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Bauantrag für Brennholz!

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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16 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Bauantrag für Brennholz!

Beitragvon drucki » So Apr 27, 2008 11:16

Bei der Flächenlosversteigerung hieß es,ab 40 Kubikmeter Brennholz
muß man einen Bauantrag stellen(wo leben wir eigentlich)! Ich habe jetzt schon über 30 Meter sitzen und mit dem Flächenlos von diesem Jahr bin
Ich auf jeden Fall über 40 Kubikmeter. Was kostet mich der Bauantrag
ungefähr,gibts da Ausnahmen(verbrauche ungefähr 15 -20 RM im Jahr)
kennt sich jemand aus damit? Wenn Ich beim örtlichen Bauamt nachfrage werden die natürlich hellhörig.Ich komme aus dem Kreis Böblingen.
Es kommt meistens anders als man denkt!
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Re: Bauantrag für Brennholz!

Beitragvon abu_Moritz » So Apr 27, 2008 12:22

drucki hat geschrieben:Bei der Flächenlosversteigerung hieß es,ab 40 Kubikmeter Brennholz
muß man einen Bauantrag stellen(wo leben wir eigentlich)! Ich habe jetzt schon über 30 Meter sitzen und mit dem Flächenlos von diesem Jahr bin
Ich auf jeden Fall über 40 Kubikmeter. Was kostet mich der Bauantrag
ungefähr,gibts da Ausnahmen(verbrauche ungefähr 15 -20 RM im Jahr)
kennt sich jemand aus damit? Wenn Ich beim örtlichen Bauamt nachfrage werden die natürlich hellhörig.Ich komme aus dem Kreis Böblingen.


naja, das sind 40m³ pro Grundstück im bebauten Gebiet,
offiziell nur 20m³ außerorts - aber da stört es fast nie einen,
bei mir kam auch mal das Bauamt auf mich zu, dann sagte ich ihnen es sind 3 Grundstücke wo die 50m³ sitzen, und Ruhe war.
Wie es in BB läuft weiß ich nicht genau, aber die "Untere Baurechtsbehörde" nimmt die Bauanträge entgegen, ich denke BB hat dafür ein Bauamt, ansonsten Rathaus oder "Obere Baurechtsbehörde" = Landratsamt fragen. Kosten hängen von der Bausumme ab, aber bsetimmt mind. 500 Eur :-(

Schau dass Du es auf mehrere Flurstücknummern verteilst oder erstmal keine Amtsschimmel scheu machst... bei mir hatten sich halt damals die Nachbarn beschwert ....
Gruß Jo


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Beitragvon meyer wie mueller » So Apr 27, 2008 14:32

Hallo

wenn man böse Nachbarn hat, findet sich immer etwas, worüber sich die aufregen können und Dich dann anzeigen.

Hat man eine Holzheizung, dann ist es wohl kaum ein Problem, wenn man einen Jahresvorrat auf dem Grundstück aufsetzt. Das können leicht mal so um die 40 cbm sein. Im ländlichen Bereich ist Holz wohl kaum ein Problem, aber in einer Neubausiedlung schon.

Mir wurde auch schon mal die Polizei auf den Hals gehetzt, weil ich in meiner Garage ofenferiges Holz gestapelt hatte. Die Nachbarin war der Meinung, dass das nicht sein könne (nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch, brennbare Gegenstände in einer Garage!), und ich gefälligst mein Auto reinstellen sollte. Ich würde Ihrem Besuch den Parkplatz auf der Straße wegnehmen.

Sind die Nachbarn in Ordnung, kann man Holz für den Eigengebrauch in jeder Menge aufsetzen, wenn nicht, dann ........

