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Autokauf bei mobile.de

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Autokauf bei mobile.de

Beitragvon bauer hans » Mo Mär 06, 2023 9:45

Ein gebr. auto steht mit günstigem preis drin und man fragt nach.
da heisst es,der wagen kostet 2500 mehr,weil er falsch online gestellt wurde.
hatte ich noch nie erlebt.
rechtlich könnte ich dagegen vorgehen.
was meint ihr?
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Re: Autokauf bei mobile.de

Beitragvon Landwirt 100 » Mo Mär 06, 2023 11:07

Mit welchem Recht könntest du dagegen vorgehen? Du hast noch keinen Kaufvertrag unterschrieben.
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Re: Autokauf bei mobile.de

Beitragvon wastl90 » Mo Mär 06, 2023 11:37

Bei neueren Wagen bzw. Reimporten wird oft einfach ein Inserat laufen gelassen um mal die Kunden ans Telefon zu bekommen. Dann ist der neue Wagen erst 2 Monate später oder in einer anderen Ausstattung lieferbar o.Ä. .
Rechtlich wirst du dagegen nicht vorgehen können. Sicherlich ist auch irgendwo im Inserat ein Ausschuss Klausel "Irrtümer oder Änderungen" intigriert.
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Re: Autokauf bei mobile.de

Beitragvon bauer hans » Mo Mär 06, 2023 11:40

Landwirt 100 hat geschrieben:Mit welchem Recht könntest du dagegen vorgehen? Du hast noch keinen Kaufvertrag unterschrieben.

ich habe das angebot und die antwort auf meine anfrage vorliegen.
ein angebot ist verbindlich.
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Re: Autokauf bei mobile.de

Beitragvon ihc driver 94 » Mo Mär 06, 2023 12:11

Von einem privaten?

Lass es einfach. Ich hab auch mal eine weile autos gekauft, hergerichtet und verkauft und so geschichten und genau wegen solcher leute dann aufgehört die immer gleich mit Anwalt drohen wenn die hupe nicht geht und es nicht im kaufvertrag steht. Wenns dir nicht zu blöd ist dann geh vor Gericht durch alle instanzen.. nimm dir aber dann bis nächster jahr um die Zeit nichts vor.... sowas dauert und kostet unnötig viel nerven.
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Re: Autokauf bei mobile.de

Beitragvon 240236 » Mo Mär 06, 2023 12:44

bauer hans hat geschrieben:Ein gebr. auto steht mit günstigem preis drin und man fragt nach.
da heisst es,der wagen kostet 2500 mehr,weil er falsch online gestellt wurde.
hatte ich noch nie erlebt.
rechtlich könnte ich dagegen vorgehen.
was meint ihr?
Erkläre mir das bitte. Habe noch nie ein Auto über mobile verkauft. Was heisst: es wurde online falsch eingestellt? Verstehe ich das richtig: Du möchtest ein Auto kaufen, das für X € angeboten wird und jetzt möchte der Verkäufer 2500€ mehr?
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Re: Autokauf bei mobile.de

Beitragvon bauer hans » Mo Mär 06, 2023 13:33

240236 hat geschrieben:Erkläre mir das bitte. Habe noch nie ein Auto über mobile verkauft. Was heisst: es wurde online falsch eingestellt? Verstehe ich das richtig: Du möchtest ein Auto kaufen, das für X € angeboten wird und jetzt möchte der Verkäufer 2500€ mehr?

ich hatte schon einen hochpreisigen MD bei mobile verkauft.
das auto wurde zu einem realistischen preis angeboten und ich hatte nachgefragt,ob ich das gegen vorkasse frei haus kaufen könnte.
da wurde mitgeteilt,es wäre 2500€ teurer,weils "falsch online gestellt worden war".
eine lieferung würden sie nicht anbieten.
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Re: Autokauf bei mobile.de

Beitragvon egnaz » Mo Mär 06, 2023 14:06

Du stehst im Supermarkt an der Kasse und ein Artikel ist teurer als ausgezeichnet. Dann wirst du auch nicht auf den ausgezeichneten Preis bestehen können. Entweder zahlst du den geforderten Preis oder der Artikel wird nicht gekauft.
Gruß Eckhard
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Re: Autokauf bei mobile.de

Beitragvon Landwirt 100 » Mo Mär 06, 2023 17:30

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 145 Bindung an den Antrag
Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat.


Ich kenne es so, dass meistens bei Autoangeboten so etwas wie "freibleibend" dabeisteht. Da gehe ich bei dir auch von aus.
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Re: Autokauf bei mobile.de

Beitragvon Landwirt 100 » Mo Mär 06, 2023 17:35

Anders ginge es ja bei Onlineangeboten auch nicht, denn es kann ja immer jemand schneller ja sagen als du. Anders wäre es, er hätte dir persönlich das Auto schriftlich angeboten ohne die Gebundenheit auszuschließen, nur dann hättest du ein Anspruch auf das Auto zu dem angebotenen Preis.
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Re: Autokauf bei mobile.de

Beitragvon kontofux » Mo Mär 06, 2023 17:38

Sie befinden sich hier aber vor dem 145er.
Das erklärt Ihnen bestimmt der Anwalt.
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Re: Autokauf bei mobile.de

Beitragvon Landwirt 100 » Mo Mär 06, 2023 17:51

Wenn du es weißt, dann erkläre du es doch.
Würde er einen Anwalt befragen wollen, dann hätte er einen Anwalt befragt. Er hat aber das Forum befragt und möchte eine Antwort vom Forum. Wer zum Sachverhalt nichts beizutragen hat oder möchte, der/die/das hält die Finger still.
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Re: Autokauf bei mobile.de

Beitragvon kontofux » Mo Mär 06, 2023 18:03

Von m/w/d lässt sich der LT-User :regen: meist nicht gerne erklären.....

Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.....!!!

Wiki weiß es auch, dann muss es hier nicht den Platz belegen.
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Re: Autokauf bei mobile.de

Beitragvon Landwirt 100 » Mo Mär 06, 2023 18:13

@kontofux
Du hast Recht, falls der TE "bauer hans" mit "Angebot" nur die Anzeige des Autoverkäufers bei mobile.de meint. Hat er allerdings schon ein schriftliches persönliches Angebot, dann ist Paragraph 145 BGB zutreffend.
Leider ist es alles sehr unklar formuliert vom TE. Daraus werde ich nicht schlau:
bauer hans hat geschrieben:ich habe das angebot und die antwort auf meine anfrage vorliegen.
ein angebot ist verbindlich.
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Re: Autokauf bei mobile.de

Beitragvon kontofux » Mo Mär 06, 2023 19:00

Ist doch geschrieben, der Anwalt erklärt (und prüft)!
Alles lesen und erst später heftig drauf schlagen, warum auch immer!
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