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Anhänger zulassungsfrei?

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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17 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Anhänger zulassungsfrei?

Beitragvon michaeI » Mi Nov 27, 2019 19:12

Hallo,

ich bin mir zwar nicht sicher, ob das hier rein passt, aber für euch ist das eine einfach Frage.
Ich hab den Führerschein Klasse B.
Damit darf ich ja unseren Schlepper (40 km/h; zugelassen als LoF) ganz normal auf der Straße bewegen.
Aber darf ich dann auch unseren Gummiwagen, der keine eigene Zulassung besitzt, mit einem selbstgemachten Wiederholungskennzeichen auf der Straße fahren?

Und was ist mit einem zugelassenen Anhänger? Brauch ich dann dafür Klasse BE?

Vielen Dank im Voraus!
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Re: Anhänger zulassungsfrei?

Beitragvon Barbicane » Mi Nov 27, 2019 19:48

Bei Klasse B ist Klasse L mit dabei.
Damit darfst du den 40km/h Traktor solo ohne Begrenzung fahren. Mit Anhängern geht's auch wenn du max. 25km/h fährst.
Beides geht über 3,5t NUR wenn die Fahrt einen LoF Zweck erfüllt
Der Anhänger muss ohne Zulassung eine Betriebserlaubnis (ab Baujahr 07.1961?), ein 25km/h Schild und das ungestempelte Kennzeichen einer im Betrieb zugelassenen Zugmaschine haben.
Das Kennzeichen darf nicht selbsgemacht sein sonden muss der Norm entsprechen.
Zugelassene Hänger gehen natürlich auch.
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
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Re: Anhänger zulassungsfrei?

Beitragvon freddy55 » Mi Nov 27, 2019 20:21

Schon die Fragestellung ist falsch, " Anhänger zulassungsfrei " gibt es nicht. Die Antwort ist aber richtig.
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Re: Anhänger zulassungsfrei?

Beitragvon countryman » Mi Nov 27, 2019 21:56

Sicher gibt es zulassungsfreie Anhänger, wie richtig erläutert wurde (Wiederholungskennzeichen, ein normgerechtes wird seit geraumen Jahren rechtlich gefordert). Zulassungsfrei nicht mit betriebserlaubnisfrei verwechseln!
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Re: Anhänger zulassungsfrei?

Beitragvon freddy55 » Mi Nov 27, 2019 23:05

countryman hat geschrieben:Sicher gibt es zulassungsfreie Anhänger, wie richtig erläutert wurde (Wiederholungskennzeichen, ein normgerechtes wird seit geraumen Jahren rechtlich gefordert). Zulassungsfrei nicht mit betriebserlaubnisfrei verwechseln!



Ich bleibe dabei, ich kenne allenfalls Anhänger die ihre Zulassung in gegebenem Fall über die Zugmaschine beziehen, sind also nicht frei wie das viele glauben.
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Re: Anhänger zulassungsfrei?

Beitragvon countryman » Mi Nov 27, 2019 23:11

§ 3 Abs, 2 FZV:
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
(...)
folgende Arten von Anhängern:
a)
Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,

b)
Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe, die von Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,
c)
fahrbare Baubuden, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,
d)
Arbeitsmaschinen,
e)
Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsbooten des Rettungsdienstes oder Katastrophenschutzes, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,
f)
einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen,
g)
Anhänger für den Einsatzzweck der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes,
h)
land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte,
i)
hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte Sitzkarren.
Anhänger im Sinne des Satzes 1 Nummer 2 Buchstabe a bis c sind nur dann von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen, wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind.
(3) Auf Antrag können die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen werden.
(4) Der Halter darf die Inbetriebnahme eines nach Absatz 1 zulassungspflichtigen Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn das Fahrzeug nicht zugelassen ist.

(Hervorhebung vom Verfasser)
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Klasse L in B enthalten????

Beitragvon adefrankl » Do Nov 28, 2019 0:04

Barbicane hat geschrieben:Bei Klasse B ist Klasse L mit dabei.
.......