Gruß
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Beitragvon Tessyzita » So Apr 27, 2008 17:01

Hallo Drucki.ich bin im kreis reutlingen und das ist mir überhaupt nicht bekannt.ich selber habe mindestens 400 RM am Wald oder Bachlauf sitzenund die anderen INKLUSIVE den vielen Feierabendholzhändlern auch. Grüüsse vom Albvorland :lol: :lol: :lol:
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Beitragvon ChrisB » So Apr 27, 2008 18:34

Hallo
im eigenem Wald kann man viel Holz aufschichten aber im Wohngebiet
wenns der böse Nachbar nicht will gibts leider Probleme.
Das beste ist bei der Holzverarbeitung keinen unnötigen Krach;Schmutz oder sonstiges Aufsehen :cry:
Ich habe in einem Gewerbegebiet einen Holzplatz und habe mir wegen dem gekreische meiner Kreissäge ein Widiblatt gekauft,
mir hatte freundlich eine Hundebesitzerin erklärt:Mein Hund weigert sich hier vorbeizulaufen!
Muß aber gestehen das war auch ein fürchterliches Gekreische und ich säge im Jahr 70 - 80 Rm.
Mit dem Widiablatt bin ich sehr zufrieden.
Bevor es Ärger gibt auf die Nachbarn zugehen und vor allem die "Mittagsruhe" einhalten.
Wegen der Mengenbegrenzung ist die Gemeinde (Bauamt) zuständig und wegen einer Nachfrage in eigener Sache werden die nicht aufgeweckt sondern nur wegen einer Anzeige.
@ Drucki
beim Bauamt nachfragen und den Jahresverbrauch sehr hoch einschätzen, da Holz vor dem Verbrennen mindestens 2 Jahre lagern soll :wink:
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Beitragvon dieholzer2004 » So Apr 27, 2008 18:39

Hallo zusammen,

@drucki

Wir haben vor 2 Jahren etwa das gleiche Problem gehabt. Wir hatten Ärger mit der Gemeinde wegen eines doppelt verpachteten Grundstücks der Gemeinde. Unsere Holz lagerte außerorts auf einer unserer Wiesen. Als der Streit eskalierte, kam die untere Naturschutzbehörde dazu und verlangte eine Nutzungsänderung über die Wiese. Da ich aber sagte, dass nicht mehr als der Jahresbedarf für 3 Familien lagert, war die Sache aber schnell vom Tisch.

Gruß Thomas
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Beitragvon Heiderose » Mo Apr 28, 2008 6:39

Hallo,

was lese ich da: "Die Bürokraten verlangen einen Bauantrag für ein Scheitholzlager"

Dann schlagt mal die Landesbauordnung auf und fangt an zu lesen, wofür man alles eine Genehmigung einholen muss.

Soviel ich mich erinnere, benötigt man für das "Mobile" keine Genehmigung.

Für das Heizoel benotigt man keine Genehmigung sondern nur für die Tankanlage.

Auch solltet ihr einmal in den Bebauungsplan - falls vorhanden- hineinschauen.

Steht da kein ausdrückliches Verbot drin, dann muss die Verwaltung zunächst einmal eins aussprechen.

Falls überhaupt - der Hammer der Woche - wäre ein Umfunktionieren eines Garten oder Grünfläche in eine Lagerfläche ohne irgendeine Ausführung einer Baumassnahme.

Was die Herrn aber interessieren könnte, wäre die Brandlast, welche von einem Holzlager ausgeht, rein theoretisch.

Gruss
Wenn Du auf die Nase faellst, musst Du wieder aufstehen; und zwar sofort.
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Holzlager

Beitragvon Anja Ranke » Mo Apr 28, 2008 8:57

Hallo,
hier dürfen jetzt keine Äpfel mit Birnen verglichen werden, ansonsten wird der Amtsschimmel verwirrt.... :lol:
Es ist kommt immer drauf an was gelagert werden soll, 1m lange Scheite (auch Meterstücke genannt) oder ofenfertig verarbeitetes Brennholz. Meterstücke sind land- bzw forstwirtschaftliche Erzeugnisse und dürfen als solche in anderen Mengen gelagert werden als das Endprodukt Brennholz ofenfertig. Dabei ist es nicht unbedingt relevant ob die Meterstücke auch von einem land- bzw. forstwirtschaftlichen Betrieb produziert wurden.
Wer Brennholz ofenfertig auch in Gitterboxen (somit transportabel) lagert errichtet einen illegalen Lagerplatz. Dies kann dann baurechtliche Konsequenzen haben.
MfG
Holz macht warm.
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Beitragvon Shortcut » Mo Apr 28, 2008 9:11

Bin ich mal froh das ich auf dem Land mein Holz habe, und noch dazu genug Eigenfläche. Wenn ich das Geblödel so höre frage ich mich echt ob unsere Herren/Damen in den Amtstuben noch in der Realität leben.

