Hallo,
ich stehe vor dem Problem, dass ich durch einen anderen landwirtschaftlichen Betrieb geschädigt wurde und jetzt nicht weiß, wieviel Ersatz ich von diesem fordern kann.
Ich habe landwirtschaftliche Flächen gepachtet. Eine dieser Flächen wurde für ein Jahr unberechtigter Weise vom Vorpächter an einen 3. Betrieb weitergegeben (Tausch, Bewirtschaftungsvertrag- keine Ahnung, spielt aber auch keine Rolle).
Wie setzt sich der Entschädigungsbetrag zusammen? Mir fallen da Dinge ein, wie Pachtaufwand, Berufsgenossenschaft, Gewässerunterhalt, Grundsteuer, Fördermittelausfall und Ertragsausfall. Fällt jemanden noch etwas ein?
Wie wird der Ertragsausfall berechnet? Ich kann ja keine bestimmte Kultur zur Berechnung festlegen.
Könnte man auch einen so genannten "Mühewaltungsaufwand" verlangen? (Hier mal so eine Art Definition: Für die durch den Schadensfall verursachte Mühewaltung (Kontakt- und Schadensaufnahme, Behördenwege, Änderung des Mehrfachantrages, Kontrolltätigkeit, Rechtseinräumung …) kann ein pauschaler Mühewaltungsaufwand von mind. 80 € zur Abgeltung dieser Kosten geltend gemacht werden.)
Wäre über hilfreiche Antworten sehr erfreut, denn ich komme bei diesem Thema einfach nicht weiter.
