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Bau einer Feldscheune im Außenbereich

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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Bau einer Feldscheune im Außenbereich

Beitragvon FUX » So Feb 25, 2007 16:01

Ich habe gehört, dass man auf Landwirtschaftlicher Fläche eine Feldscheune im Außenbereich genehmigungsfrei
bis zu gewissen Größen bauen darf. :D
Im Internet habe ich leider nichts darüber gefunden. :?

Kann mir jemand sagen

* welche Voraussetzungen man dazu braucht? (Bayern)
* kann ich dies auch als Nichtlandwirt?
* muß diese Scheune einen Mindestabstand zu Wohnhäusern haben?
* was ist sonst zu beachten?

Bitte jede Info posten - habe in der Richtung überhaupt keine Ahnung und bin für jede Hilfe dankbar.

Zum Hintergrund: Ich habe mir eine Holzheizung in mein Haus gebaut und benötige nun Platz für Holzlagerung und Unterstellmöglichkeit meiner mitlerweile angeschafften Geräte (kleiner Traktor, Rückehänger, Seilwinde etc.)

Waldbesitz habe ich derzeit 2,1 Hektar und 0,5 Hektar verpachtetes Feld. Für Wald und Feld muß ich die üblichen landwirtschaftlichen Versicherungen und Berufsgenossenschaft bezahlen.

Mein Haus steht am Ortsrand und gegenüber habe ich zusätzlich eine Landwirtschaftliche Nutzfläche von ca. 200m² auf der ich nun gerne oben genanntes errichten möchte :twisted: , nachdem der Gemeinderat den Bau von Fertiggaragen abgelehnt hat. :(
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Beitragvon Rebenhopser » So Feb 25, 2007 18:31

http://www.landtreff.de/viewtopic.php?t=5239&highlight=schuppen+bauen
Ich will nicht so bleiben wie ich bin, ich will besser werden!
http://www.wg-rammersweier.de/
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Beitragvon fendt311lsa » Mo Feb 26, 2007 10:37

http://www.innenministerium.bayern.de/i ... 6_3_10.pdf
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Beitragvon FUX » Mo Feb 26, 2007 22:17

Danke für die ersten Hilfe aber ich glaube die bay. Bauordnung bringt mich nicht wirklich weiter.

Ich bitte um weitere Tipps und Meinungen bitte wirklich alles Posten!
FUX
 
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Beitragvon automatix » Mo Feb 26, 2007 22:19

mein Tipp: mach dir vorher ne Rechtsschutzversicherung, frag einen auf Baurecht spezialisierten Anwalt und bau das Ding.
automatix
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Scheune bauen !

Beitragvon krypo » Mi Mär 21, 2007 15:40

hallo,

ohne Priviliegierung geht gar nichts !
Priviligiert ist ein Landwirt der einen Zukunftfähigen Landwirtschaftlichen Betrieb führt und einen Gewinn von min. ( so ab 2000 €) nach Steuern aus der Landwirtschaft erzielt.
Pachteinnahmen zählen nicht dazu !
Die priviliegierung wird Dir vom Landwirtschaftsamt bestätigt od. auch nicht !
Das Bauamt kann aber dann noch immer ein Veto einlegen , wenn Ihnen der Bau nicht gefällt !
Nicht Landschaftsgerecht usw.
Vergiss das Wort " Genehmigungsfrei" und mach einen Vorbescheid !, ausser Du wohnst in einem sehr Bürgerfreundlichem Landkreis !
Ohne ist es ein Schwarzbau ! Egal wie groß !

Hier steht alles Drin !
http://alb-bayern.de/wissen/infobriefe/ ... 004%20.pdf
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Beitragvon Frankenbauer » So Apr 01, 2007 22:47

Mit Privilegierung gehen 100qm Grundfläche bei 140qm Dachfläche, aber auch nur dann wenn "öffentliche Belange" nicht dagegen stehen, also sicherheitshalber vorher die untere Naturschutzbehörde ( sitzt am Landratsamt ), die Nachbarn und die Gemeindeverwaltung fragen und nach vollendetem Bau nur landwirtschaftlich nutzen, ein abgestellter Wohnwagen führt zur "Beseitigungsanordnung" nebst Anzeige wegen Schwarzbau. Ach ja das Ganze sollte natürlich in die Landschaft passen, d.h. Du kannst ohne Weiteres verdonnert werden das Gebäude in einer bestimmten Form oder Farbe zu errichten oder Ausgleichsmaßnahmen vorzunehmen.
Ohne Privilegierung und die hat nichts mit dem momentanen Betriebsergebnis zu tun, sondern mit der Perspektive eines Betriebes und hier kommt es auf die individuelle Bewertung an, geht nur was der Bebauungsplan zulässt, also im Außenbereich gar nichts!
Gefällt nicht jedem iss aber so und m.E. auch richtig, bei uns im Ort wurde eine alte aber intakte Obstbaumanlage kurzerhand zum Holzlagerplatz umgenutzt, die Obstbäume dienen als Widerlager, auf einigen Stücken wurden Hallen errichtet, kurz ein einzigartiges Landschaftselement geht kaputt, bevor das geschieht wird nun eingegriffen, die Sündenböcke sind alle anderen nur nicht die " Schwarzbauer".
Um Kosten und Aufregung zu sparen erst fragen, dann bauen.


