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Autoschild : Jagdschutz

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Autoschild : Jagdschutz

Beitragvon Bip » Mo Apr 21, 2008 20:09

Hallo. da ich hier im revier , was nicht mir gehört aber ich das recht haben alle kanzeln zu nutzen ,oft halte und parke habe ich mir das schild ans auto gemacht. Man glaubt gar nicht wie die leute respekt zeigen und die hunde anleihnen. Ist das schild gesetzlich erlaubt?
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Beitragvon Malte » Mo Apr 21, 2008 20:16

http://www.forst-hamburg.de/bundesjagdgesetz/06-09.htm
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Re: Autoschild : Jagdschutz

Beitragvon Laurenz » Mo Apr 21, 2008 20:20

Bip hat geschrieben:Hallo. da ich hier im revier , was nicht mir gehört aber ich das recht haben alle kanzeln zu nutzen ,oft halte und parke habe ich mir das schild ans auto gemacht. Man glaubt gar nicht wie die leute respekt zeigen und die hunde anleihnen. Ist das schild gesetzlich erlaubt?


Wie auf der Autobahn. Wenn die Cops irgendwo mit 100 rumeiern traut sich keiner zu überholen. Selbst wenn 130 oder gar frei ist.
wahida. hat geschrieben:ich geh aber z.B. erst pinkeln und dann später wenn ich den rest fertig hab [essen usw.] mach ich mich im bad fertig
Ackerpussy hat geschrieben:Sag mal, wie saudumm bist du eigentlich?
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Beitragvon hippes69 » Mi Jul 16, 2008 8:55

Hallo,

das Schild "Jagdschutz" ist erlaubt. Allerdings ist das führen dieses Schildes mit keinen Rechten gegenüber Dritten verbunden. Meines Wissens gibt es das Schild 'Jagdschutz' über deb DJV.

Das bedeutet, dises Schild weist darauf hin, dass Du hier 'Jagdausübungsberechtigter' bist, mehr nicht. Mit diesem Schild auch wenn man meint es erzeugt Respekt ist keinerlei Weisungsbefugnis gegenüber Spaziergängern und sonstigen Waldbesuchern verbunden.
Ein Beispiel, Dir kommt auf dem Weg zum Hochsitz ein Waldbesucher entgegen dessen Hund nicht angeleint ist. Im Wald besteht je nach Bundesland und Landeswaldgesetz eine Anleinpflicht. Du kannst den Waldbesucher darauf hinweisen, er möchte seinen Hund anleinen, du kannst ihn aber nicht zwingen bzw. mit Androhung einer Strafe dazu bringen seinen Hund anzuleinen. Was Du als Jäger machen kannst ist den Waldbesucher ebenfalls mit Respekt darauf hinweisen das das ein Vergehen gegen das Landeswaldgesetzt ist und somit ein Ordnungswidrigkeitstatbestand.

Die Weisungsbefugnis obliegt einzig und allein den Bediensteten der Verwaltung (Forst- oder Landwirtschaftsverwaltung). Diese führen in der Regel Schilder mit Hoheitlichen Abzeichen in Ihren Fahrzeugen.

Es ist schön, dass Du Dich mit einem solchen Schild den Waldbesucher gegenüber zu erkennen gibst, aber das ist eigentlich schon alles. Ich schreibe das so ausführlich, weil es immer wieder zu Übertretungen / Spannungen in dem Bereich kommt und ich als Landesbedienster im Wald damit konfrontiert werde.
Grüße von hippes69
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Beitragvon Wolle76 » Do Jul 17, 2008 8:53

Jagdschutz bedeutet, dass du Jagdschutzberechtigter bist. Das sind Revierinhaber, Jagdaufseher, die Polizei und Berufsjäger (Revierjäger). So wie ich das verstanden habe bist du nichts von alledem. Ich hab keine Ahnung ob du es trotzdem nutzen darfst kann mir aber sehr gut vorstellen, dass du es NICHT darfst, da du, wenn du den Gesetzestext liest, feststellen wirst, dass ein Jagdschutzberechtigter schon einen offiziellen Touch hat. Aber im Jagdhandel gibts auch Schilder mit der Beschriftung "Jagdbetrieb". Ich denke das würde deiner Tätigkeit eher entsprechen.

§ 25 BJagdG Jagdschutzberechtigte

(1) Der Jagdschutz in einem Jagdbezirk liegt neben den zuständigen öffentlichen Stellen dem Jagdausübungsberechtigten ob, sofern er Inhaber eines Jagdscheines ist, und den von der zuständigen Behörde bestätigten Jagdaufsehern. Hauptberuflich angestellte Jagdaufseher sollen Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sein.

(2) Die bestätigten Jagdaufseher haben innerhalb ihres Dienstbezirkes in Angelegenheiten des Jagdschutzes die Rechte und Pflichten der Polizeibeamten und sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, sofern sie Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sind. Sie haben bei der Anwendung unmittelbaren Zwanges die ihnen durch Landesrecht eingeräumten Befugnisse.