Ich habe gut und gern 250 Ster daheim am Hof sitzen und nochmal locker 50 Ster draussen. Wenn ich wollte könnte ich mir die ganze Freifläche hinterm Garten zubauen mit Holz, ist Landwirtschaftlicher Betrieb, sind land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse...basta.

Aber wenn ich sehe was bei uns so in den Ämtern abgeht, was da nicht genehmigt wird, aber bei amtsinternen Personen überhaupt kein Problem ist...dann gehört da meiner Meinung nach mal mit nem großen Besen durchgegangen.

Gruß
Carsten
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Beitragvon Isler » Mo Apr 28, 2008 18:14

Also da kann ich den Vorgängern nur zustimmen.

Braucht man wenn einer 20 Autos auf dem Hof stehen hat auch nen Bauantrag ? Für nen Parkplatz oder so.

Wenn ich bei uns hier so unsere Sägewerke anschaue brauchen die auch nen Antrag wenn sie Irgendwo ihre gesägten Bretter hinstappeln ?

Auch ich habe hier bestimmt 300 RM Holz rumstehen. Muß ich nun ein schlechtes Gewissen haben ?

Nene die haben ja wohl einen an der Klatsche.
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Beitragvon abu_Moritz » Mo Apr 28, 2008 19:22

Isler hat geschrieben:Also da kann ich den Vorgängern nur zustimmen.

Braucht man wenn einer 20 Autos auf dem Hof stehen hat auch nen Bauantrag ? Für nen Parkplatz oder so. .


Ja , Autos dürfen nur auf genehmigten Parkplätzen abgestellt werden,
alles andere ist Schwarzparken ;-)
Gruß Jo


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Beitragvon karl01 » Mo Apr 28, 2008 19:42

hallo
was bei uns in deutschland ab geht ist echt nicht normal,
was das mit den ämtern angeht da kann ich euch ein lied singen...
ich hab gut 500 meter bei mir auf der wiese sitzen,und wenn es die herren stört,sollen sie es selbst weg räumen.bis jetzt hat sich aber noch niemand beschwert!
die sollen sich echt mal um wichtigere sachen gedanken machen was
in unserem ländle abgeht.
gruss
karl
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Brennholzlagerplatz

Beitragvon Stefan1980 » So Jun 21, 2009 18:10

Ich habe einen Brennholzhandel .

Ich habe von der stadt keinen platz bekommen da bin ich auf eine wiese aus der landwirtschaft gegangen !

Nun das problem da sitzen 500Rm Holz die sollen weg bis ende diesen monat !
Ansonsten wird es mit Bußgeld geahndet.
Und nun eure frage was würdet ihr machen.
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Re: Brennholzlagerplatz

Beitragvon Matz » So Jun 21, 2009 18:38

Stefan1980 hat geschrieben:Ich habe einen Brennholzhandel .

Und nun eure frage was würdet ihr machen.

Anfangen wegzuräumen. Ein Brennholzhandel ist ein Gewerbebetrieb und auf einer landwirtschaftlichen Fläche baurechtlich nicht zulässig, das Thema hatten wir hier schon öfter. Da Du wahrscheinlich keine Ausweichfläche hast und 500 FM nicht mal eben weggeräumt sind, sprich mit den Herren vom Bauamt und versuche, eine Fristverlängerung auszuhandeln. Dann das Holz schnell verkaufen oder irgendwo eine Gewerbefläche anmieten.
Viele Grüße, M a t t h i a s
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Re: Brennholzlagerplatz

Beitragvon abu_Moritz » So Jun 21, 2009 19:37

Stefan1980 hat geschrieben:Nun das problem da sitzen 500Rm Holz die sollen weg bis ende diesen monat !
Ansonsten wird es mit Bußgeld geahndet.
Und nun eure frage was würdet ihr machen.


auf alle Fälle ist es dein PRIVATES Brennholz, dann zusagen dass es nach und nach weg kommt und kein neues mehr dazu kommt,
auf keinen Fall NICHT reagieren, sonst lassen die es irgendwann kostenpflichtig entfernen ...
Gruß Jo


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