ich weiß es gibt ja schon einige beiträge dazu, aber was stimmt denn nun?
landwirtschaftlicher Anhänger 25kmh
1. anhängergewicht abzüglich stützlast max halbes schleppergewicht
2. anhängergewicht max. schleppergewicht
3. anhängergewicht wie maximal in den anhängerpapieren, höchstens 4t.
4. oder?
was mich auch irritiert, (angeblich) hätte der schlepper von einem 3000kg als ungebremste anhängelast eingetragen, wiegt aber nur 2,5t oder ist das nur blabla.
ergänzende frage: umsteckbremse, hydraulikbremse usw. gelten nur auf eigenen land oder?, darf man dort also das zulässige gewicht fahren, auch wenn die wege dort öffentlich zugänglich sind (Feldwege Waldwege usw)?.
hintergrund ich hab einen alten ladewagen mit umsteckbremse mit zgg von 3t laut typenschild. dieser wird nur als brennholzhänger genutzt. bei 1 dürfte ich diesen ja mit dem 2.2t schlepper (fast) nur leer fahren