PS.: Sorry Malte .... hab deinen Link zu spät gesehen -.-
Ich lass es trotzdem mal hier stehen.
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Beitragvon Malte » Do Jul 17, 2008 10:14

Macht nichts, ich bin Deiner Meinung.
Korinthenkacker könnten sich an der ungerechtfertigten Nutzung eines zumindest "halbamtlichen" Schildes stören und der Schuss geht nach hinten los.
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Beitragvon Ernstfried » Do Jul 17, 2008 10:56

Ein Schild mit der Aufschrift "Jagdschutz" (oder: "Bundeskanzler" oder: "Kaiser von China" oder...) kann sich jeder ins Schaufenster stellen, ohne dass es zu irgendetwas berechtigt oder verpflichtet.
Mir sind Leute lieber, die "mir" und "mich" verwechseln, als "mein" und "dein"
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Beitragvon Wolle76 » Fr Jul 18, 2008 12:13

Mich persönlich stört ein solches Schild auch bei Nichtberechtigten kein Stück. Ich weiß auch nicht wie offiziell ein solches Schild ist. Fakt ist ja wohl das man sich nicht ohne weiteres POLIZEI ans Auto schreiben darf. Ich hab keine Ahnung wo da die Grenze ist. Aber ich bin mir sicher, dass es eben die von Malte so schön benannten "Korinthenkacker" gibt die sich über sowas aufregen und ärgern. ICH würde es sein lassen. Ein Schild mit der Aufschrift "Jagdbetrieb" kostet um die 10 Euro. Und man kann sich ja auch Schilder machen lassen. "Jäger im Einsatz", "Jäger", "Jagdgast", "Privater Wildbestandsregulierer", "Abschussplaneinhaltungshelfer" ..... keine Ahnung ^^.
Für die Richtigkeit meiner Aussagen übernehme ich keine Gewähr aber ich treffe sie nach besten Wissen. :D
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Re: Autoschild : Jagdschutz

Beitragvon Malte » Fr Jul 18, 2008 18:50

Bip hat geschrieben: .....aber ich das recht haben alle kanzeln zu nutzen.....

Kanzler
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Autoschile:Jagdschutz

Beitragvon Jäger497 » Di Aug 12, 2008 2:15

Hallo,
Ein nicht zum Jagdschutz Berechtigter Jäger, also Jagdgast, darf gen.
Schild nicht führen, ebensowenig, wie bereits zuvor genannt, ein Schild
mit der Aufschrift "Polizei" oder "Forst".
Der Jagdschutzberechtigte oder auch Jagdgast darf den Halter eines freilaufenden Hundes sehr wohl auf rechtliche Verstöße ansprechen.Ich
selbst (bin jagschutzberechtigt) habe es immer so gehalten, daß ich den
Hundehalter angesprochen habe. Oft habe ich dann die Antwort erhalten:
das können Sie mir nicht verbieten (in Hessen ist es rechtlich so). Auf meine
Antwort: aber wenn jetzt ein Stück Wild aufspringt und Ihr Hund hinterher-
rennt, dann wildert er, dann können Sie mir den Abschuß nicht verbieten.
Die hat bisher immer dazu geführt, daß der Hund angeleint wurde.
Zur Klarstellung, ich habe bisher keinen Hund abgeschossen.
MfG.
Dieter
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Beitragvon Wadersloher » Fr Dez 26, 2008 23:26

In meinem Subaru Forester habe ich auch ein schil hängen mit der Aufschrift JAGDSCHUTZ.

Hinten an der Heckscheibe habe ich dann noch drei weitere Aufkleber, einmal - Jagd ist aktiver Naturschutz - Pirsch, dann einen Aufkleber wo drauf steht - Großer Münsterländer Jagdgebrauchshund und - verein für Westfalenterrier e.V. .
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Beitragvon Burghard » Sa Dez 27, 2008 21:40

Hab ich auch :lol: :lol:
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LG Burghard
http://burghard.hat-gar-keine-homepage.de
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Re: Autoschild : Jagdschutz

Beitragvon Fokko » Fr Jan 02, 2009 20:58

Hi Bip,

Bip hat geschrieben:Hallo. da ich hier im revier , was nicht mir gehört aber ich das recht haben alle kanzeln zu nutzen ,oft halte und parke habe ich mir das schild ans auto gemacht. Man glaubt gar nicht wie die leute respekt zeigen und die hunde anleihnen. Ist das schild gesetzlich erlaubt?


Verboten ist es jedenfalls nicht. Ich hatte früher auch mal eins dran, zunächst hauptsächlich, weil man als frischgebackener Jäger das ja schließlich auch zeigen will... ;-)

Eine Zeitlang hatte ich auch den Eindruck, dass man nicht so leicht ein Parkticket bekommt, wenn man dieses Ding hinter der Windschutzscheibe hat. Die Politessen denken vielleicht manchmal es sei ein Auto vom Forstamt, jemand der dort jemanden kennt oder - weil natürlich alle Jäger Bonzen sind ;-) - einen ihrer Öberen, der ihr dann Ärger macht.

Ich habe es aber abgemacht, nach dem mich unsere Freunde und Helfer mal auf der Autobahn mal genau dieses Schildes wegen herausgezogen und gefilzt haben: "Nicht dass wir Jäger grundsätzlich verdächtigen, aber sie wissen ja, es gibt schwarze Schafe..."

Natürlich haben sie nichts gefunden, es war nämlich zum Glück gar nicht der Jagdwagen und ich hatte das Schild nur aus obigem Grund dran gemacht.

Tja, so lernt man eben dazu...

Also, dieses Schild hat überhaupt keinen Sinn, außer dem, der staunenden Mitwelt zu signalisieren, dass das Auto einem Jäger gehört. Aber darüber sollte man spätstens nach ein paar Dreijahresjagdscheinen hinaus sein und das Jägersein, wennn schon, lieber duch einen frischen Bruch am Hut dokumentieren... ;-)

Übrigens habe ich mir auch sagen lassen, dass man mit dem Jägrschild riskiert, dass einem jemand das Auto aufbricht, weil er Waffen darin vermutet.

Und bringen tut es, wie die anderen ja auch schreiben: genau nix. Es hat rechtlich überhaupt keine Bedeutung.

WaiHei & fette Beute
Fokko

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http://selbstversorger-blog.over-blog.de/
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