ich hier ENDLICH gelöscht werden möchte.
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Re: Anhängelast

Beitragvon RlK996 » Mi Jul 04, 2012 21:10

....und vorallem was Deine Pferde wiegen, solltest Du eventuell auch wissen???
ist nen riesengroßen Unterschied ob du zukünftig 2 Haflinger a 400 kg spazierenfährst oder 2 Warmblüter mit je 750 kg!!!
Es gibt mobile Pferdewiegesysteme die Du sicherlich nutzen könntest. Schau mal im www ................. oder frag mich :klug:
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Re: Anhängelast

Beitragvon flash » Mi Jul 04, 2012 21:18

Hallo Leute ihr habt natürlich recht.

Es ist das tatsächliche Gewicht das angehängt wird wichtig.

Aber wir reden hier von einem 2 Pferdeanhänger.
Mit dem transportiert man in der Regel auch Pferde und die haben ein Gewicht.
Das zul. Gesamtgewicht der Hänger ist dann normal auch das tatsächliche Gewicht mit 2 Pferde.
Es gibt aber auch genug Pferdeanhänger die voll beladen zu viel auf die Wage bringen!!!!
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Re: Anhängelast

Beitragvon Florian1980 » Mi Jul 04, 2012 22:34

flash hat geschrieben:Hallo,

du must erst einmal wissen wie hoch das Zul. Gesamtgewicht von deinem Hänger ist.

Das muss dann min. als Anhängerlast in den Papieren stehen.
Pferdeanhänger sind nicht alle gleich schwer, es gibt auch welche über 2t.


Das Leergewicht muss mindestens die Anhängelast sein. Dann darfst du den Anhänger leer fahren. Anhängelast minus Leergewicht = erlaubte Zuladung.
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Re: Anhängelast

Beitragvon WollF_JDL310 » Mo Jul 09, 2012 8:53

Badeschlappe sollte aber auch wissen, dass wenn das Anhängergespann über 3,5 Tonnen geht, dass dann der BE Führerschein / Fahrerlaubnis notwendig ist.
Sonst ist es Fahren ohne Führerschein, was recht teuer werden kann.

Irgendwas war noch mit dem Sonntagsfahrverbot, da sollte genauer im www nachgeforscht werden.

Wie es aussieht, wenn der Pferdeanhänger als Sportanhänger eingetragen ist, sollte auch mal im Internet nach gesehen werden.

Kompetente Antworten kann Verkehrsportal.de geben.


In diesen Thread http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... gergewicht u.a. kann man ja schon mal rumstöbern.
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Re: Anhängelast

Beitragvon Guido78 » Mo Jul 09, 2012 9:23

WollF_JDL310 hat geschrieben:Badeschlappe sollte aber auch wissen, dass wenn das Anhängergespann über 3,5 Tonnen geht, dass dann der BE Führerschein / Fahrerlaubnis notwendig ist.
Sonst ist es Fahren ohne Führerschein, was recht teuer werden kann.



Irgendwas war noch mit dem Sonntagsfahrverbot, da sollte genauer im www nachgeforscht werden.

Sonntagsfahrverbot nur, wenn das Zugfahrzeug als LKW gemeldet ist. Mit nen PKW stellt das kein Problem da.

Wie es aussieht, wenn der Pferdeanhänger als Sportanhänger eingetragen ist, sollte auch mal im Internet nach gesehen werden.

Kompetente Antworten kann Verkehrsportal.de geben.


Was sollte denn da nach gesehen werden? Anhänger ist Anhänger. Verstehe gerade nicht, auf was du da abziehlst????
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Re: Anhängelast

Beitragvon WollF_JDL310 » Mo Jul 09, 2012 10:50

Guido78 hat geschrieben:Sonntagsfahrverbot nur, wenn das Zugfahrzeug als LKW gemeldet ist. Mit nen PKW stellt das kein Problem da.
Ist der "PKW" ein SUV oder ein PickUp und wie des öfteren als LKW angemeldet, sieht es anders aus.

Guido78 hat geschrieben:Was sollte denn da nach gesehen werden? Anhänger ist Anhänger. Verstehe gerade nicht, auf was du da abziehlst????
Ich zielte u.a. etwas auf grüne oder schwarze Zulassungskennzeichen.
Bei einem grünen Nummernschild (steuerfrei) dürfen nur (Sport-)-Pferde transportiert werden. Die Heu- und Futterration für die nächsten Tage/Wochen iwo abzuholen, zu transportieren, kann im Falle des Erwischtwerdens sich zur Steuerhinterziehung ausweiten.
Geht in der Tat, Guido78, etwas am Thema vorbei. :oops:

Wie auch und noch ein Nebenschauplatz:
Die Stützlast des Anhängers wird dem Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges hinzugerechnet, beim Anhänger eben abgerechnet. Am Gesamtgewicht des Gespannes ändert sich somit nix.
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Re: Anhängelast

Beitragvon Heuer » Mo Jul 09, 2012 23:00

Hallo Badematte,
Du mußt kein Auto kaufen, das zwei Tonnen ziehen kann, sondern das zwei Tonnen ziehen darf! Der D-Wert hat da nicht viel zu sagen. Es geht um die maximal zulässige Anhängelast und das Gesamtzuggewicht von Zugfahrzeug und Hänger. 2-Pferdeanhänger haben meißt 1,9 oder 2,0 to zul Gesamtgewicht. Das Leergewicht bewegt sich grob zwischen 650 und 800 kg. Dazu kommen Deine 2 Pferde. Das können 800 kg aber auch 1500 kg sein, je nach Rasse, Figur und Größe. Das heißt Du kommst grob auf 1450 bis 2300kg. Das ist von der zulässigen Anhängelast her ein himmelweiter Unterschied.
Im Zweifelsfall von einem kompetenten Autohaus beraten lassen.
Jedenfalls wird es ein größeres und schwereres Fahrzeug. Grundsätzlich gilt: die Anhängelast beim PKW ist nie höher als das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges. Dann gibt es noch fabrikatspezifische Einschränkungen bezgl. Bremsanlage, Kühler und Kupplung/Getriebe.
Mein momentanes Zugfahrzeug ist ein Renault Espace 3. Und ich bin mit dem Gespann recht zufrieden.
Grüße Heuer
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der Heuer
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Re: Anhängelast

Beitragvon Flozi » Mo Jul 09, 2012 23:47

Heuer hat geschrieben:Jedenfalls wird es ein größeres und schwereres Fahrzeug. Grundsätzlich gilt: die Anhängelast beim PKW ist nie höher als das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges.


Hy Heuer
Ich habe zwar keine Ahnung von der Materie, bin mir aber sicher das diese Aussage nicht stimmt.

Z.B Mercedes M Klasse zulässiges Gesamtgewicht 2950Kg Anhängelast gebremst 3500Kg

Wer weiß den wie man den D-Wert ausrechnet hat doch auch was mit der Bauart der Anhängekupplung zu tun, hab mir eine einbauen lassen weiß aber gar nicht was ich anhängen darf weil nur ein D-Wert angegeben ist?
Viele Grüße Flozi
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