Ein gebr. auto steht mit günstigem preis drin und man fragt nach.
da heisst es,der wagen kostet 2500 mehr,weil er falsch online gestellt wurde.
hatte ich noch nie erlebt.
rechtlich könnte ich dagegen vorgehen.
was meint ihr?
Aktuelle Zeit: Do Mär 28, 2024 15:40
Landwirt 100 hat geschrieben:Mit welchem Recht könntest du dagegen vorgehen? Du hast noch keinen Kaufvertrag unterschrieben.
Erkläre mir das bitte. Habe noch nie ein Auto über mobile verkauft. Was heisst: es wurde online falsch eingestellt? Verstehe ich das richtig: Du möchtest ein Auto kaufen, das für X € angeboten wird und jetzt möchte der Verkäufer 2500€ mehr?bauer hans hat geschrieben:Ein gebr. auto steht mit günstigem preis drin und man fragt nach.
da heisst es,der wagen kostet 2500 mehr,weil er falsch online gestellt wurde.
hatte ich noch nie erlebt.
rechtlich könnte ich dagegen vorgehen.
was meint ihr?
240236 hat geschrieben:Erkläre mir das bitte. Habe noch nie ein Auto über mobile verkauft. Was heisst: es wurde online falsch eingestellt? Verstehe ich das richtig: Du möchtest ein Auto kaufen, das für X € angeboten wird und jetzt möchte der Verkäufer 2500€ mehr?
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 145 Bindung an den Antrag
Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat.
bauer hans hat geschrieben:ich habe das angebot und die antwort auf meine anfrage vorliegen.
ein angebot ist verbindlich.
Mitglieder: AP_70, Bing [Bot], Google [Bot], Johnny10, Marian, micrometer