Also mit der obigen Aussagewäre ich sehr vorscihtig. Eigentlich hatte ich im Hinterkopf, dass die Klasse B eben nicht die Klasse L enthält (Da es mch nicht betrifft und meine Kinder auch noch keinen Führerschein haben, habe ich das aber nicht im Detail verfolgt). Also eine erste Sche im Netz ergab jedenfalls keine Hinweise für diese Behauptung.
Nun früher gab es ja eine andere Einteilung. Und da ist beim Umschreiben z.B. von Klasse 3 eben nicht nur die Klasse B sondern auch eben L enthalten. Wurde das vielleicht damit verwechselt.
Ohne sichere Belege würde ich auf jeden Fall davon ausgehen, dass die Klasse B die Klasse L nicht enthält (die alte Klasse 3 aber schon).
Wereinen aktuellen Führerschein hat, kann allerdings auf der Rückseite genau sehen, welche Klassen er eigentlich führen darf. Weiss jetzt alllerdings nicht, ob auch alle denen die Klasse B direkt zugeteilt wurde, schon die neueste Führerscheinvariante haben. Ansonsten beantwortet nachschauen die Frage.
Die Geschichte von "Des Kaisers neue Kleider" würde heutzutage mit einer Hausdurchsuchung im Elternhaus des Kindes enden.
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Re: Anhänger zulassungsfrei?

Beitragvon Südheidjer » Do Nov 28, 2019 0:24

Laut TÜV Nord schließt die Klasse B auch die Klassen L und M mit ein.

https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/verkehr/fuehrerschein/fuehrerscheinklassen/klassen-b-b96-und-be/
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Re: Anhänger zulassungsfrei?

Beitragvon Barbicane » Do Nov 28, 2019 7:07

Also Klasse B enthält auf jeden Fall die Klasse L.

Auszug aus der Fahrerlaubnisverordnung Paragraph 6 (3):
 Außerdem berechtigt

die Fahrerlaubnis der Klasse A zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM, A1 und A2,

die Fahrerlaubnis der Klasse A2 zum Führen von Fahrzeugen der Klassen A1 und AM,

die Fahrerlaubnis der Klasse A1 zum Führen von Fahrzeugen der Klasse AM

die Fahrerlaubnis der Klasse B zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM und L,
(...)
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Re: Anhänger zulassungsfrei?

Beitragvon freddy55 » Fr Nov 29, 2019 19:58

countryman hat geschrieben:§ 3 Abs, 2 FZV:
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
(...)
folgende Arten von Anhängern:
a)
Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,

b)
Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe, die von Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,
c)
fahrbare Baubuden, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,
d)
Arbeitsmaschinen,
e)
Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsbooten des Rettungsdienstes oder Katastrophenschutzes, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,
f)
einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen,
g)
Anhänger für den Einsatzzweck der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes,
h)
land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte,
i)
hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte Sitzkarren.
Anhänger im Sinne des Satzes 1 Nummer 2 Buchstabe a bis c sind nur dann von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen, wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind.
(3) Auf Antrag können die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen werden.
(4) Der Halter darf die Inbetriebnahme eines nach Absatz 1 zulassungspflichtigen Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn das Fahrzeug nicht zugelassen ist.

(Hervorhebung vom Verfasser)


Ich weiß ja nicht ob du nicht verstehen kannst oder willst, also satteln wir den Gaul doch einfach mal von der anderen Seite. Wenn z.b. der Hobbyholzer sein Holz für seine Heizung, oder noch besser er war beim Baustoffhändler, und wird dann vom Ordnungshüter der sich auskennt angehalten, dann gibt das eine Anzeige wegen fahren ohne Zulassung. Fährt er aber seine Kartoffeln zum Händler, ist alles in Ordnung, weil dann ist sein Anhänger zugelassen, und das obwohl er kein Zulassungsverfahren durchgeführt hat. Fährt er aber seine Kartoffeln mit 40 km/h, hat der Anhänger wieder keine Zulassung. Wo liegt nun der Irrtum? Lese deinen Text, und meinen mal gaaanz langsam.
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Re: Anhänger zulassungsfrei?

