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Autoanhänger ohne Zulassung am Schlepper ?

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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16 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Autoanhänger ohne Zulassung am Schlepper ?

Beitragvon de_lupo » Mi Apr 15, 2009 12:52

Hallo,

möchte einen Autoanhänger (ohne Zulassung) am Schlepper betreiben.

Ist das möglich mit einem 25er Schild und Schlepperkennzeichen?

Wenn Nein was muss ich machen?

Muss ich das Dingen zulassen?

Danke Euch.

Gruß CHristian
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Beitragvon juergen_odw » Mi Apr 15, 2009 16:08

Hallo

Ist kein Problem, das mache ich auch. Ich habe einen gebrauchten 2to Auwärter mit einem leichten Achsschaden für einen super Preis gekauft.
25Kmh Aufkleber hinten drauf und ab gehts.
Gruss
Jürgen
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Beitragvon mi » Mi Apr 15, 2009 16:37

Hallo,

wenn du an deinem Schlepper eine grüne Nummer hast, ist es kein Problem. Hast du eine schwarze Nummer am Schlepper, bin ich der Meinung, der Hänger muss zugelassen werden.

Gruss, Martin
Manche Männer bemühen sich lebenslang, das Wesen einer Frau zu verstehen. Andere befassen sich mit weniger schwierigen Dingen z.B. der Relativitätstheorie
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Beitragvon lanz1706 » Mi Apr 15, 2009 17:53

Hallo,

ich bin der gleichen Meinung wie Martin.
Gruß Lanz 1706
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Beitragvon JDL 300 » Mi Apr 15, 2009 19:12

hey auf grün gehts auf schwarz musste zulassen
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Beitragvon rednose » Mi Apr 15, 2009 19:34

Hallo zusammen,
es geht,aber ganz ohne Nummernschild geht es nicht.
Bei lof-Nutzung kann der Hänger ein grünes Nr.-schild bekommen, von einem grün angemeldeten Schlepper.
Dann aber eben nur lof-Nutzung,auch mit einem "schwarzen" Schlepper.

Aber wo kein Kläger, da kein Richter, ich habe auch einen alten 750kg Hänger ohne Nr.-Schild hinter meinem Schlepper.

Gruß
Bernhard.
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Beitragvon Nachteule » Mi Apr 15, 2009 20:09

Moin moin

Dieses Themawurde hier schonmal durchgenommen. Ganz einfach: entscheidend ist der Zweck der Fahrt. Wenn land- oder forstwirtschaftliche Leistungen gefahren werden, geht das mit Wiederholungskennzeichen, gleich, ob grün oder schwarz. Nur wenn die Fahrt nicht lof-Zwecken dient, ergibt sich daraus eine Zulassungspflicht für den Anhänger.

Gruß
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Beitragvon lanz1706 » Mi Apr 15, 2009 20:41

Hallo,

ja da hast du recht Nachteule das Thema haben wir durch gekaut, deine Aussage zeigt mir aber das du nicht verstanden hast was durch gekaut wurde.
Einfach im § 18 STVO nachlesen da steht es genau drin.
Gruß Lanz 1706
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Beitragvon Nachteule » Mi Apr 15, 2009 21:21

Hallo Lanz

So ganz verstehe ich deinen Einwand nicht. Und §18 STVO handelt von Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Wenn du STVZO meinst, musst du das auch richtig schreiben. Bezüglich des Themas bleibt es dabei - der Zweck der Fahrt ist entscheidend. Unberührt davon bleibt natürlich die Pflicht einer amtlichen Betriebserlaubnis. Die ist allerdings Voraussetzung für die Benutzung öffentlicher Straßen und ein evtl. notwendiges Zulassungsverfahren. In einem lof-Betrieb ist zu lof-Zwecken ein zulassungsfreier Anhängerbetrieb erlaubt. Das Wiederholungskennzeichen wird darüberhinaus nur fällig, wenn jenes des Zugfahrzeuges durch den Anhänger und dessen Ladung verdeckt und somit nicht erkennbar ist.
Gruß
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Beitragvon mi » Mi Apr 15, 2009 21:29

Hallo,

nur mal zur Info:

§ 18 StVZO gibt es nicht mehr!

Und der Anhänger ist nur dann zulassungsfrei, wenn er in einem lafo-Betrieb für lafo-Zwecke genutzt wird.

Gruss, Martin
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Beitragvon lanz1706 » Mi Apr 15, 2009 22:18

Hallo,

hatte ja doch nichts vergessen was, weiß schon was ich schreibe und sage. Wo es bei dir bei bleibt ist mir egal der Richter wird dich schon eines besseren belehren, wenn man einen Verletzten unter deinem nicht angemeldeten Anhänger raus gezogen hat.
Du hast nur mit deiner Behauptung recht wenn du für einen LOF Betrieb arbeiten mit dem Anhänger ausführst, das Nummernschild am Anhänger muß von einem Schlepper mit grüner Nummer des LOF Betriebs sein und die Arbeiten müssen auf dem LOF Betrieb beginnen oder enden.
Gruß Lanz 1706
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Beitragvon de_lupo » Do Apr 16, 2009 6:43

Oh oh,

da habe ich ja was angerichtet! :?

Danke für die Antworten. :lol:
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Beitragvon abu_Moritz » Do Apr 16, 2009 7:00

oder du bezahlst bei der Zugmaschine einen Anhängerzuschlag für deinen schwersten Hänger und dann bekommen alle Hänger eine grüne (eigene) nummer (steuerfrei) - so wie in fast jeder Spedition üblich.
Zulassen usw musst sie dann aber trotzdem
Gruß Jo


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Beitragvon DX85 » Do Apr 16, 2009 7:26

http://forum.jurathek.de/showthread.php?p=330423

Passt zum Thema grün/schwarz, nur wurde der §18 der StVZO inzwischen wörtlich in die FZV übernommen.
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Beitragvon Variokutscher » Fr Apr 17, 2009 15:40

abu_Moritz hat geschrieben:oder du bezahlst bei der Zugmaschine einen Anhängerzuschlag für deinen schwersten Hänger und dann bekommen alle Hänger eine grüne (eigene) nummer (steuerfrei) - so wie in fast jeder Spedition üblich.
Zulassen usw musst sie dann aber trotzdem



Mit dem bekannten Problem, das dann alle deine Hänger auf deine Zugmaschine zugelassen sind. Den Anhänger dann mal eben fix dem Nachbar ausleihen, ist dann Steuerhinterziehung. Also ich würde von diesem Beispiel die Fingerchen lassen. Und die Rennleitung wird immer schäfer was solche sachen angeht.
LG Variokutscher

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