Gruß

Werner
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Beitragvon Frankenbauer » So Apr 01, 2007 22:56

Deinen Waldbesitz habe ich überlesen, wenn Du jetzt noch eine Betriebsnummer beim Landwirtschaftsamt hast, hast Du schon ein paar Punkte auf Deinem Konto. Die ordnungsgemäße Bewirtschaftung Deines Waldes erfordert einen gewissen Maschinenbesatz und Dein "Gewinn" ist Deine eigene Heizenergie, dürfte evtl. klappen.
Da Du aber schon Probleme hattest könnte es evtl. auch sein dass Dein Restgrundstück in einem Bebauungs- oder Entwicklungsplan bereits anderweitig gewidmet ist ( Auskunft gibt das Landratsamt ).

Gruß

Werner
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Schuppen bauen...

Beitragvon landyjoerg » Di Apr 10, 2007 10:17

Hallo FUX,

ich habe vor einigen Jahren, als ich noch bei einem Architekten arbeitete, einen Schuppen gebaut. Die BayBO in der damaligen Fassung erlaubt Gebäude mit max. 50 m³ umbautem Raum, die nicht für den dauernden Aufenthalt von Personen, also keinesfalls Wohnzwecken dienen, ohne Bauantrag zu errichten. Ein damaliger Nachbar wollte uns eins auswischen, hat sich dann aber erkundigt und Ruhe gegeben. Meines Wissens wurde diese Regelung nicht verschärft und ist unabhängig von Land- oder Forstwirtschaftlichem Bauen. Nun sind 50 m3 nicht viel, aber für einige Geräte schon Mal ganz gut. Evtl. kann man ja einen zweiten Bauen ;-) Ach ja: es darf kein Anbau sein, keinen Keller haben und die Abstandsflächen sind einzuhalten.

viele Grüsse von Landyjoerg, ebenfalls aus Hof
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Carport

Beitragvon landyjoerg » Di Apr 10, 2007 10:56

Hallo FUX,

sorry, habe noch etwas vergessen, was interessant sein könnte:
Die sog. "Carport-Regelung":
Im Bauamtsdeutsch ist ein Carport kein Gebäude, sondern ein überdachter Stellplatz. Es muss nach zwei Seiten offen sein, zwei Seiten dürfen mit Wind- oder Sichtschutz versehen sein. Da könntest Du Deinen kleinen Traktor unterstellen. Diesen als Holzlager zu nutzen, ist schon wieder Ermessenssache...

Wo wohnst Du denn genau?
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Beitragvon Ernstfried » Di Apr 10, 2007 15:30

...kenne mich als Nordlicht in Bayern natürlich nicht aus...
Weiss aber aus Niedersachsen, dass dort in Gebieten mit Bauverbot(en) als Weideunterstand für Tiere mobile Hütten (Eisengestell mit Holzverkleidung) verwendet wurden, die dann alle paar Wochen mit Frontlader versetzt wurden..Das waren dann eben keine Bauten und Gebäude, sondern betriebliche Vorrichtungen...
Vielleicht hilft Dir das...
Gruss, Reinhard.
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Beitragvon LKW-Stefan » Di Apr 17, 2007 10:36

Hallo zusammen,

als Landwirt darfst du bis 100m² und 140m² Dachfläche genehmigungs-
frei bauen. Allerdings darf keine Heizung in der Halle sein.

Hast du keinen bekannten Landwirt der bei dir eine landwirtschaftliche
Maschinenhalle mit 100m² bauen will und dort "seine" Seilwinde und
"seinen" Rückeanhänger abstellen will? :wink: :oops:

Gruß
Stefan

P.S. was ganz anderes - aus welcher Ecke genau bist du denn? Nen
Rückeanhänger könnt ich auch ab und an mal gebrauchen :oops: :D
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Beitragvon master3011 » Di Apr 17, 2007 12:55

http://www.tepe-systemhallen.de/index.p ... tail&id=63

Ich hab mal gehört das man die hallen genehmigungsfrei bauen darf...

MFG
Wer Renault kennt,fährt kein Fendt!
Der Springende Hirsch überholt alles,auch Varios!
Der Fendt Vario TMS ist wieder mal verreckt... wo hab ich bloß den Case CVX versteckt?

Dioxin. - Jetzt in jedem 7. Ei! :)
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