Beitragvon countryman » Fr Nov 29, 2019 20:20

Auch im Falle der legalen Nutzung ist der Hänger nicht zugelassen. Er ist vielmehr -unter den oft zitierten 4 Voraussetzungen- zulassungsfrei :prost:

Um die Sache vollends zu verwirren gibt es auch zulassungsfreie Fahrzeuge, die ein eigenes amtliches Kennzeichen führen müssen. :klee:
Wenn du es so auslegen möchtest, dass legale Straßennutzung meint ,dass es "zugelassen" im Sinne von "zulässig" ist, meinetwegen gern, aber es deckt sich nicht mit der rechtlichen Bedeutung des Begriffs. Wenn wir es öffentlich diskutieren wollen, sollten wir uns aber an die vorgebenen Begriffe halten - wie gesagt, die Sache ist so oder so unübersichtlich genug.
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Re: Anhänger zulassungsfrei?

Beitragvon freddy55 » Fr Nov 29, 2019 20:55

countryman hat geschrieben:Auch im Falle der legalen Nutzung ist der Hänger nicht zugelassen. Er ist vielmehr -unter den oft zitierten 4 Voraussetzungen- zulassungsfrei :prost:

Um die Sache vollends zu verwirren gibt es auch zulassungsfreie Fahrzeuge, die ein eigenes amtliches Kennzeichen führen müssen. :klee:
Wenn du es so auslegen möchtest, dass legale Straßennutzung meint ,dass es "zugelassen" im Sinne von "zulässig" ist, meinetwegen gern, aber es deckt sich nicht mit der rechtlichen Bedeutung des Begriffs. Wenn wir es öffentlich diskutieren wollen, sollten wir uns aber an die vorgebenen Begriffe halten - wie gesagt, die Sache ist so oder so unübersichtlich genug.



Bei entsprechendem " Verwendungszweck " ist der Anhänger tatsächlich zugelassen, ohne Zulassungsverfahren, und zwar über die Zugmaschine und die BE, aber den " zulassungsfreien Anhänger " gibt es nicht. Im übrigen, das 25 km Schild und das Folgekennzeichen sind auch maßgeblich für die Zulassung.
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Re: Anhänger zulassungsfrei?

Beitragvon egnaz » Fr Nov 29, 2019 22:22

Ich definiere eine Zulassung über eine Registrierung bei der Straßenbehörde mit Zulassungsbescheinigung und Haftpflichtversicherung. Beides trifft auf die LoF Anhänger bis 25 km/h nicht zu, also ist er zulassungsfrei. Das hat auch nichts mit dem Zugfahrzeug zu tun. Das Folgekennzeichen muss ja auch nicht unbedingt das Kennzeichen des Zugfahrzeuges haben, sondern das Kennzeichen irgend eines Zugfahrzeuges des Betriebes.
Im Schadensfall mit Zugfahrzeug und Anhänger ist immer die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges zuständig. Die Haftpflichtversicherung des Anhängers ist nur dann zuständig, wenn kein Zugfahrzeug beteiligt ist. Wenn z.B. ein geparkter Anhänger sich selbständig macht und einen Unfall verursacht.
Bei zulassungsfreien Anhängern ist dann der Betrieb haftbar, bzw die Betriebshaftpflicht. Über das Folgekennzeichen kann dann der Betrieb ermittelt werden.
Gruß Eckhard
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Re: Anhänger zulassungsfrei?

Beitragvon ackerschiene » Sa Nov 30, 2019 9:30

"Ich definiere eine Zulassung"

Genau das ist der Haken. Es gibt aber in D nur eine rechtsgültige Definition und das ist die des Verordnungsgebers (ugs. "Gesetzgebers").

Ihr redet aneinander vorbei und Countryman hat recht.

Es nutzt doch nichts zu streiten.
Wenn ich einen Schraubendreher Schraubenzieher nenne, kann der immer noch keine Schraube ziehen.

Gruß, Uwe
Geht nicht gibt's nicht.
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Re: Anhänger zulassungsfrei?

Beitragvon Isarland » Sa Nov 30, 2019 9:52

Das ist doch reine Wortklauberei in diesem Thread.....hier in BY gibt's für sowas ein schönes Wort.....Dipfescheisser.
Die rasant voranschreitende allgemeine Verblödung löst bei mir Angst und Schrecken aus.
O-Ton "Lisa Fizz"
O Herr, verschone uns vor bösen Geistern, den Blöden und den Grünen.
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