Die Polizei ist nicht gleichzusetzen mit doofen Eltern oder Lehrern, die man blöd anmachen kann und nachher lächeln sie einen wieder an.
Im Bericht des Fragestellers fehlen ein paar Details. Die Baderei selber ist allenfalls ne Ordnungswidrigkeit wie Falschparken und hätte grade mal für einen Platzverweis gereicht (und ja, die Polizei darf das).
War das vielleicht eine Teenie-Strandparty, die der Grundstückeigentümer nicht wollte und dann hat der die Rennleitung gerufen? Die liegen ja nicht im Gebüsch auf der Lauer.
Die Polizisten haben die Drehzahl nicht hochgesetzt wegen dem bisschen Falschbaden, sondern wg Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung. Das sind Straftaten (STRAFTATEN). Der "Falschbader" hat durch sein provokatives Verhalten aus ner Mücke einen Elefanten gemacht und nicht etwa die Polizei. Wenn jemand die Feststellung der Personalien verweigert und widerständig ist, dürfen die ihn sogar einsperren, äh in Gewahrsam nehmen. Ziemlich naiv, anzunehmen, die würden einfach wieder gehen, wenn man sie auflaufen lässt und dann passiert nichts mehr.
Und nochmal: Zur Dienststelle, am besten mit Erziehungsberechtigen unterm Arm, und entschuldigen.
In Deutschland kann man gegen das hoheitliche Handeln der Staatsgewalt klagen, so auch im vorliegenden Fall, wenn man bereit ist, einiges Geld zu verbrennen. Ich glaub kaum, das ein Richter zu Ansicht kommt, der Einsatz der Polizei sei unverhältnismäßig gewesen.
Und nö, ich bin kein Polizist. Ich interessiere mich nur hobbymäßig ein wenig für Jura, weil Gesetze rund um Land- und Forstwirtschaft zuweilen "vom gesunden Menschenverstand" abweichen. MFG